nur eingeschränkt Warmwasser in der Ferienwohnung! Welches Recht habe ich?
Wir hatten in unserer angemieteten Ferienwohnung in der Schweiz (deutscher Vermieter) nur eingeschränkt Warmwasser zur Verfügung, da der Boiler nur mit Nachtstrom (23-5 Uhr) beheizt wurde. Mittags wurde noch mal 1-2 Stunden nachgeheizt. Der Boiler hatte ein Volumen von 200 l und heizte auf ca. 45°C auf. Das Wasser sollte für 6 Personen reichen, die nachmittags vom Skifahren heimkommen und duschen möchten. Welches Recht haben wir wegen Mietminderung? Gilt bei Ferienwohnungen das gleiche Recht wie bei "normalen" Mietwohnungen? Vielen Dank.
2 Antworten
Das gleiche Recht wie bei Mietwohnungen gilt in dem Moment, wo der Vermieter ein Privatvermieter ist. Ist der Vermieter gewerblich, wird das deutsche Reiserecht angewandt, dann kann man Minderung beantragen. Am sichersten ist man immer dann, wenn man den Mangel gleich vor Ort reklamiert hat und vor Ort um Abhilfe gebeten hat, evtl. auch eine Ersatzwohnung. Bei Privatvermietern ist es so, dass Gäste wie Dauermieter eingestuft werden, da sind nachträgliche Mängelrügen fast aussichtslos.
Oh, das kann ich nicht beantworten, ob 10% korrekt sind. Versucht es einfach. Viel glück
selbst bei ferien wohnungen musst du nen mietvertrag haben. da sollte es drinne stehen.
Hallo Pfotenferien, erstmal danke für die schnelle Antwort. Der Vermieter ist eine Privatperson mit dem wir während des Urlaubs auch telefoniert haben. Außerdem haben wir bei der Verwalterin vor Ort reklamiert. Nachdem wir die Miete vor Ort bar einzahlen mussten, kürzten wir den Betrag um ca. 10%. War das ok?