Diebstahl, AppleWatch im Wert von 800 Euro entwendet?

3 Antworten

Die Staatsanwaltschaft wird ein Ermittlungsverfahren gegen Dich eröffnen und es wird wohl auch zu einem Verfahren wegen Diebstahls kommen. Grundsätzlich steht hierauf eine Strafe von bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug oder Geldstrafe.

Für Dich spricht, dass Du die Tat (iWatch) wohl zugibst und bereust. Zudem bist Du bisher noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten. Gegen Dich spricht in dem Fall der hohe Wert der Uhr. Das Verfahren könnte demnach gegen eine Geldauflage - wahrscheinlich im unteren vierstelligen Bereich (z.B. 1500€) eingestellt werden.

Ich wäre allerdings auch nicht überrascht, wenn es zu einem Urteil kommt, sozusagen als Warnschuss. Dann gäbe es eine Geldstrafe in Form von Tagessätzen. Die Höhe hängt von Deinem Einkommen. ab, sodass ich hierzu keine Angaben machen kann.

SeonJang 
Beitragsersteller
 17.07.2016, 21:27

Auch wenn ich die Uhr zurückgegeben habe?! Danke für deine hilfreichen Beitrag.

Du bereust erwischt worden zu sein. Hoffentlich werden sie dich Anzeigen und nie wieder was mit dir zu tun haben wollen.

SeonJang 
Beitragsersteller
 17.07.2016, 20:26

Du kennst die Hintergründe nicht. Natürlich ist man nicht Stolz darauf. Und ich habe die Story auch nur kurz und knackig erzählt. Aber danke für deinen Beitrag.

Du scheinst das viel eher bloß zu bereuen, weil das nun Konsequenzen hat. Das fällt mir ehrlich gesagt schwer zu glauben, denn wenn du das wirklich bereut hättest, dann hättest du das nicht auch noch erstmal geleugnet. Außerdem hättest du dann natürlich auch erst keinen guten Freund (!) bestohlen. Du solltest dich (allein schon aus persönlichen Gründen, deinem Freund gegenüber) umfangreich für dein massives Fehlverhalten entschuldigen. Dann kannst du auch darlegen, mit dem anderen Diebstahl nichts zu tun zu haben. Nach diesem Vorfall hat sich deine Glaubwürdigkeit sehr wahrscheinlich deutlich verschlechtert.

Deine voraussichtliche Strafe kann ich dir so bzw. pauschal nicht sagen. Das hängt von deinem Alter ab, außerdem davon, ob und inwiefern du bisher polizeilich aufgefallen/mit dem Gesetz in Konflikt gekommen bist. Darüber hinaus berücksichtigt man wahrscheinlich, insbesondere beim Jugendstrafrecht, die Umstände, die dazu geführt haben. 

SeonJang 
Beitragsersteller
 17.07.2016, 20:34

Danke erstmal für deinen Beitrag. Natürlich stehe ich zu der Situation. Er meinte er nutzt und gebraucht es nicht. Und ich habe mir das Recht genommen es einzustecken. Als ich nachhause ging habe ich es schon bereut. Aber anstatt erwachsen zu reagieren und es sofort zurückzugeben hatte ich muffensausen. Das ist keine Ausrede. Nur ich lasse mir nicht noch zusätzlich was anhängen das ich Wirklich!! nicht begangen habe. Sie denken weil ich diesmal zu langte hatte ich es davor auch. Ich bereue es und es quält mich wirklich. Ich bin nie bei der Polizei davor aufgefallen noch habe ich Anzeigen.