Airsoftwaffe über 0,5 Joule und ohne F Kennzeichnung. Welche rechtlichen Konsequenzen sind zu?

1 Antwort

aber die "Waffe" wurde unwissentlich ohne F erworben.

Das interessiert nicht. Und die Anführungszeichen kannst du bei der momentanen Rechtslage weglassen. 



Mit welchen Konsequenzen sind zu rechnen

https://dejure.org/gesetze/WaffG/52.html



§ 52
Strafvorschriften

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

(...)



2.ohne Erlaubnis nach
 (...)

d) § 2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1 in Verbindung mit § 29 Abs. 1, § 30 Abs. 1 Satz 1 oder § 32 Abs. 1 Satz 1 eine Schusswaffe oder Munition in den oder durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt oder mitnimmt,
(...)

(6) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.



Durch das fehlende F ist die Softair eine erlaubnispflichtige Waffe. Die du versucht hast in den Geltungsbereich des Gesetzes zu verbringen. 


Je nach dem wie alt du bist, kommt noch Jugendstrafrecht in Betracht. 

NewDay007 
Beitragsersteller
 07.03.2017, 14:14

Und wie hoch könnte das Strafgeld maximal ausfallen? 

Tuehpi  07.03.2017, 14:17
@NewDay007

Das kann ich dir nicht sagen. Ein Anwalt könnte nen guten Tipp abgeben. "Wie hoch" ist auch relativ. Geldstrafen werden auf Basis von Tagessätzen verhängt. Und der variiert je nach Einkommen. 

NewDay007 
Beitragsersteller
 07.03.2017, 14:22
@Tuehpi

Hm, ja gut, das ergibt Sinn. 

Ist die Wahrscheinlichkeit einer Freiheitsstrafe hoch? 

Tuehpi  07.03.2017, 14:26
@NewDay007

Kann ich dir nicht sagen. Kommt auf deine Vorgeschichte an, kommt drauf an wie der Richter drauf ist, kommt drauf an ob Jugendstrafrecht oder nicht, kommt drauf an ob minder schwerer Fall oder nicht, ob du einen fähigen Anwalt hast (obwohl, es gibt ja nicht all zu viel über den Tatbestand zu diskutieren..) 

Du hast da ziemlich ins Klo gegriffen, wenn ich das mal so sagen darf. 

NewDay007 
Beitragsersteller
 07.03.2017, 14:29
@Tuehpi

Ja, das kannst du laut sagen.. aber danke für deine Hilfe..

Tuehpi  07.03.2017, 14:33
@NewDay007

Gern. Aber, wenn du bisher nicht auffällig geworden bist kann ich mir nicht vorstellen das sie dich wegsperren. 

War es denn wenigstens "nur" ein Halbautomat? 

NewDay007 
Beitragsersteller
 07.03.2017, 14:36
@Tuehpi

Nein, überhaupt nicht. Ich hab höchstens mal ein Ticket für's Falschparken bekommen. 

Nein .. leider nicht ..

Tuehpi  07.03.2017, 15:55
@NewDay007

Oh.

Naja, vielleicht solltest du dich anwaltlich beraten lassen. 

NewDay007 
Beitragsersteller
 07.03.2017, 16:20
@Tuehpi

Ja, danke für deine Hilfe!

NewDay007 
Beitragsersteller
 07.03.2017, 14:11

Ich bin jetzt 19 Jahre alt. 

Gibt es irgendeine Möglichkeit, die Strafe zu lindern oder ähnliches? Danke für die schnelle Antwort.

Tuehpi  07.03.2017, 14:14
@NewDay007

Dann könnte mit ein wenig Glück noch Jugendstrafrecht genutzt werden. 

Tja, was könntest du tun? Reue zeigen, für deinen Fehler einstehen, eine positive Sozialprognose (benimm dich! Sei gut in der Schule, mach ne Ausbildung, zeig dich als vernünftiges Mitglied der Gesellschaft. Das hilft. In jedem Falle wenn Jugendstrafrecht angewandt wird.)