Anzeige wegen Betrug, was droht mir?
Hey, ich habe vor einem Jahr mal in einem Onlineshop (auf den ich an der Stelle nicht weiter eingehen will) mehrfach Produkte erworben. Dabei habe ich jedes mal Neukunden Newsletter Gutscheine verwendet, die ich einfach immer mit anderen Email Adresse generiert habe indem ich mich eben mit dieses beim Newsletter angemeldet habe (was man aber eigentlich nur einmalig darf) Das ganze habe ich dann ungefähr 5-6 mal gemacht und bei den 5-6 Bestellungen jedes mal gespart. Insgesamt geht es hier maximal um eine Ersparnis von 15 Euro. Jetzt erhalte ich nach einem Jahr eine Email, wo mir das Unternehmen mitteilt, das sie herausgefunden haben, das ich den Neukunden Gutschein mehrfach eingelöst habe. Deshalb werden meine Daten jetzt an die Polizei weitergeleitet und ich soll wegen Betrug angezeigt werden. Mit welchen Konsequenzen kann ich rechnen? Ich verstehe schon das ich einen Fehler gemacht habe, aber es geht hier um 15 Euro die ich gerne auch nachzahlen kann...! Was soll ich jetzt tuen...
würde mich über Antworten Freuen!
PS: Bin jetzt 15 war damals also 14.
5 Antworten
Nach Jugendstrafrecht wird häufig deutlich milder bestraft. Theoretisch ist nach § 263 Abs. 1 StGB sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren möglich, praktisch sollte das bei so einem Fall aber niemals so extrem enden.
Vielleicht wäre es eine gute Idee, zu versuchen, diesen Fall außergerichtlich zu klären und ggf. eingelöste Gutscheine zurückzuzahlen. Falls du also tatsächlich ein Schreiben bekommst, dass du angezeigt worden bist, könntest du mit deinen Eltern einen Anwalt beauftragen, der für euch den Kläger kontaktiert und mögliche Lösungen verhandelt.
Da du zum Tatzeitpunkt gerade mal 14 Jahre alt gewesen und hoffentlich nicht mit Straftaten vorbelastet bist; zudem der Schaden nur 15 € beträgt - somit geringfügig ist -, wird eine eventuelle Strafe sehr gering ausfallen.
Denkbar sind eine Vorladung vom Richter. Wo dieser in seinem Büro mit dir redet. Dich belehrt das man sowas nicht macht. Oder das sich die Jugendgerichtshilfe mit dir in Verbindung setzt, und das Selbe wie der Richter macht.
Ggfs. sprechen beide mit dir zusammen. Also Finger heben und ermahnen `Hey! Sowas macht man nicht. Heute bleibt es bei diesen Worten. Aber mach das nicht noch mal, junger Mann!´
aber es geht hier um 15 Euro
Die Höhe des Betrages ist uninteressant.
Du hast Betrug gem § 263 StGB begangen.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
Da du 14 Jahre alt warst, wird hier das Jugendstrafrecht angewendet werden.
Über die Höhe kann so keine Auskunft gegeben werden. Dazu zählen mehrere Faktoren
- Vorstrafen
- Geständigkeit
- Mitwirkung bei den Ermittlungen
Rechne aber mit Geldstrafe und Sozialstunden
Mit NUR 15 € wirst du da nicht bleiben.
Die Höhe des Betrages spielt schon eine Rolle. Im Übrigen sieht das Jugendstrafrecht keine Geldstrafen vor. Bilde dich!
Entschuldige Dich bei dem Online-Handel und zahl die zu Unrecht erworbenen Preisnachlässe zurück.
Falls es wirklich zu einer Anzeige kommt wird die höchstwahrscheinlich fallen gelassen. Mach dir da nicht zu viele Sorgen
Aber nur von 15 € . Und er war zum Tatzeitpunkt gerade erst 14 Jahre alt.
Warum sollte sie? Das Kind ist strafmündig und dem Onlineshop ist ein Schaden entstanden.