Teilt der Stromversorger dem Vermieter den Wechsel des Stromzählers mit?

9 Antworten

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Ob der Zähler getauscht wurde das steht auf einer Karte die am Zähler angebracht wurde.

Indem ich beispielsweise meinen ganzen Strom einstelle und schaue ob sich mein Zählerstand sich ändert? Ich kann das auch selber machen aber damit ich einen Zeugen habe.

Als Zeugen nimmt man einfach ein paar Leute die das schriftlich bestätigen, Gutachter ist nicht nötig.

Man kann prüfen welcher Zähler Deiner ist oder ob Jemand noch auf Deinen Zähler Strom anzapft.

Dazu nimmt man alle Verbraucher von Netz bzw. schaltet die Sicherungen  aus.

Dreht sich der Zähler nicht, dann wird es wohl Dein Zähler sein. Gewissheit hast Du dann wenn Du dann mehrere Verbraucher einschaltest und sich der Zähler dann dreht.

Weißt Du z.B. welcher Zähler Deiner ist und hast alle Verbraucher abgeschaltet und trotzdem läuft der Zähler, dann hängt irgendetwas anderes an Deinem Zähler. Das kann ein anderer Mieter sein der seinen Strom über Deinen Zähler bezieht oder z.B. der Allgemeinstrom.

Helferseele 
Beitragsersteller
 05.12.2018, 01:38

Danke für deine Antwort.

Es dauert doch lange bis sich der kWh Wert sich erhöht. Wie lange muss ich warten bis sich der kWh Wert sich erhöht? Ich habe einen Kühlschrank der durchgehend eingeschaltet ist sonst nichts.

Das ist meine erste eigene Wohnung und deswegen bin ich leider so wenig informiert. Aber so lernt man halt das Leben kennen..

johnnymcmuff  05.12.2018, 17:11
@Helferseele

Da ist eine Drehscheibe die hat eine rote Markierung, da muss man also nicht stundenlang warten, bis die rote Markierung durchläuft.

Du hast doch sicherlich auch mehr als nur einen Kühlschrank. Z.B. eine Musikanlage, Radio, TV.

Alles was an Geräten da ist; auch auf Stand by muss man dann mal den Stecker ziehen.

Der Stromzählerwechsel wird dem Stromkunden, das ist in der Regel der Hausbesitzer, en Zählerwechsel mitgeteilt. Das wird vom Grundversorger durchgeführt und der ist im Zweifel Vertragpartner des Besitzers.

EinGast99  05.12.2018, 18:52

Das wird vom Grundversorger durchgeführt

Nö, der Netzbetreiber ist zuständig.

Kleidchen2  05.12.2018, 19:55
@EinGast99

Der Netzbetreiber ist doch der Grundversorger. Der Stromverkäufer kann wechseln und jemand anderes sein.

EinGast99  05.12.2018, 22:01
@Kleidchen2

Nein, ein Netzbetreiber ist kein Grundversorger.

Der Grundversorger ist ein Stromanbieter der in der Stadt / Region die Grundversorgung übernimmt. Meist sind das die Stadtwerke.

Kleidchen2  05.12.2018, 22:03
@EinGast99

Und wer betreibt die Netze? Doch nicht der Stromanbieter. Bei uns ist das jedenfalls Eon in beiden Fällen.

EinGast99  05.12.2018, 22:08
@Kleidchen2

Der Netzbetreiber betreibt das Netz und ist bis zum Zähler zuständig.

Der Grundversorger ist ein Stromanbieter - meist vor Ort - der die Abrechnung für Zähler übernimmt, die keinen anderen Anbieter zugeordnet sind. Die sogenannte Grundversorgung.

Kleidchen2  05.12.2018, 22:50
@EinGast99

Hier ist das eines.

EinGast99  06.12.2018, 08:08
@Kleidchen2

Im Normalfall muss es gesetzlich getrennt sein.

Kleidchen2  06.12.2018, 08:33
@EinGast99

Wieso? Früher gab es einen Stromversorger in der Region, der für alles zuständig war. Danach wurde der Markt geöffnet, so dass der Strom von verschiedenen Anbietern geliefert werden kann. Die Struktur bis zum Zähler blieb und bleibt bei dem Regionalversorger, der weiterhin für alles zuständig ist, sofern kein anderer Strom liefert. Wegen der Bereitstellung der Netze und Zähler ist der Grundversorgung immer teurer als die Stromanbieter, die eigentlich nichts produzieren sondern nur mit Strom handeln.

Helferseele 
Beitragsersteller
 05.12.2018, 01:14

Warum behauptet mein Vermieter, dass er davon nichts bescheid weiß?

Kleidchen2  05.12.2018, 01:14
@Helferseele

Woher soll ich das wissen? Es steht meisnten auf dem Zähler, wann er getauscht wurde bei welchem Zählerstand.

Helferseele 
Beitragsersteller
 05.12.2018, 01:18
@Kleidchen2

Kann ich dazu einen Gutachter beauftragen? Indem ich beispielsweise meinen ganzen Strom einstelle und schaue ob sich mein Zählerstand sich ändert? Ich kann das auch selber machen aber damit ich einen Zeugen habe.

Kleidchen2  05.12.2018, 01:22
@Helferseele

Bevor dujeemanden holst, den du teuer bezahlen must und der ffg. mehr kostet als die strittige Differn, mach es erst ein paarmal selber. Achte darauf, wie der Gemeinstrom (Treppenhaus, Außenbeleuchtung, Kellerlicht) abgerechnet wird. Es kann ja sein, dass so etwas über deinen Zähler läuft und dann abgezogen wird.

Bei er Abrechnung müssen aber die Zählerstände alt und neu sowieso festgehalten werden.

Helferseele 
Beitragsersteller
 05.12.2018, 01:25
@Kleidchen2

Darüber muss man mich doch informieren wenn sowas über meinen Zähler läuft.. Schon rätselhaft..

Kleidchen2  05.12.2018, 01:27
@Helferseele

Du kannst das an deiner Abrechnug vom letzten mal sehen. Eigentlich müsste man dir das sagen, und es ist sehr sehr selten. Aber bevor man sich lächerlich macht..

mal zitiert:

Drei Monate vor dem geplanten Einbau müssen betroffene Verbraucher informiert werden. Widersprechen können diese der Installation nicht. Sie können aber prüfen, ob der theoretisch mögliche Wechsel zu einem anderen Messstellenbetreiber günstigere Konditionen bringt oder dieser auf den Smart-Meter-Einbau verzichtet.“

das heißt irgendwer wurde informiert: vermieter/hausverwaltung/mieter

https://www.energie-experten.org/experte/meldung-anzeigen/news/stromzaehler-austausch-rechte-pflichten-kosten-im-ueberblick-4649.html

Der Eigentümer einer Wohnung ist der erste Vertragspartner des Stromlieferanten. Erst im "zweiten Rang" kommt dann der Mieter. Insofern ist es korrekt, dass in erster Linie der Eigentümer für den anstehenden Zählertausch angeschrieben wird. Im Normalfall steht da aber auch, dass man als Eigentümer den Mieter darüber informieren soll, gerade um Schäden durch unerwarteten Stromausfall zu vermeiden. Er hat es schlichtweg versäumt Dir das mitzuteilen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

wenn jemand zähler tauscht, dann der netzbetreiber. das ist nicht immer auch der stromanbieter/lieferant.

da der netzbetreiber das auch nicht gratis macht, wird dein vermieter/hausverwaltung irgendwann auch eine rechnung erhalten. spätestens dann weiß er’s ;-)

Nitram  06.12.2018, 23:29

Es kann niemals der Stromlieferant sein da der Netzbetreiber und der Stromlieferant sei einiger Zeit verschiedene Firmen sind. Eventuell gehören sie zu einer Holding aber nicht zur selben Firma.

SonTypHaltHH  07.12.2018, 00:42
@Nitram

ja. das sage ich doch. das macht der netzbetreiber.

meine firma macht zufällig beides. stromnetz betreiben und strom verkaufen. allerdings kann sich auch jeder andere stromanbieter unsere leitungen mieten und „seinen“ strom über unsere leitung verkaufen