Fahren mit 18 aber "ohne" Führerschein
Hey! ich wurde heute 18 Jahre alt und habe meinen praktische und theoretische Prüfung bestanden. Ich sollte den Führerschein heute abholen. Nach einem Telefonat mit der Führerscheinstelle, hieß es ich kann ihn bis 15 Uhr in Darmstadt abholen. Hat mich also nach der Schule ein Kumpel hin gefahren und dann standen wir vor dem geschlossenen Gebäude.. Es war 13 Uhr und wir konnten niemand erreichen weder durch Telefon noch durch klingeln also mussten wir wohl oder übel nach Hause fahren ohne Führerschein.
So nun zu meiner Frage: Was passiert wenn ich morgen ohne Führerschein fahre? Ich habe bisschen was gelesen dazu und es wird unterschieden zwischen fahren ohne Führerschein und fahren ohne Fahrerlaubnis...
Rein theoretisch könnte ich doch dem netten Polizeibeamten sagen, falls ich den angehalten werde, dass ich den Führerschein zu Hause vergessen habe und ihn dann am Montag abhole und danach vorzeigen?
Hat einer von euch da Erfahrung? Besitze ich den jetzt eine Fahrerlaubnis oder noch nicht? Habe nach der praktischen Prüfung eine Bescheinigung erhalten, auf der extra steht dass diese nicht zum Fahren von Kraftfahrzeugen berechtigt....
9 Antworten
Ich würde nicht fahren. Du hast ihn noch nicht, auch nicht unterschrieben. Wenn Du fährst und erwischt wirst, bist Du ihn wieder los. Du hast ihn erst, wenn er Dir ausgehändigt wird.
Bleib vernünftig. Die Polizei kann auch mobil auf die Führerscheinstelle zugreifen, um zu überprüfen, ob Du wirklich einen hast. Und ob der dann wirklich im System ist, wage ich zu bezweifeln. Es kann Ärger geben.
Die Fahrerlaubnis gilt erst dann als erteilt wenn man Dir den Führerschein ausgehändigt hat.
Du begehst also eine Straftat wenn Du schon vorher fährst.
Guck mal hier. Da ist das genau aufgeschlüsselt:
http://www.helpster.de/fuehrerschein-vergessen-so-reagieren-sie-richtig_81002
http://www.helpster.de/fuehrerschein-vergessen-so-reagieren-sie-richtig_81002
der Führerschein wurde aber nicht vergessen. Denn etwas, was einem noch nicht ausgehändigt wurde, kann man schlecht vergessen.
Dein Link ist hier nicht zielführend.
also Fahrerlaubnis=führerschein. Du musst dir sicher sein, das du den Führerschein bekommst. dann kannnst du natürlich zur Polizei sagen, dass du ihn vergessen hast. Aber vergiss den Personalausweis nicht
also Fahrerlaubnis=führerschein
Also: Das ist Unsinn.
- Die Fahrerlaubnis ist die [nicht greifbare] Genehmigung das man ein KFz führen darf.
- Der Führerschein ist der [greifbare] Nachweis dafür das eine Fahrerlaubnis erteilt wurde.
wenn ich deiner (LiFe0) Definition folgen würde, dann wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis = Fahren ohne Führerschein. Spätestens wenn man dies beides mal bei google angibt, gerät die Aussage Führerschein=Fahrerlaubnis gefährlich ins Wanken. Übrigens....wenn man angehalten wird und den Führerschein tatsächlich vergessen hat, wird normalerweise schon überprüft, ob man überhaupt eine Fahrerlaubnis hat....spätestens hier fliegt man auf.
Beim Autofahren musst du den Führerschein bei dir führen. Fahren ohne den Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit. D u bekämst also ein Strafmandat.
Die Antwort von Der Hans ist wie fast immer falsch.
wäre wohl das vernünftigste :( schade hatte mich schon total darauf gefreut, naja dann muss ich wohl noch bis Montag warten..