Einzug vor Mietbeginn
Hallo zusammen,
als wir damals in unsere erste Wohnung gezogen sind, haben wir schon 1 Woche vorher drin gewohnt. Dies war damals kein Problem. Es hat keinen interessiert.
Nun ziehen wir in eine neue Wohnung und die Vermieter wohnen unten mit im Haus.
Unseren Umzug haben wir für den 25.04. geplant und wollten auch dann schon dort schlafen, da wir nur am 25.04. einen Umzugswagen bekommen haben und da ja auch schon unser Bett dann rüber muss. War alles komplett ausgebucht! Und haben den 3 Monate vorher gebucht. Scheint ein Wohnungswechelfreundlicher Monat zu sein. :)
Darf ich schon die 5 Tage vorher da einziehen, obwohl mein Mietvertrag erst am 01.05. beginnt?
Stellt dies ein Problem da? Schlüsselübergabe ist auch schon am 23.04.
10 Antworten
Frage doch einfach deinen Vermieter und lade direkt zu einem kleineren Umtrunk ein.
Die Schlüsselübergabe zählt. Das ist nicht nur die Übergabe eines komisch geformten Stück Metalls sondern ein Symbolischer Akt bei dem Rechte und Pflichten übergeben werden.
Mit der Schlüsselübergabe habt ihr also das Recht (und alle damit verbundenen Pflichten) erworben die Wohnung nutzen zu können.
Das einzige Problem sind die Nebenkosten die ihr so vorab verursachen könnt. Normalerweise werden die ab der Schlüsselübergabe berechnet, auch den Strom müsst ihr auf den Zählerstand der Schlüsselübergabe anmelden.
Besteht auf ein "Übergabeprotokoll" selbst wenn der Vermieter das nicht selber anbietet. Auf dem Übergabeprotokoll werden alle Schäden und Mängel der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe fest gehalten. Hier kann man und sollte man unbedingt auch alle Zählerstände, also Wärmezähler, Wasserzähler, Gaszähler und Stromzähler eintragen. Der Vermieter meldet dann den Strom mit diesem Zählerstand ab und ihr müsst dann Strom mit diesem Zählerstand anmelden.
Von rechtlicher Seite aus betrachtet, ist das wohl nicht ok. Ich würde aber mal den Vermieter fragen, vielleicht haben die ja Verständnis. Wenn nicht müssen die Matratzen halt in der alten Wohnung bleiben und erst ganz zum Schluss mitgenommen werden, das Bettgestell kann trotzdem rüber :p
Generell lässt das natürlich jeder Vermieter zu, man will ja ein gutes Verhältnis.
ABER vom Gesetz her hast Du kein Recht darauf. Warum auch? Du zahlst ja auch erst ab dem 1.5
Schau doch mal anders rum: Bist Du bereit nach dem Auszug noch eine Woche die Miete zu zahlen? Wohl kaum...
Grundsätzlich ist dies kein Problem. Wenn die Schlüsselübergabe am 23.04.14 stattfindet, ist dem Vermieter sicher klar, dass ihr die Wohnung ab diesem Tag nutzt.