Privatentnahme einer GbR/ Eivnerständnis aller gesellschaftler erforderlich?

4 Antworten

Guck mal ins Gesetzbuch, beim BGB gibts ein Abschnitt mit GBR also dort nachschauen.

Hallo,

dafür sind ja Gesellschafter da, damit sie sich absprechen. Im zweiten Fall ist es Dir erlaubt für betriebsbedingte Angelegenheiten bis zu EUR 500 vom Geschäftskonto zu verfügen. Die Ausgabe musst Du dann aber auch nachweisen.

Wenn kein Vertrag besteht, wird auch kein gemeinsames Konto existieren, wenn doch ist es fahrlässig, hier keine Verfügungsvereinbarung getroffen zu haben.

GbR = Gesellschaft bürgerlichen Rechtes.

Gruß

Mikaele

wenn ihr das nicht vorher abgesprochen und festgelegt habt, kann dein partner natürlich dieses geld zurück fordern. kann sich ja schliesslich nicht jeder am geschäftskonto bedienen wie er will.

Du brauchst kein BGB (oder nur wenig davon^^) um zu erkennen, dass eine "Privatentnahme" als Untreue strafbar ist..