Arbeitsamt bezeichnet mich als behindert ein... soll ich was dagegen sagen?
Hallo, ich fange am 25.08.2016 mit meiner Ausbildung an, was vom Arbeitsamt finanziert wird. Nur leider steht da bei einem Zettel: "Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben" Ich habe mich richtig beleidigt gefühlt und habe die Leute nachgefragt warum die mich so abstempelt. Die meinten, dass sie "festgestellt" haben, dass ich eine Lernbehinderung habe. Ich fühle mich richtig beleidigt, weil ich gar keine Behinderung habe. Ich habe keine Depression, körperliche, seelische und Lernbehinderung. Für mein Führerschein habe ich viel gelernt und habe es auch ohne Probleme geschafft. Ich schreibe seit Mittwoch eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz, wo es nicht vom Arbeitsamt ist. Ich will auch Geld verdienen damit ich mir zum Beispiel ein Auto kaufen kann Versicherung zahle etc.
Soll ich es nicht ernst nehmen oder wie würdet ihr was sagen?
9 Antworten
Die meinten, dass sie "festgestellt" haben, dass ich eine Lernbehinderung habe.
Festgestellt im Rahmen einer psychologischen Eignungsuntersuchung des psychologischen Dienstes der Arbeitsagentur, nehme ich an?!
Dann wirst Du in dem entsprechenden Test schwach abgeschnitten haben im Vergleich zu den Durchschnittswerten & -ergebnissen. Wenn Du da in vielen Bereichen unterdurchschnittlich abschneidest, wird es als Lernbeeinträchtigung bis zu einer "Lernbehinderung" ausgelegt.
"Lernbehinderung" ist auch nicht eindeutig definiert & mit anderen körperlichen & geistigen Behinderungen vergleichbar. Es bedeutet ja nicht, dass Du nicht lernen kannst. Sondern eher, dass Du entsprechende Schwierigkeiten beim Lernen oder mit der Umsetzung oder Verständnis des Erlernten hast.
Wie ernst Du diese Einschätzung nimmst, bleibt Dir überlassen.
warst Du dann auf einer Förderschule?
Ja, aber habe mein Hauptschulabschluss.
ok, das erklärt einiges.
als Förderschüler wirst Du eigentlich immer erstmal in die Kategorie: "besonderer Förderbedarf" gesteckt.
Und da wundert es mich eigentlich, dass der Psychologische Dienst der Arbeitsagentur nicht eingeschaltet wurde. Im Rahmen deren Testverfahrens versuchen sie rauszufinden, ob Du eine reguläre Ausbildung am 1.Ausbilungsmarkt schaffen kannst oder eher eine bestimmte Werker- oder vereinfachte Ausbildung machen solltest...
Wenn jemand von einer Förderschule kommt, wird immer erstmal weiterer Förderbedarf angenommen - also alles richtig gelaufen. Der Förderbedarf verschwindet ja nicht einfach so mit dem SChulabschluss ;)
Inwiefern von förderbedarf?
Dass du bzw. die Ausbildung gefördert wird.
Dass Du zB Hilfe beim Lernen der Theorieinhalte Deiner Ausbildung bekommst.
Aus irgendeinem Topf muss die mutmaßlich subventionierte Stelle finanziert werden. Dein Topf ist eben über § 33 SGB IX geregelt.
https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/33.html
Absatz 7 und Absatz 8 sind Dinge, von denen andere nur träumen können: Du bist in einem Arbeitsverhältnis, bekommst aber diverse Vergünstigungen die sonst keiner bekommt.
Du hast dafür einen entsprechenden Antrag gestellt. Ansonsten hättest du keinen Bescheid gemäß § 33 SGB IX erhalten.
Natürlich kannst du dich auch auf dem freien Arbeitsmarkt umsehen. In welchem Bereich willst du denn arbeiten? Wie hoch sind da die Chancen eine Stelle zu erhalten? Wenn du die dir gebotene Unterstützung jetzt wegwirfst -> dein Leben, deine Entscheidung.
Die Stelle die ich finden will sehen gut aus. Habe auch einen Führerschein, was die Sache einfacher macht.
Viel Erfolg. Aber sag der Agentur erst dann ab wenn du wirklich die Stelle sicher hast.
Wenn du die Förderung der Agentur ablehnst, bekommst Du möglicherweise aber ein Problem, falls Du dann zB doch kostenlose ausbildungsbegleitende Hilfen beantragen möchtest (und die nehmen sogar viele Abiturienten in Anspruch, die in Ausbildung gehen).
Welche Probleme?
Das du in Zukunft keine Leistungen mehr bekommst. Schließlich willst du ja keine.
Kindergeld? Darüber mach ich mir wenig Sorgen. Ich will nur eine richtige, betriebliche Ausbildung haben.
Wie schon geschrieben: Jeder wie er mag. Mach dein Ding - heul dann aber in 4 Monaten nicht rum von wegen »Buhuhu, der böse Sozialarbeiter vom Amt will nich nicht wieder in eine Maßnahme aufnehmen. Nur weil ich gesagt habe ihr könnt euch den Kram in den Allerwertesten schieben...«.
Wie du von einer ausbildungsfördernden Maßnahme auf Kindergeld kommt bleibt wohl nur dir nachvollziehbar.
Na ja, eine Maßnahme ist das letzte, was ich nehmen würde. ^^
Da stellt sich dann die Frage wieso du überhaupt eine beantragt hast. Ist ja nicht vom Himmel gefallen das du eine geförderte Ausbildung als Maßnahme genehmigt bekommen hast...
Lassen wir das. Ich wünsche dir von Herzen viel Erfolg auf dem regulären Arbeitsmarkt.
Es geht nicht um Kindergeld, es geht zB darum, dass es sowas wie "Nachhilfe" in der Ausbildung gibt. Wie gesagt: die steht jedem offen und das nutzen auch Abiturienten. Aber wenn du schon mal Unterstützung abgelehnt hast, sind die Kollegen der AfA manchmal etwas gnatzig.
Hallo Dennis,
bitte nicht falsch verstehen, aber übertreibst du jetzt nicht ein wenig?
Die vom Arbeitsamt helfen dir und du willst dich zum Dank wohl nur wegen des Sprachgebrauchs (zu Unrecht) beschweren?
Die Feststellung einer Lernbehinderung haben die sich sicher nicht nur ausgedacht und das ist auch nicht beleidigend oder herabwürdigend gemeint.
Sicher wird heute oft von Menschen mit Handicap anstatt von einer Behinderung gesprochen. Ich halte diese Wortklauberei für vollkommen überzogen und es ist keine Beleidigung von einer Behinderung zu sprechen.
Das Wort Behinderung ist der noch offiziell genutzte Begriff im Sozialrecht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Behinderung_(Sozialrecht)
Es zählt immer der Mensch selbst und nicht seine Behinderung oder sein Handicap.
Gehe deinen Weg und rege dich nicht unnütz über solche Kleinigkeiten auf.
Warum schreibst du aktuell eine Bewerbung, wenn du doch am 25. August eine Ausbildung beginnst?
Egal bei welcher Ausbildung - ich wünsche dir viel Erfolg.
Viele Grüße
Michael
Die Ausbildung ist vom Arbeitsamt. Natürlich bin ich dankbar, dass das Amt mir helfen will. Aber ich will lieber eine richtige Ausbildung habe, wo ich bezahlt werde und mir auch was leisten kann.
Das, was du machen sollst, IST eine richtige Ausbildung.
Zu der Bezahlung sage ich nicht. Ich will eine Ausbildung, wo ich richtig gut bezahlt werde und auch was vom Leben habe.
In der Ausbildung wird man nie gut bezahlt. Nach der Ausbildung hast du eine Beruf wie jeder andere auch und kannst verdienen, wie jeder andere auch. Aber bis dahin musst DU dich reinhängen. Und dazu gehört auch, Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn sie angebracht ist. Und wenn Du von der Förderschule kommst, HAST Du nicht den Background wie die meisten, die mit Dir in der Berufsschulklasse sitzen. Die Inhlate und Lernmethoden sind nun mal andere. Das ist so und das kannst Du nicht wegdiskutieren. Du hast nicht den gleichen Stand wie jemand, der mit FAchoberschulreife oder Abitur in die gleiche Ausbildung geht, wie Du sie machen willst.
Du hast eine geförderte Ausbildung bekommen. Dafür muss der Mitarbeiter der AfA einen Förderbedarf für Dich sehen und auch begründen. Irgendwas muss also sein, dass er das tun kann.
Wenn die Fördertöpfe noch nicht leer sind, werden die STellen aber reht großzügig gehandhabt.
Freu Dich doch - so bekommst Du zusätzliche Unterstützung.
Welche Unterstützung? Dass ich bald in die behinderte Werkstatt gehe und nie viel Geld verdiene werde?
Erkundige Dich doch erst mal vernünftig. Das, was dort geschrieben wurde, hat mit einer Einrichtung für behinderte Menschen NICHTS, aber auch absolut GAR nichts zu tun...
Du kannst offiziell Beschwerde einreichen
Nur wie? Soll ich da extra anrufen?
Gehe zum Chef des Amts nehm einen Zeugen mit falls es zu einer erneuten Beleidigung kommt. Und/oder gehe zu einem Anwalt
Niemand hat ihn beleidigt. Er bekommt den Service, den jeder andere Schüler einer Förderschule auch bekommt: er muss nicht noch mal zusätzlich zum Psychologischen Dienst, sondern bekommt die notwendige Förderung ohne zusätzliche Lauferei. Andere würden sich nen Loch ins Knie freuen, wenn sie die Hilfe bekämen.
Nee, ich hatte keine Eignungsuntersuchung