Familienkasse fordert Kindergeld zurückzahlen?

13 Antworten

Hier sind ein paar falsche Infos gegeben worden.

1.) Kindergeld, welches zu Unrecht bezogen wurde ist generell zu erstatten.

2.) Ab dem Folgemonat der Kündigung bestand zunächst einmal kein Anspruch mehr auf Kindergeld.

3.) Falls, wie schon beschrieben, der Sohn Ausbildungsstellen suchend oder Arbeit suchend gemeldet war, kann evtl. für diese Zeiträume ein Anspruch bestehen. Das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ist nachzuweisen. Die Altersgrenze liegt hier bei 25 Jahren (Ausbildung suchend) bzw. 21 Jahren (Arbeit suchend). Evtl. kann der Zeitraum verlängert werden, wenn vorher, aber vor Vollendung des 21. Lebensjahres, Wehr- oder Zivildienst geleistet worden ist. Eine Altersgrenze von 23 Jahren gibt es nicht.

4.) Ab dem Zeitpunkt der Aufnahme der Selbständigkeit besteht kein Anspruch mehr auf Kindergeld, auch nicht, wenn das Einkommen unter 7680,00 € im Jahr liegt.

5.) Es muss weiter damit gerechnet werden, dass die Familienkasse das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat prüft, da im vorliegenden Fall Kindergeld (welches eine Steuervergünstigung darstellt) in nicht unerheblichem Umfang zu Unrecht bezogen wurde, weil die Berechtigte ihren Mitwirkungspflichten (Meldung des Abbruchs der Ausbildung) nicht nachgekommen ist. Hier kann noch einmal eine gehörige Forderung bis hin zum Strafbefehl hinterherkommen.

wo dein sohn nicht mehr in der schule war hättes du kein anspruch gehabt... zurück zahlen. nur wo er in der ausbildung war da steht dir kindergeld zu. claudia

>Bei meinem Sohn ist 2007 das Ausbildungverhältnis gekündigt worden.

Das hättet Ihr schon mal melden müssen! Es wäre Eure Pflicht gewesen.

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> 2007 wahr er auf der Such nach einer Ausbildung.

Wenn das irgendwie nachgewiesen werden kann, gibt es für diese Zeit (="ausbildungsplatzsuchend") KGeld.

> Ab 2008 war er Arbeitssuchender

Wenn er so beim Amt gemeldet und unter 21 war gibt es dafür KG

bei "arbeitslos/arbeitssuchend" gemeldet: KG bis zum 21. Geburtstag

bei "ausbildungsplatzsuchend" gemeldet: KG bis zum 25. Geburtstag

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> vor 1 Jahr hat er dann Gewerbe aufgemacht, jedoch lief es am Anfang nicht so toll.

Wenn er in der Zeit weiter "ausbildungsplatzsuchend" gemeldet war, kann es bei nicht zu viel Einkommen weiter KG bekommen.

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> Jetzt läuft mittlerweile richtig super und ich bin richtig stolz auf mein Sohn.

Dann sollte er sich an der KG-Rückzahlung beteiligen!

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> Ca. im Juli 2009 sollte mein Sohn die Ausbildung abgeschlossen haben wenn er nicht gekündigt wäre.

Das ist der Kindergeldkasse jetzt ziemlich egal.

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>Um diese Zeit haben sich auch die Familienkasse gemeldet. ...

Ist so üblich.

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Sehr gutes Kindergeldforum: Forum "Kindergeld und Co." von Jurathek (http://forum.jurathek.de)

du solltest dir wirklich professionellere hilfe suchen, denn aus der ferne, ohne die unterlagen kann man das nicht so einfach einschätzen.

generell hast du eine mitwirkungspflicht bei der familienkasse wo du alle änderungen im leben deines kindes unmittelbar mitteilen mußt, der bist du offenbar nicht nachgekommen. aber das muß noch nicht heißen, dass du alles nachzahlen mußt.

wenn er 2007 auf einer suche nach ausbildung war und das auch belegen kann, -> bewerbungen, ablehnungen usw... kann es sein, dass das familienamt diese zeit noch anerkennt.

als arbeitssuchender, wenn er bei der agentur für arbeit bzw. bei der arge auch wirklich arbeitssuchend gemeldet war, steht ihm, solang er unter 23 war auch da eigentlich noch kindergeld zu.

ab dem zeitpunkt der selbstständigkeit und solang er unter 23 jahren ist steht im weiterhin kindergeld zu, solang sein gewerbe einen bestimmten gewinn (~7500 euro/im jahr) nicht überschreitet. wenn er aber, wie du sagst, davon lebt, verdient er sicher mehr. daher ist für diesen zeitraum der selbstständigkeit das kindergeld sicher zurückzuzahlen.

sollte er irgendwann in dem zeitraum 23 oder älter gewesen sein, mußt du das geld ab dem punkt auf jeden fall zurück zahlen, da das kindergeld bis 25 nur in ausbildung gezahlt wird, sonst liegt die förderungsgrenze eben beim 23 lebensjahr.

das ganze ist meine meinung dazu, also ohne jeglichen anspruch auf richtigkeit. ich würde das geld jedenfalls nicht einfach so bezahlen, sondern zumindest mal kurz bei einem anwalt o.ä. nachfragen wie der das sieht. ob du dabei am ende billiger kommst weis ich auch nicht, aber ich würde es auf jeden fall probieren.

zum thema 4000 euro aufbringen, dass kann 'der staat' durchaus verlangen. denn im endeffekt hast du geld für deinen sohn bekommen, was dir bzw. ihm nicht zustand. und da ihr die änderungen im leben deines sohnes offebar nicht an die familienkasse weitergegeben habt, hat das schon alles irgendwie seine richtigkeit. natürlich könnt ihr eine ratenzahlung vereinbaren.

Du hast nicht die richtigen Angaben gemacht und warst verpflichtet jede Änderung deinen Sohn betreffend zu melden...vielleicht kannst du noch nachweisen dass er arbeitssuchend war...aber sonst mußt du schon zurückzahlen.