Kostenübernahme Führerschein (Arbeitsamt)?
Einen wundervollen Guten Tag,
Ich trete im Herbst eine 3 jährige Ausbildung an, welche vorsieht mich anschließend festeinzustellen. Nun benötige ich einen Führerschein um angenommen zu werden, deshalb wurde mir die Kosten Übernahme vom Jobcenter empfohlen.
Kann das Jobcenter die Kostenübernahme im Falle einer Ausbildung' stattgeben? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Gruß
4 Antworten
Hi,
die Kostenübernahme für den Führerschein durch das Jobcenter ist zwar grundsätzlich möglich, jedoch auch immer eine Einzelfallentscheidung. De facto muss der Führerschein für die Arbeitsstelle unumgänglich sein, um ihn finanziert zu bekommen.
Wenn der Ausbildungsbetrieb jedoch den Führerschein wünscht (und er nicht zwingend notwendig für die Ausbildung ist), sollte der Betrieb diesen finanzieren - gegen Rückzahlung oder Mindestverpflichtung nach der Ausbildung.
LG
Theoretisch ist die Übernahme der Kosten, zum Erwerb eines Führerscheines, Zwecks Förderung der Arbeitsaufnahme, durch das Jobcenter möglich.
Es ist eine "Kannbestimmung" und es gibt darauf keinen Rechtsanspruch und wird im Einzelfall entschieden. Es kann nichts schaden, wenn du einen Antrag stellst. Du benötigst dazu, eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass er dich nach Ausbildungsende übernimmt, wenn du einen Führerschein hast.
Ich seh da aber, in deinem Fall, zwei Probleme. Ab Herbst hast du ja erst mal 3 Jahre einen Job, bzw. eine Ausbildung. Von daher gibt es ja keine Arbeitsaufnahme zu fördern, da die ja ab Herbst sicher ist. Und ich denke, dass dir die finanziellen Aufwendungen, zum Erwerb eines Führerscheins, über die nächsten 3 Jahre, durchaus zumutbar sind, bzw. könnte ja auch der Arbeitgeber, dir da unter die Arme greifen, zum Beispiel mit einem Darlehen, wenn ihm so daran gelegen ist.
Zweitens kann ich mir nicht vorstellen, dass dein Ausbildungsbetrieb, dir vor Anfang der Ausbildung, eine Bescheinigung ausstellt, bzw. garantiert, dass er dich nach der Ausbildung, in über 3 Jahren, übernimmt.
Versuchen kannst du es und ein Antrag, kann nicht mehr als abgelehnt werden. Aber allzu große Hoffnungen, sind nicht angebracht. Kommt halt auch immer auf den Einzelfall an.
Generell wäre das Möglich
Voraussetzung sind
das dein zukünftiger Chef dir alles schriftlich gibt,
1. das du um dort anfangen zu könnenen einen führerschein der Klasse xx? brauchst
2. das er dir zusichert dich dann Einzustellen ev. direkt ein vertrag aufsetzen
3. das er dich nach der ausbildung vorraussichtlich übernehmen will
Wenn für eine Ausbildung eine FE benötigt wird dann sollte im Zuge der Ausbildung die Kosten zum Erwerb der entsprechenden FE durch den Ausbildungsbetrieb übernommen werden.