Kann mein neuer Arbeitgeber herausfinden, dass ich arbeitslos war?
Hallo Leute,
Kann mein neuer Arbeitgeber herausfinden, dass ich derzeit arbeitslos bin, zB übers Arbeitsamt ? Ich hatte denen im Vorstellungsgespräch gesagt, dass ich noch beschäftigt bin.
8 Antworten
Ja, wenn er will, dann findet er es heraus.
Musstest du keinen Lebenlauf vorlegen? Wenn du deine Arbeitslosigkeit verschleiern willst, müsstest du diesen fälschen.
Ausserdem kann der Arbeitgeber eine Urlaubsbescheinigung fordern. Dann fliegst du in jedem Fall auf.
Ein neues Arbeitsverhältnis gleich auf eine Lüge aufzubauen, ist wohl keine gute Idee.
Er könnte bei deinem Arbeitgeber anrufen und sich über dich erkundigen...
Die könnten ihm dann schon sagen, das du dort nicht mehr beschäftigt bist.
Im Lebenslauf darfst du auch nicht lügen.
Und spätestens bei Abgabe des Arbeitszeugnisses würd es herauskommen.
Da steht nämlich drin, von wann bis wann du angestellt warst.
Vor allem: "Nur 1 Jahr. Das war ein Fehler in der Bewerbung. Und im Gespräch hab ich es einfach so gelassen"
Das ist kein versehen mehr, dass ist schon, hart gesagt, betrug. Darauf lässt sich echt kein vertrauensvolles Arbeitsverhältnis gründen.
Arbeitgeberdarf sich ohne deine Zustimmung nicht erkunden,kann man überall nachlesen,.tut er es doch,.kann man ihn belangen,.Plus gleich wieder kündigen,.
Musstest Du keinen Lebenslauf in der Bewerbung abgeben und hat Dein letzter AG Dir kein Zeugnis ausgestellt?
Aus beiden geht hervor, wie lange Du dort warst.
Doofe Gegenfrage: es war also quasi "nur" ein Vertipper? Du wolltest z.B. 30.11.2015 schreiben und hast versehentlich (z.B. weil man fast automatisch immer erstmal das derzeitige Jahr tippt) 30.11.2016 geschrieben?
Das ist immer noch doof, weil man es beim Korrekturlesen hätt sehen müssen.
Passiert aber tatsächlich mal. Doof wirds,w enn die Dich im Gespräch konkret darauf angesprochen haben und Du es nicht richtig stelltest.
Denn das war dann bewusstes Unwahrheit-sagen und kommt gar nicht gut. Ne Lücke von einem Jahr auch noch bewusst verschweigen wirkt übel.
Ja recht einfach sogar - er fordert eine Urlaubsbescheinigung nach § 6 des Bundesurlaubsgesetzes.
http://www.zeit.de/karriere/2016-08/urlaubsbescheinigung-arbeitgeberwechsel-jobwechsel-arbeitsrecht
Zudem sagt ja auch das Arbeitszeugnis des bisherigen AG aus bis wann Du dort beschäftigt warst.
Nein, kann er nicht. Allerdings ist das tatsächlich ein Kündigungsgrund, wenn es rauskommt.
Aus welchem Grund? Es geht hier nicht um eine erfundene Qualifikation.
Muss es auch nicht. Es handelt sich um einen Täuschungsversuch zum beruflichen Werdegang. Zum nachlesen: http://www.spiegel.de/karriere/luegen-bei-der-bewerbung-das-droht-bei-lebenslauf-manipulation-a-1041634.html (eine von vielen möglichen Quellen)
Nur 1 Jahr. Das war ein Fehler in der Bewerbung. Und im Gespräch hab ich es einfach so gelassen