Familienkasse fordert Geld zurück was kann ich tun?
Hallo,
ich habe vor ca. drei Wochen einen Brief der Familienkasse bekommen. Wie immer soll ich nachweisen das ich eine Ausbildung suche. Also habe ich alles was ich an Absagen und Bewerbungsschreiben hatte weggeschickt.
Ich bin übrigens 21 Jahre.
Heute war der Brief in der Post das ich 2000€ zurückzahlen soll da von März bis Dezember keine Nachweise vorliege das ich eine Ausbildung suche. Bei uns ist es sehr schwer eine Ausbildung zu finden. Außerdem habe ich nichtmal für die Hälfte meiner Bewerbungen eine Absage bekommen. Der Mann eben am Telefon meinte Bewerbungsschreiben würden nicht reichen. Sie brauchen Absagen oder Bestätigungen. Tja und woher soll ich diese nehmen wenn man keine Absagen bekommt. Was kann ich tun könnt ihr mir weiterhelfen?
5 Antworten
... die Briefe zurückschicken mit Hinweis Irrläufer, denn das Kindergeld bekommen ja die Eltern, nicht das Kind.
Und Lehrstellen gibt es tausende, alle frei.
Die Bahn sucht Lokführer, die BW Soldaten, die Maler und Klempner und alle anderen Handwerksbetriebe auch.
Ergo müssen die Eltern zurückbezahlen, nicht das Kind.
... seit wann muss ein Kind wegen Kindergeld zu Hause wohnen müssen?
Er wird keinen eigenen Antrag gestellt haben, wenn doch, dann wüsste er, dass er keinen Anspruch hat auf Kindergeld.
Wenn er NICHT mehr daheim wohnt ist ER verantwortlich, weil ER bekommt das KG. Die jungen Leute sind, wenn es um Geld bekommen geht, recht gut informiert.
https://www.kindergeld.org/abzweigungsantrag-kindergeld.html
Du kannst die Eltern also nur zur Verantwortung ziehen wenn er noch daheim lebt.
Kindergeldberechtigt (oder eben nicht!) sind immer noch die Eltern - auch trotz Abzweigung: da wird ja nur die Kontoverbindung gewechselt...
Die Familienkasse erfüllt mit der Auszahlung an den Abzweigungsempfänger zwar zugleich den Kindergeldanspruch des Kindergeldberechtigten. Sie zahlt den abgezweigten Betrag an den Abzweigungsempfänger aber nicht wie an einen Angewiesenen oder einen Boten für einen anderen, sondern unmittelbar für den Abzweigungsempfänger.
!!Durch die Zahlung wird nicht der Kindergeldberechtigte, sondern der Abzweigungsempfänger (Kind) wirtschaftlich bereichert. Es ist deshalb gerechtfertigt, von ihm (dem Kind) die Rückzahlung des abgezweigten Betrages zu fordern, wenn die Zahlung ohne Rechtsgrund erfolgt!!
https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/vorsicht-bei-der-auszahlung-des-kindergeldes-an-das-kind_170_369070.html
... es gibt hier keinen Antrag vom Fragensteller. Und wenn doch, weiß er genau, wie es läuft, und muss eben zurückzahlen. Schummelei geht eben nicht. Nichts anderes versuche ich zu vermitteln!
Ich zitiere n8n den Antragsteller:
Bis jetzt habe ich auch alles gezahlt bekommen. Das Kindergeld bekomme ich weil ich von zuhause ausgezogen bin.
So- und nun gehst du den von mir verlinkten Text bitte abermals durch.
Der FS ist der ABZEIGUNGSEMPFÄNGER der durch die Zahlung wirtschaftlich bereichert wird- also:
Es ist deshalb gerechtfertigt, von ihm (dem Kind) die Rückzahlung des abgezweigten Betrages zu fordern, wenn die Zahlung ohne Rechtsgrund erfolgt!!
Nicht die Eltern.
Oh, Du kannst hellsehen?
Ich nicht, Deine aberwitzige Behauptung finde ich in der Frage jedenfalls nicht.
Aber bist du denn nicht als "Ausbildungssuchend" bei der Berufsberatung gemeldet?
Falls ja, dann hast du doch den 2. Punkt unter
4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz schon mal erfüllt:
Das Kind wird bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit oder bei einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder für eine Bildungsmaßnahme geführt.
Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 16: https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf
Gruß siola55
Schreibe die Firmen, bei Denen Du dich beworben hast an (oder rufe dort an), schildere kurz das Problem und bitte um eine Eingangsbestätigung Deiner Bewerbung (mit Angabe, wann genau Du Dich beworben hast, das erleichtert denen das Finden der Unterlagen). Dann reichst Du die Bestätigungen bei der Familienkasse ein.
Zunächst mal die rechtliche Lage bei Volljährigen:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren
Befindet sich Ihr Kind in einer Übergangszeit, zum Beispiel zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- oder Studienbeginn, können Sie weiter Kindergeld beziehen. Dauert diese Situation länger an, besteht ab dem 5. Monat kein Anspruch mehr.
……von März bis Dezember ………Das sind allein schon mal 10 (zehn!) Monate. So lange bekommt man sowieso kein Geld.
Seit wann also suchst du bereits einen Ausbildungsplatz?
Und alles, was über 5 Monate gezahlt wurde, muss dann tatsächlich zurückgezahlt werden.
Einiges ist an deiner Frage unklar:
- Wieso fordert aber die Kasse Geld von dir. Das Kindergeld steht normalerweise deinen Eltern zu, damit sie während einer ersten Ausbildung ihre Unterhaltspflichten erfüllen können.
- Bist du beim Jobcenter als ausbildungsplatzsuchend gemeldet, dann wäre der Bescheid des Jobcenters ein Nachweis und die Meldungen, die du beim Jobcenter über angebotene Bewerbung vorlegen musst.
- Wenn du nicht gemeldet bist: Warum nicht?
- Du schreibst:…… Mann eben am Telefon meinte ……Taktischer Fehler! Alles, was du mündlich gesagt bekommst, ist immer nur die private Meinung des Beamten und nie verbindlich.
- Daher: Alles schriftlich und vor allem zügig erledigen.
- Sie brauchen Absagen oder Bestätigungen. Du schreibst, dass du welche schon vor drei Wochen mitgeschickt hättest, also: Widerspruch einlegen!
Erstmal danke für deine Antwort. Ich bin schon seit 2 Jahren ausbildungssuchend und solange bekomme ich Kindergeld bis ich 25 Jahre alt werde. Bis jetzt habe ich auch alles gezahlt bekommen. Das Kindergeld bekomme ich weil ich von zuhause ausgezogen bin. Mit den Ausbildungen ist es hier sehr schwer vor allem als Frau. Ich bin verheiratet und jeder der mich zum Bewerbungsgespräch einlädt sagt mir nur wie riskant es doch wäre mit mir wegen Kinder usw. Den Mann habe ich angerufen weil ich dachte die geschickten Absagen und Schreiben sind nicht angekommen. Er hinzu war recht unfreundlich und meinte immer wieder es bringt im nichts wenn ich ein Schreiben zuschicke er braucht Absagen. Ich habe dann zu ihm gesagt was wenn ich keine bekomme da meinte er. Das wäre nicht sein Problem ich solle irgendwas suchen. Es ist ein Blatt bei wo ich Stellung nehmen kann aber was ich da reinschreiben soll weiß ich nicht. Beim Jobcenter bin ich nicht angemeldet weil ich Angst habe das ich dann einmal im Jede 2 Wochen antanzen muss und mich irgendwo bewerben soll. Nach den Motto Hauptsache Ausbildung egal was. Ich bin grade echt verzweifelt.
Zunächst erstaunt mich, dass du ohne einen Ausbildungsplatz zu haben, zwei Jahre lang Kindergeld (bzw. deine Eltern) bekommst. Eigentlich geht dass nicht - und vielleicht hat das jetzt jemand bei der Familienkasse gemerkt.
Wenn du dich beim Jobcenter anmeldest, musst du auch keine Angst haben, dass du alle zwei Wochen antanzt. Im Gegenteil: Je nach Einkünfte der "Bedarfsgemeinschaft", da du verheiratet bist, bekommst du noch Geld. Vor allem erhältst du auch Adressen, bei denen du dich um einen Ausbildungsplatz bewerben sollst.
Das musst du dann auch, und das kann erfolgreich sein. Zu den Bewerbungen musst du an das Jobcenter ein Blatt zurücksenden, wann du dich bei wem beworben hast. Auch ohne Rücksendung durch die Firma sollte das, weil es ja kontrollierbar ist, als Beleg reichen.
Das Blatt, auf dem du Stellung nehmen sollst, müsste zumindest (notfalls als Beifügung) eine Liste enthalten, von welchen Fir,am du bereits wann eine Absage erhalten hast und dass du die bereits mit der früheren Zusendung vom...Datum.....vorgelegt hast.
Wo du dich mal erkundigen könntest: Gibt es eine Fachschule/ Fachoberschule/ Uni (je nach Schulabschluss), bei der du dich eintragen kannst. Dann bist du nämlich in Ausbildung.
Korrektur: Und alles, was über 4 (!) Monate gezahlt wurde, muss dann tatsächlich zurückgezahlt werden.
Und du hast doch nicht einmal angerufen oder mal nachgehakt? In der Regel bekommt man ja auch Bestätigungsschreiben, dass die Bewerbung eingegangen ist.
Bei manchen habe ich angerufen aber da wird man nur weitergeleitet bzw. abgewimmelt.Den Rest habe ich mir dann erspart.
Nur die Bewerbungsunterlagen reichen selbstverständlich nicht aus, woher soll man wissen das du dich auch abgeschickt hast.
Als Nachweise sind entsprechende Bescheinigungen von den Firmen einzureichen - Absagen, wahrgenommene Termine, evtl. per Einschreiben geschickte Bewerbungen.
Siehe meine Hinweise zu mündlichen Auskünften!
Woher weißt du ob der FS noch daheim bei den Eltern lebt?
Hat er einen Antrag auf Abzweigung gestellt ist er auch für die damit verbundenen Pflichten verantwortlich.