Krankenpflegeschule hat Ausbildungsvertrag gekündigt ?

9 Antworten

Das klingt ja wirklich nach einem schmutzigen Geschäft "Aufhebungsvertrag".

Ich würde auf keinen Fall diesen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Auf keinen Fall. Zumal wie hier schon bereits einmal erwähnt wurde, ein Aufhebungsvertrag zur Folge hätte, dass sie für 3 Monate kein Anrecht auf Sozialhilfe hätte.

Hätten sie was gegen deine Tochter in der Hand, dann wäre von einem Aufhebungsvertrag gar keine Rede, dahinter verbirgt sich nur die Hoffnung auf einfachen Wege, die eigenen Interessen durchzusetzen. Wobei man nicht einmal sagen kann, ob die Mär von "inadäquaten Verhalten" nur ein vorgeschobener Grund ist.

Menschen mögen keine Konflikte, weswegen es häufig bereits leichter Widerstand reicht um das Gegenüber zur Einkehr zu bewegen. Natürlich sollte man von direkten Drohungen Abstand nehmen, da daraus irrationale Verhaltensweisen resultieren können - welche man nicht abschätzen kann. Also immer die Dialogbereitschaft signalisieren und gleichzeitig andeuten, dass man es eigentlich überhaupt nicht möchte, sich jedoch bedauerlicher Weise genötigt fühlt sich rechtlichen Beistand zu suchen.

 


Bitte auf gar keinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.

Das bringt nicht nur grosse Probleme beim Arbeitsamt, Sperre von 3 Monaten ist üblich, es bringt auch Probleme bei der Jobsuche....

Lasst Euch nicht einlullen, ggf. kann Eure Tochter einen Fachanwalt hinzuziehen, der erst mal über einen Beratungsgutschein vom Amtsgericht finanziert wird...

Ohne Anwalt könntet Ihr viel Geld; Zeit und Nerven verlieren....

Der Arbeitgeber hat keine rechtliche Möglichkeit, es sei denn Sie klaut, verhält sich ungebührlich gegenüber Patienten oder Personal oder ist auch nach der zweiten Abmahnung beratungsresistent....

Chrissi69469 
Beitragsersteller
 11.05.2017, 11:02

Meine Tochter entspricht nicht der mentalen Reife einer fast 20 jährigen, das hat seinen Ursprung in der Regelschulzeit in der sie gemoppt wurde. Auch litt sie unter ADHS und hatte es dadurch schwerer. Sie ist höflich, hilfsbereit, empathiefähig und nächstenliebend. Sie möchte eigentlich gerne die Ausbildung machen und hatte sich nach ihren eigenem Urteil nichts grobes vorzuwerfen. Es gab einmal ein Vorfall wo sie mit einem Patienten Dinge beredet hat die diesen nichts angehen. Diesen Fehler sah sie ein und es kam nicht mehr vor.

armabergesund  11.05.2017, 11:06
@Chrissi69469

somit sollte einer Ausbildung nichts im Wege stehen, ausser der Entscheiderin, die es lieber sieht, sie nicht weiter zu beschäftigen.

Diese Entscheidung ist rechtlich nicht zu vertreten, denn dafür gibt es Probezeiten, die sogar verlängert werden können, Abmahnungen etc...

wie gesagt, holt Euch einen Fachanwalt....

user89467  11.05.2017, 10:41

Der Arbeitgeber hat keine rechtliche Möglichkeit, es sei denn Sie klaut, verhält sich ungebührlich gegenüber Patienten..........

Was verstehst du unter

einzig ihr Verhalten wurde negativ beurteilt sie sei unadäquat im Umgang mit Patienten

??

Sie hat keine groben Pflichtverletzungen begangen einzig ihr Verhalten wurde negativ beurteilt sie sei unadäquat im Umgang mit Patienten.

Mal von den nur befriedigenden Noten abgesehen, ist gerade der Umgang mit den Patienten ein wichtiger Aspekt.

Wer damit seine Probleme hat, ist nicht wirklich geeignet für solche Berufe.

Du solltest lieber mit deiner Tochter sprechen, ob sie selbst nicht der Meinung ist, dass ihre Berufswahl nicht das Gelbe vom Ei ist. Es nützt weder ihr, den Patienten oder der Pflegeeinrichtung bzw. Schule etwas, wenn sie nicht voll dahintersteht und dabei ist.

armabergesund  11.05.2017, 11:12

das ist Quatsch... ein junger Mensch in der Ausbildung muss sehr viel lernen, nicht nur über den Beruf, sondern vor allem über das Leben.....

user89467  11.05.2017, 11:13
@armabergesund

Für Pflegeberufe braucht es von Haus aus eine Berufung.

Chrissi69469 
Beitragsersteller
 11.05.2017, 11:27

Sie möchte das wirklich gerne machen. Sie ist Schüler und hat was falsch gemacht das ist alles. Man sollte einem Schüler die Gelegenheit geben sein Fehler zu korrigieren um seine Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Bei ihrer Berufswahl ist sie sich sicher.

user89467  11.05.2017, 11:44
@Chrissi69469

Sicher sollte die Gelegenheit zur Verbesserung gegeben werden. Trotzdem kann von einem Schüler in der Pflege vorausgesetzt werden, dass er mit einem Patienten ordentlich umgeht.

Die Einschätzung der Schule scheint da wenig überzeugt davon zu sein.

Hat deine Tochter denn über die vergangenen Ausbildungswochen mal etwas erzählt, wie sie mit allem klarkommt?

Deine Tochter ist volljährig. Was bedeutet, die Schule regelt den bestehenden Vertrag mit ihr.

Wenn die Stationsschwestern mit ihr unzufrieden waren - das kannst Du nicht beurteilen - wirst Du da nicht viel machen können.

Eine Abmahnung bekommt man nur bei wirklichen Regelverstößen - hier habe ich eher den Eindruck, dass sie für diesen Beruf nicht geeignet erscheint.

War sie auf mehreren Stationen im Einsatz? Wenn alle dieser Meinung sind, wird das wohl so sein.

Unter unadäquatem Verhalten verstehe ich, dass sie unfreundlich, ungeduldig und nicht einfühlsam  mit Kranken umgegangen ist.

Wenn sie nur auf einer Station bislang eingesetzt wurde, kann Deine Tochter höchstens nachfragen, ob sie ihr nochmal eine Chance auf einer anderen Station geben - könnte ja sein, dass die Stationsschwester sie einfach nicht leiden kann.

Sie ist 18, das muss sie schon selbst machen, ist doch kein kleines Kind mehr.

lg Lilo

P.S. In Krankenhäusern heißt das Pflegedienstleitung

Chrissi69469 
Beitragsersteller
 11.05.2017, 11:18

Es war ihr 1. Stationseinsatz, sie hat am 1.3.17 die Ausbildung begonnen.Sie ist gewiss nicht unhöflich oder dergleichen. Es hatte ihr Spaß gemacht und sie war stolz  darauf dort lernen zu dürfen. Sie ist interessiert und nächstenliebend so wie empathiefähig. Sie entspricht  mental nicht ihrem Alter was sich aber im Rahmen der Ausbildung gegeben hätte. Meiner Meinung nach reagiert hier die Schulleitung zu heftig.

LiselotteHerz  11.05.2017, 11:38
@Chrissi69469

Dann sollte hier ein Gespräch mit der Pflegedienstleitung geführt werden. Ich kann mich noch gut erinnern, da war ich alledings schon im 2. Ausbildungsjahr, dass mich auf der Chirurgie Männer die Stationsschwester, warum auch immer, einfach nicht ausstehen konnte. Die hatte immer was gefunden, wo sie meckern konnte. Ich weiß, das klingt jetzt nicht schön, aber ich war heilfroh, als sie sehr lange in Urlaub gegangen ist und ich dann sowieso wieder in die Schule musste (wir hatten Blockunterricht). Das war ein Aas. Wegen der war ich nahe dran, alles hinzuschmeißen.

Diese private Schule für Hilfskräfte möcht Erfolge sehen , die " ach so liebe Tochter " erfüllt aber nicht die Anforderungen der Praxis . Ohne das wird es aber nichts .

Sie kennen nur die Aussagen der Tochter ! Sprechen sie mal mit dem Personal der Praktikum-Klinik , sie werden staunen .

LiselotteHerz  11.05.2017, 12:09

Das ist keine private Schule, sondern ein ganz normales Krankenhaus, das ausbildet. Und wir sollten uns hüten, hier irgendwie Stellung zu nehmen - wir kennen weder die Schwestern auf dieser Station (da gibt es auch richtige Ekel), noch können wir beurteilen, ob die Ausbildende sich hier wirklich nicht gut führt.

Kuestenflieger  11.05.2017, 17:46
@LiselotteHerz

Sie kennen also den Ausbildungsort ! prima .