Gewerbeleasingfahrzeug privat versichern?

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Ausser aus dem Gesellschaftsvertrag, den nur Du kennst, gibt es keinerlei Einwände. Bei einem Fahrzeug gibt es fünf Eigenschaften, die von einer oder bis zu fünf Personen wahrgenommen werden können. Das sind:

  1. Eigentümer
  2. Fahrzeughalter
  3. Versicherungsnehmer
  4. Besitzer
  5. Fahrer

Wobei jede Person jeweils, eine, mehrere oder alle Eigenschaften auf sich vereinigen kann.

Die Leasinggesellschaft ist Eigentümer und könnte die einzelnen Eigenschaften bestimmen, aber der ist es relativ egal, nur gegenüber dem Finanzamt ist zu erklären, welcher Teil privat und welcher geschäftlich ist.

AmmelvanDammel 
Beitragsersteller
 26.09.2020, 12:37

Hi Danke für deine Antwort, ich würde aber noch gerne wissen, da das Fahrzeug privat versichert werden soll, wie es im Fahrzeugschein angegeben werden muss. Ob da mein Name und die Adresse des Unternehmens stehen muss, oder ob da komplett meine Adresse stehen muss und nur der Name des Unternehmens? (Mtl. Leasingrate wird vom Geschäftskonto abgebucht, damit die Mwst abgesetzt werden können und somit nur der Nettopreis relevant ist.)

verreisterNutzer  26.09.2020, 13:16
@AmmelvanDammel

All das steht bereits in meiner Antwort, einzig die Sache mit der MwSt ist noch offen..... Und nein,egal wie du es drehst und wendest, du hast keinerlei Vorteile wenn du ein Privatfahrzeug als Geschäftsvermögen aktivierst, das wird so oder so ein durchlaufender Posten. Wenn du ein Geschäftsfahrzeug größtenteils privat nutzt, entsteht ein geldwerter Vorteil den du wiederum als Privateinkommen versteuern must. In dem Fall ist es wahrscheinlich sogar preisgünstiger das Auto komplett privat zu halten.

verreisterNutzer  26.09.2020, 13:19
@AmmelvanDammel

Ob du das Auto auf dich privat zulässt (Daten lt. Personalausweis) oder auf das Gewerbe (Daten des Gewerbeschein) spielt keine Rolle, du kannst Privateigentum in die Firma einbringen, ebenso wie du das Auto auf die Firma zulässt ohne es zu aktivieren.

Geht das ins Privatvermögen, müssen die GbR Gesellschafter zustimmen & ausbezahlt werden - anteilig bei mögl. Gemeinschaftsanschaffungen

Zudem ist das zu versteuern mit dem Gebrauchtwagenwert & die gezogene Vorsteuer zurückzuzahlen

und haben die Gesellschafter dem Kauf zugestimmt? du willst es ja mehr privat nutzen. damit muss der Kauf über die Gbr stattfinden, bzw. du must das Fahrzeug der Gbr abkaufen.

Halter und Versicherungsnehmer können durchaus 2 versch. Personen sein.

AmmelvanDammel 
Beitragsersteller
 26.09.2020, 12:40

Die Gbr ist damit einverstanden und die mtl. Raten werden auch vom Geschäftskonto abgezogen, damit eben die Mwst. abgesetzt werden können und somit nur die Nettorate relevant ist. Meine Frage ist wie es im Fahrzeugschein angegeben werden muss, damit es bei der Zulassungsstelle und bei der Versicherung keine Probleme gibt.

Wenn das Fahrzeug durch die Firma geleast wurde, sind auch die Versicherungskosten Betriebsausgaben.

Wie die drei Gesellschafter das untereinander ausgleichen, ist eine andere Frage. Da wäre es das einfachste, wenn alle drei das gleiche Fahrzeug nutzten