Beim zweiten mal Schwarzfahren erwischt.
Hallo, ich wurde vor paar tagen in Augsburg beim Schwarzfahren erwischt, dabei habe ich vergessen meine Streifenkarte abzustempeln bzw. habe es dann gemacht als die Kontrolleure rein kamen leider hat es einer von denen gesehen. Das Problem ist das es nun mein zweites mal ist. Beim ersten mal (14 Monate her ) bin ich tatsächlich schwarz gefahren. Beide male habe ich natürlich die 40 Euro bezahlt. Bei meinen anderen "Schwarzfahrer Freunden" sieht es so aus, dass die eine selbst beim dritten mal Schwarzfahren keine Anzeige bekommen hat und beim anderen beim zweiten mal erwischt werden eine Anzeige kam mit den Folgen Geldstrafe und Sozialstunden. Übrigens bin ich 19 und gehe zur Schule. Nun war ich auch bei der AVV und habe nachgefragt ob ich beim zweiten mal erwischt werden eine Anzeige bekomme bzw. ob die Polizei kontaktiert wird und sie meinte, ja die Folgen weis sie aber nicht. Nun eine Frage was kann/soll ich die nächsten Wochen erwarten. § 265 kenne ich berits und auf der Website der AVV steht auch nichts über Schwarzfahren und die Konsequenzen. Zeitraum zwischen dem ersten mal erwischt werden und zweiten mal erwischt werden ist ja lange ( ??.10.2011 - 11.01.2013) kann es sein das der Eintrage beim ersten mal schon gelöscht wurde? Ins Gefängniss werde ich glaube ich (hoffe ich) nicht kommen, sonst ab nach Mexiko. Es wäre cool wenn mir vorallem Augsburger beantworten würden oder Anwälte oder AVV Kontrolleure/Mitarbeiter aber natürlich auch andere. Danke.
2 Antworten
Schwarzfahren ist eine Straftat. Eine Straftat kann selbstverständlich immer angezeigt werden. Ob sie es tuen oder nicht, hängt vom jeweiligen Unternehmen ab. Manche haben einen Null- Toleranz-Politik und zeigen grundsätzlich an. Andere zeigen erst nachdem 2 mal an, andere erst nach dem 3. mal. Die Einträge bleiben im Computer für immer gespeichert. In deinem Alter wirtst du wahrscheinlich mit Sozialstunden davonkommen. Allerdings wäre auch eine Geldstrafe oder Knast möglich. Das hängt dann vom Richter/Staatsanwaltschaft ( je nach dem ob du Richter Typ Alt 68er oder Richter Eisenhart erwischt.
Ein weiterer Faktor dürfte auch sein, wie du dich den Kontrolleuren gegenüber verhalten hast und welche Umstände vorliegen. Jemand, der notorisch schwarz fährt und total "beratungsresistent" ist, wird härter bestraft als jemand, der seine übertragbare Monatskarte (Begründung: "die könnte in dem Zeitraum von jemand anders benutzt worden sein; bei persönlichen kommt man mit einer Bearbeitungsgebühr von ca. 10€ weg) vergessen hat.