Wiedererteilung - Führerschein MPU wegen Vorstrafe?

6 Antworten

Richtig ist: Es liegt im Ermessen der Sachbearbeiter in der Fahrerlaubnisbehörde. Diese haben Handlungsvorschriften. Aber eben auch Ermessensspielräume.

Bei einer Vorstrafe (im Zeugnis eingetragen als Verurteilung eines Gerichts, vermutlich Geldstrafe über 90 Tagessätzen, evtl. zur Bewährung, oder?) muss man individuell betrachten: Schwere des Vergehens, Häufigkeit anderer Vergehen, Zeitpunkt des Vergehens.

Hier kann ein einmaliges Vergehen, was schon recht erheblich an deiner verkehrstauglichen Persönlichkeit zweifeln lässt, welches aber schon länger zurückliegt und du seit dem untadelig geblieben bist, sehr gering im Wert angesehen werden. Auch Löschfristen sind zu beachten, ab wo der Eintrag nicht mehr verwertet werden darf (§ 46 BZRG).

Leider kann ich dir nicht sagen, wie die Behörde letztlich entscheidet, halte dich nur von der MPU-Fleißigen fern...

Hi,

wie meine Vorredner schon geschrieben haben: Die Sachbearbeiter haben einen Ermessensspielraum bei solchen Entscheidungen.

Gerade in deinem Fall kann dies zu zwei völlig unterschiedlichen Ergebnissen führen, die aber auch beide begründet werden können:

  • Führerschein wird ohne Probleme wieder erteilt, da Du sonst immer unauffällig gefahren bist; oder
  • MPU, weil Du anderweitig schon wegen Alkohol aufgefallen bist und man daher an deiner charakterlichen Eignung zweifelt.

Dementspechend würde ich mich immer auf das schlechtere Ergebnis einstellen und mich freuen, wenn das bessere eintrifft.

LG

Du kannst Dich auf einen Ermessensspielraum einstellen.

Auf jeden Fall hat die Führerscheinstelle sich Dein Register genau angesehen.

Mit Glück bekommst Du Ihn wieder,wenn das Personal da ist,was es Dir so gesagt hat,die Dame die Dir die MPU angekündigt hat,wird diese durchsetzen.

Dadurch das Du mehrmals fragst,hast Du Dir einen Bärendienst erwisesen.

In welchem Bundesland lebst du denn? Ist bei dir die Promillegrenze 1.1 oder 1.6 Vorschrift?

Alexderschwabe  21.10.2017, 09:41

Bist du dir sicher? Das Google ich gleich erst mal.. würde mich schwer wundern, wenn sie von ihrer erkämpften 1.1 einfach wieder abweichen.

Katana781 
Beitragsersteller
 20.10.2017, 11:52

Danke schon mal für die zahlreichen informativen Antworten :) Hier bei uns liegt die Grenze bei 1,6 Promille .

Ich werde einfach schauen das ich  zu den netten Damen komme die eine hat es auf mich abgesehen. Auf jeden Fall wurde mir mündlich zu letzt gesagt ich soll den Führerschein am 1.11 abholen kommen soll ... Diese Ungewissheit nervt vor allem hätte ich schon längst die Vorbereitung für die MPU machen können und hätte alles hinter mir aber durch die Aussagen der Damen da hab ich damit nicht angefangen 

Alexderschwabe  20.10.2017, 12:04
@Katana781

Ich hatte mal ein ähnliches Problem. Vorallem schlimm für dich: du müsstest dann auch wahrscheinlich eine Abstinenz von 3-6 Monaten nachweisen. Damit meine ich nicht, dass es schlimm ist 6 Monate keinen Alkohol zu trinken, sondern dir schlicht noch mehr Zeit verstreicht um den Führerschein wieder zu bekommen.

nancycotten  21.10.2017, 03:37
@Alexderschwabe

Ist bei dir die Promillegrenze 1.1 oder 1.6 Vorschrift?

Diese "Vorschrift" existiert nicht (mehr), für BRD gilt wieder einheitlich 1,6‰ als Grenze zur MPU-Aufforderung... ;-)

Also ich wurde einmal mit Alkohol angehalten mit einem Auto und einmal wo mein roller 10 kmh zu schnell war ich habe desshalb eine MPU angeordnet bekommen aber nur auf grund von Fahren ohne fahrerlaubniss, da du nicht über 1,6 promille warst wirst du desshalb denke ich nicht zur mpu müssen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung