Fremdes Geld gestohlen - welche Versicherung zahlt?

7 Antworten

Bei einem Wohnungseinbruch wurde mir Geld gestohlen, welches ich vorübergehend für meinen Arbeitgeber verwahrt habe.

Ob das Geld des Arbeitgebers mitversichert ist, kann man nur beim Studieren der Versicherungsbedingungen erkennen.

Unsere Hausrat-Versicherungsbedingungen besagen z.B.:

2. Definitionen

a) Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.

b) Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.

c) Ferner gehören zum Hausrat

cc) im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers handelt

Wie hoch die Summe für Bargeld ist, kannst du in deiner Police erkennen.

Melden macht frei und Du hälst Fristen ein.

Also melde es doch einfach der Hausrat UND der Haftpflicht, gebe hierbei jeweils den anderen Versicherer mit Versicherungsnummer an.

Machst ja nichts verkehrt!

Allerdings wird die Haftpflichtversicherung vermutlich nicht zahlen müssen, da Du dann hättest mind. fahrlässig handeln müssen.

Ausnahme: Du hast dieses Risiko mit über eine Berufshaftpflicht mit drin.

Enginerd 
Beitragsersteller
 05.02.2018, 16:19

Ok, das ist mal ein Ansatz. Versicherer ist allerdings in beiden Fällen der gleiche...

alarm67  05.02.2018, 16:31
@Enginerd

Gebe es trotzdem besser an!

Die Haftpflicht ist für so einen Schaden nicht zuständig

Wenn du mehr Bargeld zu Hause verwahrst als im Rahmen deiner Hausrat abgedeckt ist, dann ist das dein Problem und eben nicht versichert

Warum sollte eine Haftpflichtversicherung regulieren? Hast du den Einbruch schuldhaft mitverursacht oder aus welchem Grund solltest du für den Verlust haften?

Der Arbeitgeber hat ja hoffentlich eine Inhaltsversicherung. Da müsste mal geschaut werden ob im Rahmen der Außenversicherung Bargeld mitversichert ist.

Enginerd 
Beitragsersteller
 05.02.2018, 16:45

Schuldhaft natürlich nicht, aber vielleicht fahrlässig? Zum Beispiel durch die Unterbringung in einem nicht abschließbaren Schrank

NamenSindSchwer  05.02.2018, 16:47
@Enginerd

Aber es war ja wohl die Wohnungstür verschlossen oder nicht? Sonst läge ja gar kein Einbruch vor den die Hausrat hätte regulieren können.

Die Hausratversicherung deckt nicht die gesamte Summe ab

Warum nicht?

Wohnungseinbruchdiebstahl ist eine versicherte Gefahr der HRV und in guten Verträgen sind fremde Sachen, die such vorrübergehend in der Wohnung befinden mitversichert. Oder ist hier eine Summengebrenzung das Problem?

der Arbeitgeber hat vorgeschlagen, die Haftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen.

Deine?

Die dürfte vermutlich die Leistung ablehnen, da du niemanden durch schuldhaftes Verhalten geschädigt hast. Oder hat das Geld offen rumgelegen und du hast ein Fenster offen gelassen, die Türe nicht abgeschlossen, etc.?