Fahren mit 18 aber "ohne" Führerschein

9 Antworten

Ich würde nicht fahren. Du hast ihn noch nicht, auch nicht unterschrieben. Wenn Du fährst und erwischt wirst, bist Du ihn wieder los. Du hast ihn erst, wenn er Dir ausgehändigt wird.

Maurice108 
Beitragsersteller
 27.02.2015, 16:13

wäre wohl das vernünftigste :( schade hatte mich schon total darauf gefreut, naja dann muss ich wohl noch bis Montag warten..

Akka2323  27.02.2015, 16:16
@Maurice108

Bleib vernünftig. Die Polizei kann auch mobil auf die Führerscheinstelle zugreifen, um zu überprüfen, ob Du wirklich einen hast. Und ob der dann wirklich im System ist, wage ich zu bezweifeln. Es kann Ärger geben.

Die Fahrerlaubnis gilt erst dann als erteilt wenn man Dir den Führerschein ausgehändigt hat.

Du begehst also eine Straftat wenn Du schon vorher fährst.

Guck mal hier. Da ist das genau aufgeschlüsselt:

http://www.helpster.de/fuehrerschein-vergessen-so-reagieren-sie-richtig_81002

Crack  27.02.2015, 17:56

Dein Link ist hier nicht zielführend.

also Fahrerlaubnis=führerschein. Du musst dir sicher sein, das du den Führerschein bekommst. dann kannnst du natürlich zur Polizei sagen, dass du ihn vergessen hast. Aber vergiss den Personalausweis nicht

Crack  27.02.2015, 17:54
also Fahrerlaubnis=führerschein

Also: Das ist Unsinn.

  • Die Fahrerlaubnis ist die [nicht greifbare] Genehmigung das man ein KFz führen darf.
  • Der Führerschein ist der [greifbare] Nachweis dafür das eine Fahrerlaubnis erteilt wurde.
Siraaa  27.02.2015, 18:07
@Crack

wenn ich deiner (LiFe0) Definition folgen würde, dann wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis = Fahren ohne Führerschein. Spätestens wenn man dies beides mal bei google angibt, gerät die Aussage Führerschein=Fahrerlaubnis gefährlich ins Wanken. Übrigens....wenn man angehalten wird und den Führerschein tatsächlich vergessen hat, wird normalerweise schon überprüft, ob man überhaupt eine Fahrerlaubnis hat....spätestens hier fliegt man auf.

Beim Autofahren musst du den Führerschein bei dir führen. Fahren ohne den Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit. D u bekämst also ein Strafmandat.

Crack  27.02.2015, 18:00

Die Antwort von Der Hans ist wie fast immer falsch.