Gasleitung vorm Zähler kaputt
Hallo zusammen,
letzte Woche war ein Mann von den Stadtwerken da und hat unseren Gaszähler ausgetauscht. Dazu musste er ja im Keller die Hauptleitung dicht machen und hat sich die Leitungen mal genauer angeschaut. Da hat er festgestellt, dass diese schon recht marode sind und ausgetauscht werden sollten. Es ist ein altes Haus, da ist sowas ja "normal".
Bisher waren wir uns sicher, dass wir das zahlen müssen (sind Eigentümer). Nun hat mein Schwiegervater gemeint, dass er sowas ähnliches auch hatte und alles vor dem Zähler (ja der ist gemietet) von den Stadtwerken übernommen werden muss. Er war sich aber nicht ganz sicher, ob das allgemein gilt, oder eben bei ihnen so war.
Nun meine Frage an euch. Weiß jemand wie die Rechtslage ist? Der Herr von den Stadtwerken wollte eine Mängelliste erstellen und uns zuschicken. Machen lassen müssen wirs, ist eben die Kostenfrage.
Ich danke euch schon einmal für die hilfreichen Antworten.
LG Elona
3 Antworten
Dazu musste er ja im Keller die Hauptleitung dicht machen und hat sich die Leitungen mal genauer angeschaut. Da hat er festgestellt, dass diese schon recht marode sind und ausgetauscht werden sollten.
Sollten != müssen. Nur wenn ein Mängelbericht und eine Beseitigungsaufforderung vorliegt, muss auch reagiert werden.
Es ist ein altes Haus, da ist sowas ja "normal".
Jein. Gasleitungen unterliegen zwar einem gewissen Alterungsprozess, insbesondere die Nicht-Kupfer-Leitungen, aber das wär´s dann auch schon.
Bisher waren wir uns sicher, dass wir das zahlen müssen (sind Eigentümer).
Bis zum Hauptabsperrhahn ist das Sache des Versorgers, danach Sache des Eigentümers. Gilt entsprechend auch für Wasser und Strom etc. (sog. Übergabepunkt).
Nun hat mein Schwiegervater gemeint, dass er sowas ähnliches auch hatte und alles vor dem Zähler (ja der ist gemietet) von den Stadtwerken übernommen werden muss.
Nein. Nur in den Fällen, in denen - etwa in einem EFH - unmittelbar am Haupthahn der Zähler angeschlagen ist, ist dies Sache des Versorges (s.o.). Sonst nicht.
Der Herr von den Stadtwerken wollte eine Mängelliste erstellen und uns zuschicken. Machen lassen müssen wirs, ist eben die Kostenfrage.
Liegt eine behördliche Mängelanzeige vor, müsst ihr unverzüglich binnen der gesetzten Frist die Mängel beseitigen lassen auf eigene Kosten. Sonst droht die Stilllegungsverfügung. Aber erstmal in Ruhe das Schreiben abwarten und dann genau studieren, was eigentlich gefordert wird und was nur empfohlen.
Danke für die fachliche und ausführliche Antwort. Dann ist es doch so wie ich dachte.
Bei einer Gastherme hatten wir das mit der kurzfristigen Stilllegung. Abgase sind ausgetreten und der Schornsteinfeger ist da ja der Befugte und umgehendes Handeln nötig (haben wir am gleichen Tag richten lassen. Bei den Leitungen unten ist dann der Mann von den Stadtwerken sozusagend die "Behörde"?
Jetzt warten wir den Brief ab. Bei Gasleitungen bin ich doch vorsichtig. Eine Stadt weiter ist erst vor kurzem ein Haus wegen so einer explodiert.
Sollten die Stadtwerke bezahlen! Ist ja kein Eigenverschulden.
Es ist aber auch nicht Verschulden des Versorgers, sofern es sich um Leitungswege handelt, die im Eigentum des Hauseigentümers stehen. Und das ist für alle Wege nach dem Haupthahn der Fall.
Also ist es richtig, bis Zähler die Stadtwerke und alles nach dem Zähler wir
Nein. Das ist falsch.
Hallo,
soweit ich weiss beginnt die Kundenanlage ab dem 1. Absperrhahn. Somit bist leider du zuständig... Bei der Feuerstättenschau hatte ich auch ein kleines Leck und da meinte der Schornsteinfeger, ja es ist vor dem Zähler und trotzdem ist es die Kundenanlage.
Also sozusagend, was nach dem Haupthahn ist, ist unsere Angelegenheit unde Kosten?
Soweit ich weiss, ist es so...
Also ist es richtig, bis Zähler die Stadtwerke und alles nach dem Zähler wir oder? Da würde uns doch einiges erspart bleiben. Zum Verständnis: Der Haupthahn im Keller und die Zähler im EG. Ich glaub zwar das dies normal ist, aber damit es klar ist ;-)