Führerschein Jobcenter Kfz?

5 Antworten

Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kann eine Förderung der Kosten für den Erwerb eines Führerscheins nur dann übernehmen, wenn das zur Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung erforderlich ist (gesetzliche Fördervoraussetzung). Während einer laufenden versicherungspflichtigen Beschäftigung/Ausbildung ist das nicht möglich, auch nicht darlehensweise.


du hast eine Ausbildung - du kommst zur Arbeit und zurück - als Azubi ist es nicht vonnöten ein Fahrzeug fahren zu dürfen. 

Warum sollte der Steuerzahler deinen Führerschein bezahlen? Welcher zwingende Grund liegt vor?

Fast garnicht. Du brauchst den Führerschein für deinen Beruf nicht zwangsläufig.

Einzige erkennbare Möglichkeit:

Jobcenter müssen Hartz IV Beziehern einen Führerschein bezahlen, wenn dadurch ein Arbeitsverhältnis entsteht.

Urteil das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, mit dem Aktenzeichen: L 15 AS 317/11