Kündigung Ablauf schlüssel?
Moin zusammen,
ich habe ein zwei fragen zum Thema Kündigung und Übergabe von persönlichen Sachen.
Der ganze Fall ist mittlerweile auf dem Rechtsweg!
gekündigt wurde ich leitetene Position zum 31.07,(ebenfalls krank )
Kündigung bekam ich im Urlaub ohne Gründe .
Anwalt eingeschaltet Schreiben fertig gemacht. Paar Tage später zweite Kündigung im Kasten gehabt . Darin stand, wenn die erste Kündigung nicht zutrifft Kündigen wir sie außerordentlich und fristlos zum 31.08 Vorbehalt erste Kündigung 😂
2 Tage später Schreiben bekommen, dass ich doch meine persönlichen Arbeitsmaterialen und Firmenschlüssel bis zum 20.07 abgeben soll.
Muss ich nun die Schlüssel abgeben bis zum 20.07 oder behalte ich sie einfach bis zum letzten Arbeitstag? Schließlich bin ich ja noch angestellt und könnte mit den Schlüssel ein Druckmittel haben für Zeugnis Lohn, Auszahlung von Urlaubstagen und ggfs. Abfindung .
Der AG wird sich davor drücken wollen .
danke .
8 Antworten
Für mich ist das relativ klar.
Die erste Kündigung ist ohne Angabe von Gründen nicht gültig.
Die zweite Kündigung ebenso. Eine fristlose Kündigung zu einem Termin der erst sechs Wochen später ist ist alles andere als seriös.
Dagegen würde ich tippen das du jedoch deine Schlüssel und andere Sachen abgeben musst.
Danke !
Die ersten beiden Sachen sehe ich genauso wieso der Anwalt auch 😂 okay dann gehen die Schlüssel weg . Was soll man auch noch damit :)
Die Schlüssel musst du dann abgeben, wenn es der Arbeitgeber vorschreibt.
Das hat mit einer Kündigung nichts zu tun. Nicht jeder Angestellte muss einen Schlüssel haben, sondern nur Personen von denen die Arbeitgeber auch wollen, dass sie einen haben bekommen auch einen.
der Chef bestimmt wer einen Schlüssel haben darf und wer nicht. Die Schlüsselabgabe ist unabhängig der Kündigung
Frage deinen Anwalt. Der kennt den genauen Sachverhalt.
... Du hast doch schon einen Anwalt eingeschaltet. Das sicherste für dich ist es den Anwalt zu fragen, wie Du jetzt vorzugehen hast.
Gruß