Privatentnahme einer GbR/ Eivnerständnis aller gesellschaftler erforderlich?
Wenn ich als gesellschafter geld vom geschäftskonto nehmen will, muss ich dann rechtlich das einverständnis meiner mitgesellschaftler haben?
Nehmen wir an es besteht kein gesellschaftler Vertrag oder 2. Fall, es besteht ein vertrag, in dem jeder gesellschftler bis zu 500 euro alleine verfügen darf.
Wie ist es dann bei privatentnahmen
4 Antworten
Guck mal ins Gesetzbuch, beim BGB gibts ein Abschnitt mit GBR also dort nachschauen.
Hallo,
dafür sind ja Gesellschafter da, damit sie sich absprechen. Im zweiten Fall ist es Dir erlaubt für betriebsbedingte Angelegenheiten bis zu EUR 500 vom Geschäftskonto zu verfügen. Die Ausgabe musst Du dann aber auch nachweisen.
Wenn kein Vertrag besteht, wird auch kein gemeinsames Konto existieren, wenn doch ist es fahrlässig, hier keine Verfügungsvereinbarung getroffen zu haben.
GbR = Gesellschaft bürgerlichen Rechtes.
Gruß
Mikaele
wenn ihr das nicht vorher abgesprochen und festgelegt habt, kann dein partner natürlich dieses geld zurück fordern. kann sich ja schliesslich nicht jeder am geschäftskonto bedienen wie er will.
Du brauchst kein BGB (oder nur wenig davon^^) um zu erkennen, dass eine "Privatentnahme" als Untreue strafbar ist..