Ab wie viel Uhr darf ich alleine Auto fahren (18. Geburtstag)?
Hallo!
Ich habe am 12.11 Geburstag und werde 18. Mein Führerschein (BF17) habe ich bereits.
Darf ich am 12.11 um 0.00 Uhr schon alleine fahren oder muss ich warten, bis ich das Lebensjahr vollendet habe, sprich am 13.11.2016.
MfG
5 Antworten
Genau so, ab Deinem Geburtstag - 12.11. - 0.00 Uhr darfst Du alleine fahren.
Mit dem BF 17 Schein kann man bis zu 3 ! monate nach Vollendung des 18. LJ. fahren.
https://www.bf17.de/so-funktioniert-bf17/rechtliche-aspekte.html
Mit dem 18. Geburtstag kann sofort auch ohne Begleitung mit der
Prüfbescheinigung gefahren werden. Sie muss aber innerhalb von drei Monaten gegen den Kartenführerschein eingetauscht werden, sonst verliert sie ihre Gültigkeit als Nachweis der Fahrberechtigung. Wer so fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Mein Gott, was für ein Unsinn! Einen "BF17 Führerschein" gibt es begrifflich auch noch nicht mal, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung. Dumme Antworten geben, aber noch nicht mal Fachtermini draufhaben.... Und selbst wenn der Führerschein nicht innerhalb der 3 Monate abgeholt wird, begeht man nur eine Ordnungswidrigkeit, denn Fahren ohne Führerschein ist etwas anderes als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Man hier manchmal echt nur den Kopf schütteln... (Ich meine dich nicht, wilees, sondern das Messkreisdingens)
Viel Text, viel Gezänk - aber die rechtliche Grundlage fehlt. Daher hole ich das mal nach:
§48a FeV
(3) Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8a auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Die Bescheinigung ist im Fahrzeug mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen namentlich aufzuführen.
[...]
(7) Mit Erreichen des Mindestalters nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 händigt die Fahrerlaubnisbehörde dem Fahrerlaubnisinhaber auf Antrag einen Führerschein nach Muster 1 der Anlage 8 aus.
Also: Die Prüfbescheinigung ist auch noch bis maximal 3 Monate nach dem Stichtag (Geburtstag) als Nachweis der Fahrberechtigung zulässig - im Inland!
Den Kartenführerschein kannst du mit Erreichen vom Mindestalter abholen. Sollte eigentlich automatisch fertig sein wenn im Antrag alles mit dabei war (biometrisches Passbild, etc.) - aber da gehen die Praxiserfahrungen im Web irgendwie auseinander... :(
Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!👍💪
Da zählt nicht die Geburtsstunde, denn die steht ja auch nicht im Führerschein drin!
Du kannst am 12.11. fahren. Das zählt!
Ich wünsche Dir allzeit eine gute Fahrt!
Danke! :)
Da ich meinen Führerschein schon sehr lange habe, wusste ich nicht, dass man heutzutage vorher einen "rosa Zettel" bekommt. Das las ich eben erst. Ich könnte mir aber vorstellen, dass Du es genau erfährst, wenn Du Beim TÜV oder in der Fahrschule anrufst. Nicht, dass ich Dir da was Falsches geraten habe. Das täte mir leid.
Dann solltest du dir natürlich nur nicht vorher die Kante geben. Sonst ist der rosa Lappen schnell wieder weg.
Dass du den nutzen darfst, wurde ja schon in den vorherigen Kommentaren erläutert.
Ich weiß noch, war ein geiles Gefühl das erste Mal alleine hinterm Steuer zu sitzen. Viel Spaß!
haha okay danke👍
Du darfst fahren, sobald du 18 bist - Also ab dem Geburtstagstag an
Aber nur wenn er zu dem Zeitpunkt schon den "richtigen" Führerschein in Händen hält.
Wenn er mit seinem BF17 Führerschein erwischt wird ist es fahren ohne Fahrerlaubnis