Gaszähler wegen angeblicher Undichtigkeit ausgebaut
Hallo, eine Wohnung wurde neu renoviert. U.a. eine neue Etagenheizung installiert. Dabei wurde auch die "Gebrauchsfähigkeit" der Leitung seitens des Installateurs getestet. 3 Monate später bohrt der Mieter dieser Wohnung nach seiner Auskunft aus Versehen die Gasleitung an. Daraufhin wurde der Gashahn zugedreht und der Stördienst des Grundversorgers angerufen. Der Stördienst stellt anscheinend Gasgeruch fest und demontiert den Zähler (darf er dies überhaupt, obwohl die Leitung abgestellt wurde?). Bei der Reparatur stellt sich heraus, dass die Leitung gar nicht angebohrt wurde, aber wohl eine Undichtigkeit besteht. Genaue Werte konnten nicht mitgeteilt werden. Es wurde nun nach Absprache des Grundversorgers und Installateurs eine komplett neue Leitung gelegt.
Folgende Fragen stellen sich nun u.a. : 1. Darf der Entstördienst einfach den Zähler demontieren, obwohl keine genaue Messwerte vorliegen. Nach meinen Infos erst, wenn >5l/h Gasverlust ist und Gefahr in Verzug ist? (Hahn war auch abgesperrt und eine Messung wurde erst vor drei Monaten durchgeführt). 2. ist ein Einsatz der Feuerwehr überhaupt erforderlich, obwohl die Gasleitung abgestellt wurde? Wer bezahlt diesen? 3. Ist eine neue Leitung unausweichlich oder hätte es auch eine Möglichkeit gegeben, die alte Leitung (unter Putz) abzudichten?
Vielen Dank im Voraus für Rückmeldungen
2 Antworten
Die Gasversorger nehmen die Sicherheit bei Gasheizungen/Gasleistungen äußerst ernst. Im Zweifelsfall dürfen sie alles. Es ist ihre Aufgabe, jegliche Gefahr abzuwenden. Du selbst hast sicherlich schon von Gasexplosionen und deren schrecklichen Ausmaßen gehört. Da du kein Fachmann bist, kannst du nicht beurteilen, ob Gefahr in Verzug war oder nicht. Bei Gas gilt immer: Lieber zu viel als zu wenig tun. Eine 3 Monate zurückliegende Messung hat in deinem beschriebenen Fall überhaupt keine Relevanz. Es ist vom Ist-Zustand auszugehen. Offenbar sah es der Gasversorger für notwendig an, die Feuerwehr vorsorglich "für den Fall der Fälle" hinzuziehen. Dazu hat er das Recht. Ob eine neue Leitung gelegt werden mußte oder nicht, können nur Experten entscheiden - weder du noch wir und wir aus der Ferne schon gar nicht.
zu 1.: Er darf nicht nur, er muss sogar.
Wir hatten kürzlich ebenfalls eine Undichtheit. Minimaler Gasaustritt. Einsatz des Service-Notdienstes abends nach 19.00 Uhr und obwohl der verantworltiche Installateur gleich am nächsten Tag kommen wollte, nahm er den Zähler mit. Allerdings war er auch sofort am nächsten Tag wieder da und nach Schadensbehebung durch den Installateur, hat er den Zähler sofort wieder eingebaut.
Dabei habe ich ihn natürlich gefragt, ob das denn sein musste und es nicht gereicht hätte, wenn er das Gas abstellt und der Installateur dreht dann selbst wieder auf. Die Antwort war: Ja, ich muss das so machen. Eindeutige Vorschriften.
zu 2.: Wer hat die Feuerwehr gerufen?
Vermutlich der Gasmensch nach seiner Einschätzung, in der er sich nicht drein reden lassen muss.
zu 3.: Das kann hier niemand beurteilen.
Zu den Kosten: Ich habe am Ende auch gefragt, wer das nun alles zahlt? Da war die klare Antwort, "dafür sind wir als Versorger" zuständig, denn würden wir die Kosten weiter berechnen, würde niemand mehr bei Gasgeruch den Notdienst rufen. Das wäre viel zu gefährlich.
Natürlich die Reparatur der Leitung bzw. des undichten Anschlusses war Sache des Eigentümers bzw. bei uns des Installateurs, der selbst die Undichtheit bei der Wartung verursacht hatte.