Darf ein Wasserversorger einer Familie mit kleinen Kindern das Wasser abstellen?
Ein Trinkwasserzweckverband in Sachsen stellte kürzlich einer jungen Familie (mit 3 kleinen Kindern) das Wasser ab ! , da diese nicht bereit waren, eine Reparatur am Leitungsnetz zu bezahlen. Wie ist soetwas in Deutschland möglich? Die undichte Stelle lag zwar auf ihrem Grundstück, aber noch weit vor der Wasseruhr (die ist Eigentum des TWZV ). Es wurde auch nie ein Rep.auftrag erteilt ! Wer kennt sich damit aus oder kennt ähnliche Fälle? MfG
13 Antworten
Ja, natürlich dürfen sie! Kann doch nicht alles die Gesellschaft übernehmen, nur weil die nicht fähig sind, ihre Rechnungen zu bezahlen! Auch mit Kindern! Das tut da überhaupt nix zur Sache! Das ist auf ihrem Grundstück und somit müssen sie zahlen!
Wenn die Familie mit kleinen Kindern nicht bezahlen will, darf der Wasserversorger die Versorgung einstellen. Wäre ja auch noch schöner, wenn jeder schmarotzen könnte, nur weil er Kinder hat.
Bei soetwas die Kinder vorzuschieben, finde ich das Allerletzte. Das zeugt von wenig Verantwortungsbewusstsein.
Normal beginnt die/eine Zahlungspflicht des Wasserverbrauchers nach der Wasseruhr. Es ist unlogisch, dass zwischen dem Eigentum des Wasserversorgers, der Wasseruhr und dem Übergabepunkt auch Eigentum des Wasserversorgers, die Verbindung dazwischen privat ist. Somit ist eine Reparatur dieser Verbindung Sache des Versorgers.
Ich würde da Anzeige wegen Entzug einer lebenswichtigen Grundversorgung erstatten. Ich würde in diesem Falle sogar zum zuständigen Notrichter gehen und mir eine "Einstweilige Verfügung" gegen den Wasserversorger holen. Ein Notrichter ist 24 Stunden um die Uhr verfügbar.
Dies alles vorgesetzt, daß keine Wasserrechnung zur Zahlung offen ist.
Hallo, bei uns haben sie das Wasser abgestellt, weil die Gasnachzahlung noch nicht bezahlt ist. Die Einstweilige Verfügung dauert eine Woche bis die durch ist. Super, man bekommt Wasser zwischen 8 und 9 uhr morgens, das wars. Nun hoff ich auf meinen guten Anwalt.
Alles, was auf dem Grundstück ist, muss selbst bezahlt werden. Dafür hat man eine Versicherung (Wohngebäudeversicherung, da ist auch das Wasser dabei)
Und ja, man kann in der Tat das Wasser abdrehen, wenn Rechnungen nicht bezahlt werden. Ebenso auch den Strom.
Wo kämen wir denn sonst hin.
Die Eltern hätten eben vorsorgen müssen, sich erkundigen müssen und vor allem an die Kinder denken müssen.
Der Grundstückseigentümer ist zuständig für die einwandfreie Wasserzuführung vom Ansatzpunkt des Versorgers, das kann z.B. sogar unter dem Bürgersteig sein.
NUR irgendetwas stimmt da nicht; denn wenn das eine Anlage der Familie war, dann muss die Familie beauftragen AUSSER sie hat es verweigert und der Wasserversorger muss die Gemeinschaft vor Wasserverlust schützen, dann darf er im Sinne von Gemeinwohl das Wasser im Bürgersteig abdrehen bzw. stellvertretend reparieren, das steht garantiert im Vertrag.
Damit ist alles rechtens.
Nicht unbedingt ist dieser Schaden versichert, manche Leitungsführungen unter oder ausserhalb des Hauses sind in Altverträgen der WGV nicht beinhaltet.