Sind Screenshots einer Zahlung beim Zoll als Rechnung gültig?
Hallo, ich habe vor einiger Zeit ein Paket aus Japan bestellt (Kleidung), welches nun beim Zoll liegt. Ich habe heute die Nachricht erhalten, dass dem Pakte keine Rechnung beilag und es deshalb nicht verzollt werden kann. Ich soll nun eine gültige Rechnung mit dem Preis dort vorlegen. Da ich ja online bestellt und somit auch nur eine online Rechnung habe, habe ich nun von meiner Rechnung einige Screenshots gemacht. Gelten diese ausgedruckt als gültige Rechnung? Wenn nicht wie kann ich sonst eine Rechnung vorlegen?
Falls diese Infos hilfreich sind: Bestellt habe ich bei Tokyokawaiilife.jp (per Visa gezahlt) // Das Paket wurde per Tenso.com (dort per Paypal Versand gezahlt) nach Deutschland geschickt // Es wurde mit japanischen Yen bezahlt
Danke im Vorraus :)
4 Antworten
Wenn du einen Screenshot machen kannst, kannst du sie doch auch drucken?
Hallo!
Dass hängt von der Laune des Zollbeamten ab. Ein Screenshot kan man leicht fälschen. Normalerweise musst du neben einer Rechnung auch einen Zahlungsbeleg (Kontoauszug, Visa-Karten-Abrechnung, Paypal-Auzug etc.) mitbringen welcher eindeutig belegt, welche Summe du bezahlt hast.
Warum druckst du dir die Rechnung nicht aus. I.d.R. kommt so eine immer mit als PDF o.ä.
Gruß
Falke
PS: Die Zollbeamte sehen täglich hunderte solcher Sachen. Die kennen alle Tricks!!!
Also ich mache auch immer Screenshots (eBay, Paypal) und sende diese and die Zoll Dienststelle ... Dort wurde mir gesagt das dies anerkannt ist .. Wenn du es nur auf dem Handy hast ist dies nicht genug!
nimm' einfach die Rechnung (als Screenshot oder die Datei eben ausgedruckt) sowie den Paypal-Beleg mit.