Führerschein: Sperrfrist fast vorbei, dato. kein bescheid?
Hallo,
ich habe vor gut 6 Wochen meinen Führerschein neu beantragt, nachdem mir dieser Gerichtlich entzogen wurde, durch Trunkenheit im Straßenverkehr.
Ich habe bis heute, weder ein schreiben noch Anruf bekommen, ob etwas fehlt, wie der aktuelle Stand der Dinge ist, noch etwas anderes. Also habe ich mich getraut, mich heute früh einmal kundig zu machen.
Die "netten" Damen am Telefon konnten mir auch prompt mitteilen, wie es aussieht und haben mich auch weitergeleitet, bis die richtige am Telefon war. Diese teilte mir mir, dass meinerseits alles da ist, aber noch eine Akte vom Gericht?! angefordert wurde. Die letztere Aussage war nur, dass die Promille (~1,20) nicht wenig gewesen ist und verwies erneut auf die Bearbeitungsdauer von 6 Wochen und das ich demnächst ein schreiben erhalten würde.
Jetzt ist meine Frage: Die Sperrfrist läuft innerhalb der nächsten 5 Tage ab. Können diese mir noch eine MPU aufzwingen, oder anderes, was gegen eine Wiedererteilung spricht? Und wann kann ich mit einer Benachrichtigung rechnen? Und auch die Aussage, dass die Promille nicht wenig gewesen ist: Das ist mir völlig klar, ich habe dafür gelöhnt, nicht zu wenig und auch alle Wege eingeschlagen, die von Nöten sind.
5 Antworten
Die können dir noch eine MPU aufzwingen, wenn sie an deiner Zuverlässigkeit im Straßenverkehr zweifeln. Erst wenn alle Unterlagen vorhanden sind fangen sie an deinen Fall zu bearbeiten. Dann bekommst du einen Bescheid.
Mit einer MPU brauchst du hier wohl nicht zu rechnen. Aber sie muessen eerst mal alle Unterlagen beisammen haben. Man sagt, dass man 3 Monate vor Ablauf einer Sperre den Fuehrerschein wieder beantragen kann und sollte, und das in weiser Voraussicht, weil das doch so einige Zeit dauert. 6 Wochen, die Zeit ist da eher mal etwas kurz. Bei einer Ordnungswidrigkeit (unter 1,1‰) geht das vielleicht etwas schneller, aber ab 1,1 ist es eine Straftat, so dass das evtl etwas laenger dauern koennte.
jetzt bin ich zu langsam gewesen:-)
unentschieden:-)
Es war die erste Straftat, bin vorher noch nicht aufgefallen und hatte zuvor ebenso keine Trunkenheitsfahrt. Ich konnte den Antrag nicht früher stellen, weil der Gerichtsbeschluss, bzw. die Bestätigung vom Urteil sehr spät erst kam, etwa 8 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist. Den Führerschein habe ich umgehend etwa 1 1/2 Wochen danach gestellt. Mir wurde ja auch mitgeteilt, dass die Bearbeitungsdauer 4-6 Wochen dauert. Das ist mir auch bewusst, will es ja gar nicht bestreiten.
Mir geht es im ganzen darum, wie lange es etwa dauern wird, oder ich ggf. warten muss, bis ich diesen besagten bescheid erhalte. Denn "demnächst" kann für mich vieles sein. Und ein auftauchen am nächsten Tag, nach der Sperrfrist oder anrufen, will ich gar nicht erst in Erwägung ziehen. Zumal das einen schlechteren Eindruck macht, denke ich.
Hallo deweiv
du hättest dich früher erkundigen müssen wann du nach Entzug deinen Antrag stellen musst um pünktlich zum Sperrfristende deinen Führerschein zu bekommen.
die Zeit hat @Franticek ja schon genannt
eine MPU kann in deinem Fall nur angeordnet werden wenn die 1,2 Promille zu außergewöhnlicher Zeit zustande kam, z.B morgens um 10 Uhr, oder mittags um 14 Uhr.
oder du hattest schon einmal eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad oder Mofa usw..
auch Schlägereien unter Alkoholeinfluss werden in deine Fsst-Akte aufgenommen
Wenn die Sperrfrist abgelaufen ist, solltest du deinen Führerschein abholen können. So eine MPU vorgesehen wäre, hätte man dir das sicher innerhalb der Sperrfrist mitgeteilt. Da hättest du die Möglichkeit gehabt, dich auf eine MPU vorzubereiten. Warum da noch zusätzlich eine Bearbeitungsdauer von 6 Wochen sei, ist für mich nicht nachvollziehbar. Offenbar lassen die sich Zeit und bestrafen dich mit der Zeitverzögerung zusätzlich. Wenn deinerseits alles da ist, wie man dir sagte, würde ich einen Tag nach Ablauf der Sperrfrist auf der Zulassungsstelle erscheinen und nach dem Führerschein fragen. Frage wäre, wann die Akte beim Gericht angefordert wurde? Vielleicht erst jetzt angefordert, nachdem du angerufen hast. Ob die über die Sperrfrist hinaus die Ausgabe deines Führerscheins verzögern können, solltest du bei einem Anwalt fragen.
Oops, ich schreibe wieder mal eine Viertelstunde an einem ausgefeilten Kommentar, und schon mogelst du dich wieder vor. Tss, tss, aber DH.
Wenn die Sperrfrist abgelaufen ist, solltest du deinen Führerschein abholen können
So einfach ist das nicht, der Fuehrerschein ist ja zerstoert, geschreddert. Es war ja nicht nur ein Fahrverbot sondern ein Entzug der Fahrerlaubnis. Will man wieder eine neue haben, dann mass man die beantragen. Sperrfrist bedeutet lediglich, dass innerhalb dieser Frist keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
So eine MPU vorgesehen wäre, hätte man dir das sicher innerhalb der Sperrfrist mitgeteilt.
Auch das ist nicht richtig. Wenn man keine Fahrerlaubnis mehr haben will, wozu dann eine MPU? Daher - erst wenn man eine neue Fahrerlaubnis beantragt, bekommt man Bescheid, ob man dafuer eine MPU benoetigt. Nebenbei, bei diesem Promillewert wird es, sofern es kein Wiederholungsfall war, keine MPU geben.
Warum da noch zusätzlich eine Bearbeitungsdauer von 6 Wochen sei, ist für mich nicht nachvollziehbar
Einen Fuehrerscheinantrag zu bearbeiten, braucht seine Zeit. Es muessen die alten Klassen herausgesucht werden, Gerichtsakten muessen eingesehen werden, der Fuehrerschein selbst muss neu hergestellt werden usw... Das dauert eben seine Zeit.
Frage wäre, wann die Akte beim Gericht angefordert wurde? Vielleicht erst jetzt angefordert, nachdem du angerufen hast
Natuerlich haben die erst dann dort angerufen. Warum sollen sie auch die Akte anfordern, wenn gar kein neuer Fuehrerschein beantragt wird. Erst wenn ein neuer beantragt wird, geht alles seinen Lauf.
Ob die über die Sperrfrist hinaus die Ausgabe deines Führerscheins verzögern können, solltest du bei einem Anwalt fragen.
Der wuerde nicht viel ausrichten koennen, denn wie schon gesagt, den alten Fuehrerschein gibt es nicht mehr, es wird ein neuer hergestellt. Und das dauert ab Antragstellung eine gewisse Zeit.
dazu hätte der Fragesteller aber früher seinen Antrag stellen müssen
nö
Blödsinn
zum Rest schreibe ich lieber nichts:-)