Frist für Einspruch Kindergeld Rückforderung ?
Hallo ich habe einen Brief von der Familienkasse erhalten, in dem ich 6.000€ zurückzahlen muss. Der Brief ist auf den 11.12.2019 datiert und auf dem Schreiben steht auch, dass ich einen Monat Frist habe um Einspruch einzureichen. Da steht dass er Einspruch mit Bekanntgabe zählt. Als Bekanntgabe gilt der 3. Tag nach Aufgabe zur Post. Bedeutet es, dass die Frist am 14.11.2019 begonnen hat und am 14.01.2020 endet?
4 Antworten
Wozu der ganze Aufwand? Du bist auf der sicheren Seite, wenn Du heute noch den Einspruch schreibst und unter Zeugen vor morgen 24 Uhr beim zuständigen Amt einwirfst. Oder per Fax hinschickst.
https://www.widerspruch.org/widerspruch-per-fax/
Auch wenn Du noch ein oder zwei Tage Zeit hast: Ein Einspruch per Post kommt nicht mit Sicherheit fristgerecht an.
> dass die Frist am 14.11.2019 begonnen hat
Tippfehler - Du meinst wohl den 14.12.
Und nein - Die Fiktion der Bekanntgabe ist am 3. Tag, also am 14.12.; die Frist beginnt somit am 15.12. um 0 Uhr und endet am 14.1. um 24 Uhr. Soweit die reguläre Berechnung nach Par. 187 und 188 BGB
In Deinem Fall kommt hinzu: Der "3. Tag" (14.12.2019) war ein Samstag, und somit verschiebt sich der Tag der Bekanntgabe auf den folgenden Montag, 16.12. und der Fristablauf auf den 16.1. - gesichert ist diese Verschiebung aber m.W. nur im Steuerrecht (durch BFH-Entscheidung):
https://www.steuertipps.de/lexikon/e/einspruchsfrist
Wenn du nachweisen kannst, dass der Brief später angekommen ist, gilt dieser Tag als Fristbeginn.
Ansonsten stimmt, was du schreibst, Fristende ist der 14.1.
ich sehe es so wie du schreibst: 14.1. ist Ablauf der Frist
Als Bekanntgabe gilt der 3. Tag nach Aufgabe zur Post. Bedeutet es, dass die Frist am 14.11.2019 begonnen hat
Korrekt.
und am 14.01.2020 endet?
Nein. Die Widerspruchsfrist ist 14. 12. 2019 abgelaufen.
Anrufen, der Staat prügelt üblicherweise nicht.
am 14.11.2019 begonnen hat
Korrekt.
Keinesfalls - sie hat am 14.12.2019 begonnen.
Also bedeutet es dass am 14.1.2019 was vorliegen muss