Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis , Dauer?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo noch einmal:-)

Im Internet schreiben viele dass Anträge 4-6 Wochen dauern. am Montag beginnt schon die 8. Woche.

bei einer Wiedererteilung dauert es nie 4-6 Wochen, sondern ca. 12 Wochen

Ich hab schonmal den Führerschein für 1 MOnat abgeben müssen ( 0,8) dass war vor 3 Jahren.

dann ist die MPU als Wiederholungstäter so sicher wie das Amen in der Kirche

denn damals musste ich ihn ja bei der Polizei abgeben nicht bei der Fsst.

die Polizei macht über das Fahrverbot eine Meldung an die Fsst, diese Meldung kommt in deine Fsst-Akte

2. Wielange sol ich noch warten oder lohnt sich mal ein anruf ?

ein Anruf lohnt sich nicht, du wirst evtl gar keine Auskunft bekommen (Datenschutz)

du kannst aber eine kostenlose Akteneinsicht bei deiner Fsst machen, dann weißt du auch ganz genau was der Gutachter bei der MPU über dich erfährt

3. Kann es sein dass ich von der MPU vlt glücklicherweise verschont bleib ? denn ich habe FREIWILLIG Urinscreenings damals begonnen und die ersten 3 als gutes Zeichen im Antrag mitgeschickt damit sie sehen dass ich einsichtig bin,

die MPU ist in der FeV vorgeschrieben, der Sachbearbeiter würde sich selber strafbar machen wenn er die MPU nicht anordnet!

einsichtig weil du freiwillig Abstinenznachweise abgegeben hast?

du hast sie nur abgeben damit du keine MPU machen musst:-)

wenn du keine MPU machen müsstest würdest du wieder anfangen Alkohol zu konsumieren, so spricht die Erfahrung

was deinen Bekannten angeht kann ich natürlich nichts sagen, das glaube ich auch nicht.

aber egal, es geht ja nur um dich

Nun, ich schreibe Dir mal, was der GA von Dir erwartet:

Der Proband hat sein Fehlverhalten akzeptiert und beschönigt nichts

Der Proband hat die Ursachen für sein Fehlverhalten analysiert und dabei nicht nur die äusseren Motive (Druck, Fehleinschätzungen) sondern auch die inneren Motive (Dinge wie Akzeptanzsucht, Geltungsbedürfnis, Unsicherheit) analysiert

Der Proband hat aus dieser Analyse Vermeidungsstrategien entwickelt, wie er zukünftig bei entsprechenden Lagen reagiert und vermeiden kann, sich wieder fehl zu verhalten

Der Proband hat diese Vermeidungsstrategien eingeübt und über eine gewisse Zeit stabil gelebt 

du kannst auswählen zwischen Abstinenz (dann mind. 6 Monate Abstinenznachweise) oder kontrolliertes Trinken (google mal danach)

Beantworte folgende Fragen:

- wie hat sich Dein Konsum entwickelt (Lebensphasen, Konsumhäufigkeiten, Trinkmengen)

- wie kam es zur Auffälligkeit- warum hast Du getrunken? In welchen Situationen kam es zum Konsum und warum hast Du Dich in der Situation nicht jeweils anders entschieden?

- was hast Du seitdem verändert?

- wie willst Du künftig mit Alkohol umgehen und warum? 

die beste Vorbereitung für die MPU erhältst du bei einem  Verkehrspsychologen

http://www.bnv.de/Mitglist/mitglied.htm

ginatilan  06.03.2015, 21:36

Danke für Stern  

HomeSweetHome23 
Beitragsersteller
 06.03.2015, 00:26

ja dass mit der MPU war mir eh klar. Im April läuft die Sperrfrist ab, kann ich dann jetz schon mit der MPU beginnen ( Vorbereitungen usw ) oder muss ich noch warten ? denn ich habe mich ja für 4 Proben in 6 Monaten entschieden und die laufen jetzt bis April oder muss ich 1 Jahr denen vorlegen um an eine MPU teilnehmen zu dürfen. Wenn es 1 Jahr ist kann ich bein TÜV anrufen und die Zeit noch verlängern ? denn bisher habe ich 3 stück gemacht und des letzte müsste im April sein aber ich benötige ja dann 6 Stück bis November

ginatilan  06.03.2015, 00:46
@HomeSweetHome23

wen du im April mit den Abstinenznachweisen fertig bist muss die MPU innerhalb 6 Wochen absolviert werden, ansonsten musst du noch einmal ein Screening machen.

eine Fristverlängerung musst du bei deiner Fsst stellen und nicht beim TÜV, die wirst du aber nur bekommen wenn du mit ärztlichen Attest krank wärst.

die Abstinenznachweise sind nur die Eintrittskarte für die MPU, du musst dich noch richtig darauf vorbereiten!

Du musst:

Dein Trinkverhalten in der Vergangenheit erklären können, insbesondere musst Du erklären können, mit welchen Getränken Du die 1,48 Promille erreicht hast, und Du musst erklären können, wie es zu dieser hohen Trinkfestigkeit gekommen ist

.Du musst die inneren und äußeren Motive für Dein Trinkverhalten aufarbeiten

Du musst angeben, warum Du in Zukunft (also die nächsten 80 Jahre Deines Lebens) abstinent bleiben willst

Du musst Strategien für den Fall benennen können, dass Du wieder in Versuchung kommst, Alkohol zu trinken, und Du musst Strategien entwickeln, wie Du Dich im Falle eines Rückfalles verhältst. 


HomeSweetHome23 
Beitragsersteller
 06.03.2015, 08:28
@ginatilan

ja im April bin ich fertig aber halt 4 Proben in 6 Monaten, viele schreiben dass man erst zur MPU darf wenn man 1 Jahr nachweisen kann ? was jetzt :D, weil wenn die 6 Monate nicht ausreichen ( was ich ja freiwillig damals im November begonnen habe ) dann muss ich schleunigst beim TÜV anrufen dass die mich nicht auf 6 monate testen sondern auf 12 Monate. Ich hoffe es geht mit den 6 Monaten

ginatilan  06.03.2015, 10:26
@HomeSweetHome23

bei freiwilliger Abstinenz sind 6 Monate Pflicht, bei geforderter Abstinenz sind 12 Monate Pflicht.

du hast dich freiwillig für die Abstinenz entschieden, also sind für dich 6 Monate ausreichend

HomeSweetHome23 
Beitragsersteller
 06.03.2015, 12:59
@ginatilan

aber da ich ja zu 100% zur MPU muss, muss ich schon 12 monate oder

ginatilan  06.03.2015, 13:16
@HomeSweetHome23

Die genannten 6 Monate sind das Minimum, mehr ist natürlich besser.

Das kann eine ganze Weile dauern. Leider bekommt man den nicht automatisch wieder, nur weil man einen Antrag auf Neuerteilung gestellt hat. Du hast gute Chancen eine MPU machen zu dürfen. 

HomeSweetHome23 
Beitragsersteller
 05.03.2015, 15:22

dass beantwortet leider nicht meine gestellten Fragen

Ich hab schonmal den Führerschein für 1 MOnat abgeben müssen ( 0,8) dass war vor 3 Jahren. deshalb ist es eigtl zu 100 % sicher dass ich eine MPU machen muss

Das siehst Du richtig.

Woher weis die Führerscheinstelle dass ich ihn schonmal abgeben musste ?

Es wird eine Abfrage beim KBA Flensburg gemacht. Dort sind alle Einträge vermerkt die über Dich vorliegen und noch nicht verjährt sind. Eine OWi wie die mit 0,8‰ bleibt 5 Jahre eingetragen, also ist das noch eingetragen und auch verwertbar.

2. Wielange sol ich noch warten oder lohnt sich mal ein anruf ?

Man kann da schon anrufen und nach dem Stand der Dinge fragen, nachteilig wirkt sich das nicht aus.

3. Kann es sein dass ich von der MPU vlt glücklicherweise verschont bleib ?

Nein.