Vorsteuer aus einer Privat-Leasing Rechnung?

4 Antworten

Normalerweise ist es so, dass du ab einer 10%igen gewerblichen Nutzung den PKW deinem Unternehmensvermögen zuordnen darfst. Das bedeutet du kannst den vollen Vorsteuerabzug erstmal geltend machen, musst die private Nutzung des PKWs aber nacher über eine sogenannte unentgeltliche Wertabgabe wieder versteuern.

Else53 
Beitragsersteller
 27.01.2017, 15:18

Also es ist ein Privatleasingvertrag für ein Auto eines Einzelunternehmers, welches sowhol privat als auch gewerblich genutzt wird. Warum sollte man diesen nicht absetzten dürfen? 

KassyPoo  30.01.2017, 18:37
@Else53

Natürlich kannst du das absetzen, aber nur soweit das ganze betrieblich genutzt wird. Deswegen machst du ja erstmal den vollen Vorsteuerabzug geltend und revidierst das nachher durch die unentgeltliche Wertabgabe, die die Privatnutzung erfasst.

Hallo Else53,

eine Private Rechnung egal ob fürs Auto im Leasing oder eine Inneneinrichtung wie eine neue Küche neues Wohnzimmer usw. haben in der Firmenabrechnung nichts zu suchen.

Hier ist die Frage wie du das Auto angemeldet hast beim Finanzamt.

Wenn das Auto in der Firma mit der 1% Regelung läuft, dann kannst du alles was das Auto betrifft (Tanken, Werkstattkosten usw.) vollständig absetzen, da du die Privatnutzung in der 1% Regelung versteuerst.

Hast du das Auto aber nicht in der Firma also keine 1% Regelung und auch nicht 100% Firmenwagen (Fahrtenbuch) dann ist alles was das Auto betrifft nicht über die Firma abzurechnen da Privatwagen.

Den Gesamtwagenpreis kannst du beim Leasing überhaupt nicht geltend machen. Nur bei den monatlichen Leasingraten kannst du beim Gewerbe die Vorsteuer abrechnen. Auch von der Mietsonderzahlung und einer event. Übernahme nach Vertragsende.

Was ist denn eine "Privat-Leasing-Rechnung"?

Grundsätzlich darf man nur Vorsteuern geltend machen, die dem Unternehmer von anderen Unternehmern für Zwecke des Unternehmens in Rechnung gestellt wurden.