führerschein schlüsselnummer 80?
dort steht " Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben" darf man dann mit 24 Jahren offen fahren oder mit 25 Jahren? oder sogar 23?
MfG
3 Antworten
Ist zwar schon etwas länger her, ich habe mir die Mühe gemacht das mal zu erklären - auch wann der A SZ 80 (wegen dem inkludierten A2) Sinn macht und wann eher nicht:
Welche Führerscheinklassen hast du denn erworben?
B hast du mutmaßlich, wenn vor dem 19.01.13 erworben ergibt sich daraus der A mit SZ 80 für Trikes.
Wenn du den A2 erworben hast gibt es keinen automatischen Aufstieg in den A unbeschränkt.
Wenn du den A SZ 80 gezielt erworben hast -> wäre es interessant ob hier nun der Aufstieg kommt oder nicht.
@Antitroll1234:
In meinem Freundes- und Bekanntenkreis haben einige inzwischen den A SZ 80. Aber nicht weil sie ihn erworben haben sondern weil sie ihre Anfang der 1990er Jahre erworbene Klasse 3 vom »rosa Lappen« inzwischen in einen Kartenführerschein umgeschrieben haben.
Obwohl über 24 gibt es dafür keinen automatischen A unbeschränkt geschenkt.
Stimmt, du hast recht... Jetzt muss ich dann noch mal nachfragen was WIRKLICH eingetragen wurde. Wenn da tatsächlich SZ80 steht -> eventuell noch einer mit A beschränkt? Ich hake nach!
Ab deinem 24. Geburtstag darfst Du alles Fahren was unter Klasse A fällt.
Bis dahin nur dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A und Fahrzeuge der eingeschlossenen Klassen A2, A1, AM.
Wenn er die Klasse B vor dem 19.01.13 erworben hat -> darf er mit der Klasse B auch Trikes führen.
Wenn er nur den A1 oder A2 erworben hat, ändert sich auch am 24. Geburtstag nichts daran.
Also müssen wir erst einmal wissen ob er überhaupt den A SZ 80 gezielt erworben hat.
Wenn er die Klasse B vor dem 19.01.13 erworben hat -> darf er mit der Klasse B auch Trikes führen.
Ja darf er, und bei Neuausstellung des Führerscheins wird dies bei Klasse A1 und Klasse A auch mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 vermerkt.
Wenn er nur den A1 oder A2 erworben hat, ändert sich auch am 24. Geburtstag nichts daran.
Wenn SZ 80 bei Klasse A vermerkt wurde, dann gibt es nur die Möglichkeit das er Klasse A zwischen dem 21. und 24. Geburtstag erworben hat, daher die SZ 80 welche die Auflage enthält bis zum 24. Geburtstag nur dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A fahren zu dürfen.
Also müssen wir erst einmal wissen ob er überhaupt den A SZ 80 gezielt erworben hat.
Geht mit SZ 80 gar nicht anders ;-)
Dann müsste dort Schlüsselzahl 79.03 / 79.04 eingetragen sein, aber nicht SZ 80.
SZ 80 bedeutet eine Beschränkung der Klasse A auf nur dreirädrige Kraftfahrzeuge der Fahrerlaubnisinhaber Klasse A welche das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.