Kaminkehrergebühr! Gemeinschaftskosten oder Kosten von Sondereigentum
Hallo, wenn in einer Wohnungseigentümergemeinschaft von 4 Parteien nur noch 1 Partei tatsächlich einen Kamin nutzt und die anderen inzwischen umgestellt auf andere Heizsysteme haben. Muss dann diese "eine Partei" die Kosten der Kaminkehrergebühren alleine bezahlen? Sind das tatsächlich die Kosten des "Sondereigentums"?
Bisher wurde es als "Gemeinschaftskosten" behandelt.
Muss so etwas "einstimmig beschlossen werden", oder wurde es "bisher" falsch angewandt und "keine Abstimmung " ist nötig? Wer kann mir hierzu etwas Genaueres sagen?
Bitte keine Vermutungen, danke!
3 Antworten
Hallöchen,
die Beantwortung Deiner kompletten Frage ergibt sich aus der Teilungserklärung!
Was dort festgelegt ist, kann hier niemand wissen.
Habt Ihr eine professionelle Hausverwaltung, oder ist Euch das zu teuer?
Eine professionelle Hausverwaltung kennt sich damit aus und wüsste was, im rechtlichen Rahmen, zu tun oder möglich wäre.
Grüße
Die Frage ist, leider, ohne Kenntnis Eurer Teilungserklärung nicht anders zu beantworten.
Ich kenne diese Probleme aus meiner vergangenen Maklertätigkeit. Die TE schlummern in den Aktenordnern, sind oftmals aus dem vorigen Jahrhundert, und werden erst beim Auftauchen von Problemen hervorgeholt. Zu einer Anpassung sieht man keine Veranlassung, es läuft ja, außerdem ist das auch wieder mit Kosten verbunden.
Leider scheuen, gerade bei kleinen Einheiten, die Eigentümer die Kosten für eine professionelle WEG-Verwaltung. Das geht so lange gut, wie es keine Probleme gibt. Gibt es dann welche, kann es die bisher gute Gemeinschaft sprengen.
Es steht in der Teilungserklärung drin: Die nachstehenden genannten Einzelbeträge...Betriebskosten nach Miteigentumsanteilen....Änderungen können nur mit Zustimmung "aller" WE vorgenommen werden.
Du hast Recht! Wer lesen kann, ist von Vorteil :))!
Irgendwie habe ich mich so an Sondereigentum und "schlauen Ratschlägen anderer" festgebissen, dass ich darüber "gestolpert" bin.
Danke für deinen "hartnäckigen Schups" ! :-))
das ist in der Teilungserklärung verankert und ich hoffe für euch, ass diese mal angeglichen bzw. erneuert wurde (viele "vergessen" das und ärgern sich dann). bei uns im Haus wurden die alten Kamine offizell still gelegt und nur noch 1 wird benutzt. Die Kosten für den einen Kamin trägt der Eigentümer, der ihn nutzt. Ihr solltest also schnellstens über die Hausverwalter hier eine Änderung beschliessen. Bzw. versuchen zu schliessen
Nein, so richtig "angeglichen" im Sinne von neu aufgepeppt wurde sie nicht. Bisher wurden die Kaminkehrerkosten im Sinne von Gemeinschaftskosten seit Jahrzehnten aufgeteilt. Daher dachte ich, dass dies, falls es auf den "einen Eigentümer" als Sondereigentumskosten fallen soll, "einstimmig beschlossen werden müsste".
Hausverwaltung soll sich rechtlich informieren und dann sollte das beio der nächsten Eigentümerversammlung auf die Tagesordnung. Ihr benötigt einen Eigentümerbeschluss. allerdings weiß ich nicht ob 100% Zustimmung oder ob 2/3 Mehrheit reichen.....
Je nachdem, wie es bei euch im Mietvertrag drin steht, Aber eigentlich wird diese Gebuehr auf alle Mietparteien verteilt.
Frage richtig lesen und verstehen! Es dreht sich nicht um Mieter sondern eine Eigentümergemeinschaft nach WEG!
Danke Wurzelpeter!
Manche "Teilungserklärungen" sind bereits sehr alt und geben nicht unbedingt Konkretes her. Daher kann eine Frage durchaus gerechtfertigt sein.
Schade, dass du so reagieren musstest!