Steht MPU im Strafbefehl?
Hallo zusammen,
so mittlerweile ist der Strafbefehl eingetroffen.
1,3 Promille 1200,00 Euro Strafe und 7 Monate Führerschein weg. Jetzt steht von MPU nichts drinnen. Da ich Erstäter bin meinte der Anwalt das ich keine machen muss. Aber unsicher macht mich eben, dass im Internet bei Führerscheinentzug und Neuerteilung immer dabei steht mit MPU.
Kennt sich jemand genau aus?
4 Antworten
Eine MPU wird nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis immer frühestens dann angeordnet, wenn der Betroffene eine neue Fahrerlaubnis beantragt und steht deshalb weder im Strafbefehl noch in einer anderen fahrerlaubnisentziehenden Anordnung.
Vielleicht will der Betroffene ja gar keine neue Fahrerlaubnis erwerben - warum also sollte er dann eine MPU machen müssen?
Hallo merjenny
wenn du Ersttäter bist, und die Trunkenheitsfahrt bnicht gerade zu ungewöhnlicher Zeit war (also morgens um 10.00Uhr zum Beispiel) wird keine MPU angeordnet.
wenn du allerdings die nächsten 10 Jahre wieder unter Alkohol ein Fahrzeug bewegst (ab 0,3‰ mit Ausfallerscheinungen) wird sofort die MPU angeordnet
im Strafbefehl steht nie was von einer MPU drin, das hat mit dem Strafrecht nichts zu tun
gerne geschehen
Wenn es eine MPU geben soll, dann kommt das vom Ordnungsamt, die sind für sowas verantwortlich.
Der Führerscheinentzug und die Strafe, etc., das kommt von der Polizei bzw. Gericht.
Es kann also sein, kann(!), dass noch was vom Ordnungsamt kommt. Aber wenn dein Anwalt sagt, es wird keine MPU geben, dann wird das vermutlich auch stimmen, er ist Anwalt und sollte sich ja auskennen.
er ist Anwalt und sollte sich ja auskennen.
80% der Anwälte kennen sich mit der MPU nicht aus:-)
Hm, leider wahr...
Frag am besten bei der, für Dich zuständigen, Verkehrsaufsicht nach. Die haben so viel Spielraum, da kann man schlecht eine Pauschalansage machen.
Das wird nicht geschehen. Danke für die hilfreiche Antwort.