Fremdes Geld gestohlen - welche Versicherung zahlt?
Hallo zusammen,
Bei einem Wohnungseinbruch wurde mir Geld gestohlen, welches ich vorübergehend für meinen Arbeitgeber verwahrt habe. (Nix faul an der Sache, alles abgestimmt und alle die davon wussten sind über jeden Verdacht erhaben!)
Nun ist die Frage, bei welcher Versicherung ich den Schaden am besten melden sollte. Die Hausratversicherung deckt nicht die gesamte Summe ab, der Arbeitgeber hat vorgeschlagen, die Haftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen.
Hatte jemand vielleicht sogar einen ähnlichen Fall oder kennt sich mit Versicherungen gut aus?
Vielen Dank im voraus!
7 Antworten
Bei einem Wohnungseinbruch wurde mir Geld gestohlen, welches ich vorübergehend für meinen Arbeitgeber verwahrt habe.
Ob das Geld des Arbeitgebers mitversichert ist, kann man nur beim Studieren der Versicherungsbedingungen erkennen.
Unsere Hausrat-Versicherungsbedingungen besagen z.B.:
2. Definitionen
a) Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
b) Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
c) Ferner gehören zum Hausrat
cc) im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers handelt
Wie hoch die Summe für Bargeld ist, kannst du in deiner Police erkennen.
Melden macht frei und Du hälst Fristen ein.
Also melde es doch einfach der Hausrat UND der Haftpflicht, gebe hierbei jeweils den anderen Versicherer mit Versicherungsnummer an.
Machst ja nichts verkehrt!
Allerdings wird die Haftpflichtversicherung vermutlich nicht zahlen müssen, da Du dann hättest mind. fahrlässig handeln müssen.
Ausnahme: Du hast dieses Risiko mit über eine Berufshaftpflicht mit drin.
Gebe es trotzdem besser an!
Die Haftpflicht ist für so einen Schaden nicht zuständig
Wenn du mehr Bargeld zu Hause verwahrst als im Rahmen deiner Hausrat abgedeckt ist, dann ist das dein Problem und eben nicht versichert
Warum sollte eine Haftpflichtversicherung regulieren? Hast du den Einbruch schuldhaft mitverursacht oder aus welchem Grund solltest du für den Verlust haften?
Der Arbeitgeber hat ja hoffentlich eine Inhaltsversicherung. Da müsste mal geschaut werden ob im Rahmen der Außenversicherung Bargeld mitversichert ist.
Schuldhaft natürlich nicht, aber vielleicht fahrlässig? Zum Beispiel durch die Unterbringung in einem nicht abschließbaren Schrank
Aber es war ja wohl die Wohnungstür verschlossen oder nicht? Sonst läge ja gar kein Einbruch vor den die Hausrat hätte regulieren können.
Die Hausratversicherung deckt nicht die gesamte Summe ab
Warum nicht?
Wohnungseinbruchdiebstahl ist eine versicherte Gefahr der HRV und in guten Verträgen sind fremde Sachen, die such vorrübergehend in der Wohnung befinden mitversichert. Oder ist hier eine Summengebrenzung das Problem?
der Arbeitgeber hat vorgeschlagen, die Haftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen.
Deine?
Die dürfte vermutlich die Leistung ablehnen, da du niemanden durch schuldhaftes Verhalten geschädigt hast. Oder hat das Geld offen rumgelegen und du hast ein Fenster offen gelassen, die Türe nicht abgeschlossen, etc.?
Ok, das ist mal ein Ansatz. Versicherer ist allerdings in beiden Fällen der gleiche...