Auto aus Werkstatt gestohlen - wer zahlt?

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hierzu folgendes urteil: Das Amtsgericht Landstuhl gab ihm Recht (2 C 208/99). Angesichts der Besonderheit der Umgebung, in der häufig Autos gestohlen oder aufgebrochen würden, wäre der Werkstattinhaber verpflichtet gewesen, den Wagen besser zu verwahren (in einer Halle oder wenigstens auf dem eingezäunten Teil des Geländes) oder die Reparatur anders zu organisieren und den Wagen abends dem Besitzer zu übergeben. http://www.finanztip.de/recht/verkehr/arv-001-0375.htm

Enie79 
Beitragsersteller
 31.01.2011, 19:50

Danke für den Link! Das hilft mir schon weiter!

Wenn das Auto aus der Werkstatt gestohlen wurde, mit dazugehörigem Schlüssel, muss die Betriebshaftflicht Werkstatt den Schaden übernehmen. Dass einzigste was sein könnte, ist dass ihr in die Beweisflicht kommt, dass ihr den Schlüssel wirklich in den Briefkasten eingeworfen habt

Enie79 
Beitragsersteller
 31.01.2011, 19:59

Glücklicherweise sind wir zu zweit hingefahren um das Auto abzugeben. Wenn die Aussage des Partners als Beweis gilt, haben wir das zumindest. Und es wurde ja noch ein zweites Auto gestohlen.

melle2  31.01.2011, 20:01
@Enie79

wird im regelfall anerkannt

Wir haben auf gleiche weise gerade einen 4 Tage alten Neuwagen verloren der zur Nachbesserung in die Werkstatt sollte. Sonntag Nacht auf dem Betriebsgelände abgestellt wie empfohlen Schlüssel in den lt Aussage der Werkstatt gesicherten Briefkasten geworfen. Nächsten Tag war Fahrzeug und Fahrzeugschlüssel nicht auffindbar. Autohaus und GF reden sich raus es gäbe keine Werkstatt Auftrag uns somit keine Obhut. Ich solle das meiner Versicherung melden. Wie ich jetzt erfahren habe ist der Briefkasten auf Grund eines gleichen Falles vor ca. 1 Jahr besonders gesichert worden. Meine Ehefrau ist Zeugin der Abgabe da wir zu 2 zum Händler gefahren sind da ich ja auch irgendwie nach Hause zurück musste. Wie ist der Fall in 01 2011 ausgegangen? Hat jemand einen Rat. Muss die Werkstatt zahlen? Ab wann geht das Fahrzeug und der Schlüssel in die Haftung des Autohauses über?

Die Werkstatt ist für solche Schäden ersatzpflichtig. Normalerweise hat sie dafür auch eine entsprechende Versicherung (Kfz-Handel-Handwerk-Police).

Da das Auto in der Werkstatt gestohlen wurde, hatte diese die Sicherungsplicht, als folglich muß die Versicherung der Werkstatt das Auto ersetzen.