2 mietverträge wegen jobcenter möglich?
Ich habe eine Interessentin für meine Wohnung. Sie ist aber derzeit im Mutterschutz und bezieht Hilfe vom Jobcenter.
Der Jobcenter übernimmt aber nur 2:3 der Grundmiete, d.h. Ich müsste 2 Mietverträge erstellen. Das eine ist mit dem Betrag was der Jobcenter übernimmt, das andere der rest, den die Mieterin aus eigener Tasche überweisen muss.
Geht das ? Wenn ja, wie würdet ihr das machen?
4 Antworten
Wenn sie alleine bzw.nur mit Kind in der Wohnung leben würde,dann kann man gar nicht sagen das sie nur 2 / 3 der Grundmiete gezahlt bekommen würde !
Das wäre dann der Fall wenn die Wohnung mit 3 Personen bewohnt würde,dann stünde ihr nur 2 / 3 zu.
Es käme dann auf die angemessenen Kosten an und danach würde dann das Jobcenter entscheiden was sie übernehmen und was nicht.
Würde sie für die Wohnung keine Zusicherung für die Kostenübernahme bekommen,weil die Wohnung entweder unangemessen wäre oder ein Umzug aus ihrer bisherigen Wohnung nicht notwendig wäre,dann würde sie von ihrem alten Jobcenter nur die bisherigen Kosten gezahlt bekommen.
Dazu würde sie dann auch kein zinsloses Darlehen für die Kaution bekommen und müsste den Rest selber zuzahlen,auch würde sie keine Hilfe für ihren Umzug bekommen und es könnte Probleme bei der Übernahme bei einer Nachzahlung kommen,die die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) betreffen würde.
Also ein Mietvertrag reicht da aus,sie würde dann nur das bekommen was ihr zusteht und woher sie dann den Differenzbetrag zahlt bleibt ihr überlassen.
Für eine Wohnung gibt es nur einen Mietvertrag - die andere Frage ist nur woher das Geld kommt ... die Mieterin bekommt die 2/3 vom Amt und überweist Dir den vollen Betrag oder Du vereinbarst mit ihr, dass mit dem Jobcenter vereinbart, dass Du die 2/3 direkt gezahlt bekommst und sie zahlt das restliche 1/3 ....
Wieso musst du deswegen 2 Mietverträge erstellen? Es reicht einer, da kannst du reinschreiben, dass das Jobcenter X Euro übernehmen wird und der Rest ist der Mieter verpflichtet aufzubringen.
Ob und wie lange der Mieter das dann schaffen wird, ist aber eine andere Frage.
Nein, das musst du nicht. Du brauchst nur einen Mietvertrag, den das Jobcenter bekommt. Sie Mieterin bekommt ja den Mietanteil des JC erstmal überwiesen und leitet den dann mit dem Aufschlag, den sie selbst zahlt, an Dich weiter.