Autounfall; Zaun kapput gefahren
Hallo Leute,
Ich bin vor kurzem mit dem Auto von meinem Freund rückwärts gegen einen Zaun gefahren, die Eigentümer haben mir eine Nummer von einer Spenglerei gegeben die bei denen den Zaun aufgestellt hatten. Ich habe dort angerufen um Nachzufragen was das kosten könnte, die meinten die müssten sich das erst ansehen. Fast zwei Wochen vergingen und dann kamen sie um sich das anzusehen (aber ich wusste nicht das die da waren), hab es von anderen erfahren. 1 Woche nach dem Besuch waren sie dann wieder da und haben den Zaun reparieret aber ohne das ich jemals einen Auftrag erteilet habe. Jetzt habe ich eine Rechnung von 340€ erhalten. Meine Frage ist nun ob ich die Rechnung bezahlen muss oder ob ich mich weigern kann?
Wäre nett wenn mir einer helfen könnte.
Vielen Dank. Matea
4 Antworten
Ja. Denn streng genommen ist eine Angebotsanfrage noch kein Auftrag.
Aber wie immer könnte es ein Problem mit der Beweislage geben. Da gibt es verschiedene Szenarien (die folgenden Beispiele habe ich genau so schon erlebt)
Die Zaunfirma benennt einige Mitarbeiterinnen, die ihren Job nicht verlieren wollen und die bezeugen, dass du am Telefon eindeutig den Auftrag erteilt hast.
Als die Zaunfirma vorbeikam, um sich den Schaden anzusehen, kam der Besitzer dazu und hat gesagt, dass es repariert werden solle und er die Rechnung an dich abtreten werde.
Warum solltest Du Dich weigern können??? Du hättest den Schaden schon längst Deiner Versicherung mitteilen sollen, damit hier eine ordentliche Abwicklung realisiert werden kann.
Du bist hier nicht der Auftrageber. Du bist der Schädiger und der Geschädigte muss Dich nicht in die Instandsetzung einbeziehen. Es ist sein Eigentum und somit sein eigenes Recht dieses zu beauftragen.
Du hättest doch derweil auch etwas aktiv werden können anstatt abzuwarten und der Dinge zu harren, welche da nun kommen.
Somit, zahl den Schaden (in welcher Form auch immer) und dann ist gut....
Du hast einen Schaden verursacht und muss den natürlich auch bezahlen.
340€ für einen Zaun ist doch noch geschenkt...
Das tut der Geschädigte, der darf sich auch die Reparaturfirma aussuchen, nicht du. Die Kfz-Haftpflicht tritt ein, wenn du nicht zahlen kannst. Da muß man halt abwägen, was günstiger ist, solber zahlen oder evtl. hochgestuft werden. Die Versicherung klärt euch auf.
Du hast doch eine KFZ-Haftpflichtversicherung?
Die muss diesen Schaden begleichen. Wenn es sich aber nur um 340€ handelt dann ist es für Dich günstiger den Schaden selbst zu bezahlen, andernfalls wird es durch die Hochstufung in der Versicherung teurer.
Wenn Du nicht zahlst musst Du mit einer Zivilklage rechnen die Du sicher verlierst...
normal ist das nicht darauf wird wohl spekuliert das esc ein schuldeingeständnis ist . Verlauf ist normalerweise Schaden wird gemeldet Schaden ird Begutachtet Schadenbehebung wird beauftragt.
man kann sich da wohl auf etwas einlassen da man als laie ja nicht beurteilen kann wie teuer die Schadensbehebung ist. Ein Gutachter wird dann zu bezahlen sein was ca 150 kostet ein RA ca 100euro Ich würde es sein lassen das ganze genrve darum ist teurer als der nutzen rein rechtlich ist das Verhalten wohl unzulässig wenn der Reparaturwert überzogen ist
Ja aber ich habe der Firma keinen Auftrag erteilt, die haben mich nicht mal gefragt ob ich möchte das der Zaun von denen repariert wird!