Darf man eine Garage bauen wenn die Gemeinschaftseigentümer dagegen sind?
Hallo, wir haben ein Reiheneckahus gekauft und würden gerne eine Garage bauen an einem Gemeinschaftsgrundstück. Da dort schon Garagen vorhanden sind und es auch noch Platz für eine weitere Garage gibt wäre meine Frage wie wir vorgehen müssen, bzw müssen wir jeden Eigentümer darum fragen und genehmigen lassen und was wäre wenn jemand dagegen wäre? kann ich dann keine Garage bauen? Wie gesagt da es schon Garagen gibt und Platz für eine weiter vorhanden ist wäre es kein Problem, jedoch was mache ich wenn jemand dagegen ist Grundlos. Danke vorab
4 Antworten
So etwas klärt man, bevor man ein Haus kauft! Die Antworten von robi187 und Koloniesator sind Schall und Rauch, solange die Rechtslage nicht geklärt ist.
Wenn es sich um ein Haus jüngeren Datums handelt, gehören ein oder mehrere Stellplätze dazu, sonst wäre keine Baugenehmigung erteilt worden und wenn diese auf einem Gemeinschafts-Grundstück sind, hast du einen Rechtsanspruch und musst Niemanden fragen. Du musst lediglich die Garage den vorhandenen optisch angleichen. Navajo
Die Nachbarn haben dabei wenig oder garkeinen Einfluss. Entscheidend ist der Bebauungsplan. Lässt er die Garage an der Stelle zu und sind die übrigen Vorschriften (Grundflächenzahl ...) eingehalten, ist sie zulässig. Es ist allerdings möglich, dass Garagen eben nur auf dem Gemeinschaftsgrundstück zulässig sind. In diesem Fall wäre eine Ausnahme zu beantragen. Hierbei ist die Stellungnahme der Nachbarn für die Genehmigung oft entscheidend.
Also zunächst bei der Gemeinde einsicht in den Bebauungsplan nehmen (ggf. durch den Architekten nehmen lassen).
ja, wenn das grundstück mehreren gehört und nur ein einziger dagegen ist, gibt es keine garage
machen kannst du genau gar nichts
standardmäßig bietet man geld an und erkauft die zustimmung
an ihr grundstück kannst du sie natürlich bauen, nur nicht drauf
du musst deine nachbarn nicht fragen, wenn du eine garage auf die grundstücksgrenze setzt
brauchst auf jeden fall eine baugenemigung der gemeinde?
dort muss die einwilligung der grundstück anlieger gegeben werden.
ablehnen können die nur im begründeten fall und das entscheidet dann die gemeinde oder das gericht.
ich denke anfrage an den verwalter der gemeinschaft reicht.
was steht im bebauungsplan?