Aufforderung für die Beschriftung persönlicher Gegenstände?

8 Antworten

Es ist in größeren Wohnhäusern üblich, das diese von Zeit zu Zeit von Unrat gereinigt werden. Dazu gehören auch herrenlose Fahrräder und Fahradleichen.

Wenn es dir also nicht recht ist, dein Fahrrad zu beschriften, du es aber auch nicht verlieren möchtest solltest du es in deinem eigenem Keller für den Zeitraum der Entrümpelung unterbringen.

Denn ansonsten wird eben zum Zeitpunkt der Entrümpelung davon ausgegangen, das es keinen Besitzer mehr hat und weg kann.

Nachname und Wohnungsnummer am Rad sollte im allgemeinen reichen.

Das ist überhaupt keine Rechtsfrage, sondern eine Frage der Vernunft. Wer von den Bewohnern alte Schrotträder entsorgen will, hat nun die einmalige Chance, diese ohne eigenes Zutun loszuwerden: Er beschriftet sie einfach nicht.

Alle anderen schreiben ihren Namen und/oder Wohnungsnummer drauf oder hängen ein Schild dran und freuen, sich dass hinterher wieder Platz ist. Schild, das leicht abnehmbar ist, erspart auch die Bedenken, wenn das Fahrrad in der Öffentlichkeit abgestellt wird.

Na ja - ehe Deine Sachen entsorgt werden, mach ein Schild mit Nachnamen und evt. Zimmernummer (oder was auch immer) ran.

Ich denke schon, dass die Forderung berechtigt ist.

Bei uns werden herrenlose Sachen (die nicht im eigenen Keller stehen) auch von Zeit zu Zeit entsorgt (Brandschutz).

Ich unterstelle mal den Standardfall, dass jemand den Fahrradkeller als Müllhalde für Fahrradwracks missbraucht hat. Die Kennzeichnung ist eine prima Idee. Wenn jemand Schei55e in der Wohnanlage abstellst, wird sie ohne weiteren Anlauf entsorgt, sonst sitzt ihr nämlich auf einem wachsenden Müllberg und habt keine Stellplätze mehr im Fahrradkeller.

Ich würde mein Schild mit einem Schloss am Rad befestigen, dann kannst Du es für die Öffentlichkeit wieder abmachen.

Du bist auf der Uni. Diese naheliegenden Zusammenhänge hättest Du auch so erkennen müssen.

lovebooks90 
Beitragsersteller
 07.01.2018, 16:34

Vielen Dank für deine Antwort.

Die naheliegenden Zusammenhänge sind und waren hier nicht das eigentliche Thema. Die Rechtsfrage schon. ;)

Ja, das darf die Wohnungsgenossenschaft. Dagegen ist rechtlich nichts einzuwenden.

Der Grund dafür liegt ja auch auf der Hand. Es sind in den gemeinschaftlichen Räumen sicherlich viele Sachen, die einfach so abgestellt werden, vielleicht entsorgt werden dort, oder von früheren Mietern vergessen worden. Es ist ein nachvollziehbares Interesse, dass hier Ordnung geschaffen werden soll.

Deine Bedenken, dass dann Fremde deine Anschrift sehen ist natürlich auch nachvollziehbar. Ich empfehle dir daher, ein freundliches Gespräch mit der Hausverwaltung zu finden um eine Lösung zu finden, die alle Interessen berücksichtigt. Meine Idee wäre zum Beispiel, dass man am Fahrrad eine bestimmte Nummer oder eine Art Codewort anbringt, und die Hausverwaltung in den Akten eine Notiz hat, welcher Code einem bestimmten Mieter zuzuordnen ist. Im Gespräch sollte sich normalerweise für alles eine Lösung finden lassen.