Wann endet die Widerspruchsfrist im konkreten Fall?


11.11.2021, 11:07

Noch eine kleine Ergänzung: Meinen Widerspruch möchte ich per Einschreiben abschicken. Gilt die Frist als gewahrt, wenn das Einschreiben am Tag oder vor dem Fristende abgeben wurde, oder gilt der Zugang bei der Behörde?

7 Antworten

Welches Datum gilt offiziell als Bekanntgabe?

Die Frist gilt ab dem Eingang des Briefes (Fristen gelten nach dem BGB/ ZPO)

Wie kann ich denn im Zweifelsfall nachweisen, dass der Brief erst am 15. ankam?

Grundsätzlich gilt im Rechtsverkehr Treu & Glauben.
Ein Brief mit Poststempel vom 13. kann auch am 19. erst zugestellt werden. Solche und andere Zeiträume kommen hin und wieder vor.

Grundsätzlich gilt die Bekanntgabefiktion bei Schreiben mit einfacher Post:

Das Datum im Schreiben der Behörde ist grundsätzlich auch der Tag an welchem das Schreiben verschickt wurde.

01.10. Aufgabe zur Post + 3 Tage = 04.10. Bekanntgabe - Beginn der Frist: 05.10 + 1 Monat = 04.11. Fristende

Wenn die tatsächliche Bekanntgabe aber erst nach der Bekanntgabefiktion erfolgt, gilt dieser Tag als Ausgangspunkt:

15.10. im Briefkasten = Bekanntgabe - Beginn der Frist: 16.10. + 1 Monat = Fristende - 15.11.

Wenn die Post tatsächlich erst nach der Bekanntgabefiktion ankommt, muß man diese erschüttern.

  • Das kann durch den Umschlag mit dem Poststempel 13.10. geschehen.

Manchmal vergessen die Behörden das Datum der Erstellung zu ändern (durch Stempel oder handschriftlich), wenn sie das Schreiben erst später wegschicken - Du könntest dort nachfragen, wann das verschickt wurde und schon einmal mitteilen, daß Du den Brief erst am 15.10 erhalten hast.

Dein Widerspruch muß am letzten Tag der Frist bei der Behörde eingegangen sein.

Heb den Umschlag auf!
Der Poststempel ist der Beweis, dass der Brief Dir erst frühestens am 14. zugegangen sein kann.

Für den Einspruch gilt das Datum der Einlieferung, ich würde es aber so schicken, dass es nicht erst um 18.29 Uhr am letzten Tag der Frist eingeliefert ist.

Sprich: auch da zählt das Einlieferungsdatum- Beleg gut aufheben und mach Dir ne Kopie/ Screenshot vom Sendungsverlauf.

Bekanntgabe ist mit Zugang, Zugang ist mit Einbringen in den Machtbereich des Empfängers dergestalt, dass eine Kenntnis möglich und nach der allgemeinen Anschauung des Geschäftsverkehrs auch wahrscheinlich ist.

Kurz gesagt... wenn du am 15. den Brief im Briefkasten hattest, dann endet die Frist mit ablauf des 15. des nächsten Monats.

Das kannst du erstmal auch einfach nur behaupten.

nanfxD  11.11.2021, 11:09

Um sicher zu gehen könnte man hier aber auch einfach den 13. nehmen und ist safe. (je nachdem was mit Poststempel gemeint ist)

BeviBaby  11.11.2021, 11:09
@nanfxD

Das könnte man auch machen.

Planmaker 
Beitragsersteller
 11.11.2021, 11:12
@nanfxD

Mit Poststempel meinte ich den Tag, an dem das Postwertzeichen durch den Stempel der Post entwertet wurde.

nanfxD  11.11.2021, 11:22
@Planmaker

Ok, dann MÜSSTE es am 12. oder 13. aufgegeben worden sein, dann gilt normalerwiese die 3 Tage Fiktion, das wäre dann hier der 15 oder 16. Also kannst auch den 15. nehmen.

Noch eine kleine Ergänzung: Meinen Widerspruch möchte ich per Einschreiben abschicken. Gilt die Frist als gewahrt, wenn das Einschreiben am Tag oder vor dem Fristende abgeben wurde, oder gilt der Zugang bei der Behörde?

nein, es gilt der Zugang, also es muss im Briefkasten der Behörde sein. Achtung, wenn du am letzten Tag vorher hingehst, gibt es normalerweise einen Fristenbriefkasten.