Führerschein übers Jobcenter? was passiert wenn man danach bei der Firma gekündigt wird

3 Antworten

Den würdest du aber nur bekommen,wenn du außer einer schriftlichen Einstellungszusage ( versicherungspflichtige Beschäftigung ) deinen Arbeitsort nicht in zumutbarer Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen könntest !

Wenn mit dem AG - keine schriftliche Vereinbarung über die Mindestbeschäftigungsdauer getroffen wurde und du an der Kündigung keine Schuld hast,weil du dich z.B. vertragswidrig verhalten hast,dann passiert da gar nichts,wenn dann müsste der AG - etwas zurückzahlen,wenn er sich nicht an die Vereinbarung halten würde.

Und wenn du selber kündigen würdest,du aber mit dem Jobcenter keine Vereinbarung ( schriftlich ) getroffen hast,darf da auch keine Forderung auf dich zukommen.

Wenn du gekündigt wirst ist es kein Problem ! Kündigst du selber , mußt du schon einen Triftigen Grund vorweisen ! ( Unzumutbare Arbeit , Grobe verstöße im Arbeitsvertrag ect. Mfg.

Uschi2015 
Beitragsersteller
 27.02.2015, 01:49

Danke für deine hilfreiche Antwort, wollte es einfach nur mal gerne wissen.

Uschi2015 
Beitragsersteller
 27.02.2015, 01:50
@Uschi2015

Haben sie es schon durch oder kennen sie welche die das durch haben? Mfg

schoschi06  27.02.2015, 02:16
@Uschi2015

Ist eine weiterquali und nicht zurückforderbar ! Mfg.

Uschi2015 
Beitragsersteller
 27.02.2015, 02:21
@schoschi06

Ich bin jetzt seit dem 01.09.2014 Arbeitslos, ich würde gerne ein Führerschein machen hätte eventuell ja auch eine Firma. Mit führerschein kommt man einfach besser voran. Weil auf der Bahn kein Verlass mehr so ist

schoschi06  27.02.2015, 02:29
@Uschi2015

Sorry ! Den Führeschein bekommst du nur wenn du ihn beruflich brauchst ! ( bestätigung vom Arbeitgeber mit einstellungszusage ) ! Nicht für Private Fahrten von u. zur Arbeit ! Mfg.

schoschi06  27.02.2015, 02:59
@schoschi06

Moin Jasmin ! Wenn Michis freundin ihre Arbeit die mit dem Führerschen über die Arge finanziert worden ist angetreten hat , ist ihre Plicht erfüllt ! Egal was danach geschiet ! Mfg.

Hallo, das Jobcenter zahlt nur wenn Du den Job auch annimmst. Danach hast Du eine Bewährungszeit, solltest Du versagen, also gekündigt werden must Du das zurück zahlen, in Raten.

schoschi06  27.02.2015, 02:13

So ein Quatsch !!

Uschi2015 
Beitragsersteller
 27.02.2015, 02:13

Kennst du jemand der das schon durch hatte?

Uschi2015 
Beitragsersteller
 27.02.2015, 02:10

Wie lange ist so eine bewehrungs zeit oder was genau für verpflichtungen sind??