aufgequollener türrahmen - zählt die versicherung?

6 Antworten

Na ja, wenn es bisher gar nicht bemerkt wurde, wodurch auch immer, und der Vermieter bisher überhaupt nicht über den Schaden informiert wurde, warum auch immer, wird eine PH auch zopfig und dies wohl mit Recht. Verzockt, oder? Zudem ist es ein Fall für die VGV, bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser/Abwasser.

Versichfachwirt  21.08.2014, 08:26

frage mich, warum aus der Dusche austretendes Wasser bestimmungswidrig ist - falls es sich nicht gerade um eine Luftdusche handelt

schleudermaxe  21.08.2014, 11:17
@Versichfachwirt

Antwort, und die auch nur für Dich: Unsere haben einen Abfluß und wenn es daneben kleckert, tritt es bestimmungswidrig wie hier an die Zarge.

Loroth  21.08.2014, 12:05
@schleudermaxe

Auch wenn die Antwort nur für Versfachwirt war, sie ist trotzdem falsch.

Sog. "Plansch- und Reinigungswasser" zählt nicht als bestimmungswidrig ausgetreten (s. z.B. Abschnitt "A" § 4 Nr. 3a) VHB 2008). Hiermit werden Schäden ausgeschlossen, die beim Gebrauch/Verbrauch von Wasser entstehen.

schleudermaxe  21.08.2014, 19:44
@Loroth

Da kann aber etwas nicht stimmen bzw. das nicht für alle gelten. Wenn denn das Duschwasser unter die Tasse kommt, weil eben die Fugen auf/undicht sind, wird ja auch geordnet, so jedenfalls meine Erlebnisse.

Hallo,

die Hausratversicherung scheidet in diesem Zusammenhang aus, weil es sich weder um einen Inventargegenstand handelt noch um bestimmungswidrig auftretendes Leitungswasser.

Bleibt die Haftpflichtversicherung: Da hier ein Mietsachschaden vorliegt, könnte (!!) die PHV greifen.

Es gilt jedoch zu klären, welches Bedingungswerk zugrunde liegt, da bis einschließlich zur Version AHB 2002 Allmählichkeitsschäden i.a.R. nicht mitversichert waren.

Viele Grüße

Loroth

qugart  21.08.2014, 11:59

So und nicht anders

Leider kann ich mir nicht recht vorstellen, dass die Hausratversicherung diesen Schaden am Türrahmen im Bad übernimmt. Sie würden wahrscheinlich argumentieren, dass ihr nach dem Duschen die Umgebung hättet abtrocknen können - damit wäre der Schaden vermieden worden. Da hier schon jemand sich so nett anbietet (waschbecken), schau doch in deiner Umgebung oder per ebay Kleinanzeigen, ob jemand den Schaden günstig richtet. Kann demnach ja gar nicht so sehr drastisch sein.

kleinerDickkopf 
Beitragsersteller
 20.08.2014, 20:26

Haben wir ja gemacht. Haben sogar ein Handtuch hingelegt. Aber scheinbar is doch was "durch gesickert". Ist auch kein großer schaden. Würde es aber einfach gerne reparieren damit ich meine Kaution wieder bekomme

obscuran  20.08.2014, 20:31
@kleinerDickkopf

Ich sagte dir ja auch nur, womit die Versicherung argumentieren wird....Wenn es kein großer Schaden ist, dann informiere dich doch mal über die Instandsetzung von so einem Türrahmen. Ist ja vermutlich aus Holz, da aufgequollen. Das kann der ambitionierte Heimwerker m/w auch selbst richten, wenn er sich kundig macht. Wenn du unter "Holz aufgequollen" oder "Wasserschaden Holz" suchst, findest du garantiert praktische Tipps.

kleinerDickkopf 
Beitragsersteller
 20.08.2014, 20:44
@obscuran

Ja muss ich mal googlen. Gute idee. Wollt halt erstmal hier nach Tips suchen bevor ich mir von der Versicherung ne abfuhr einhole. 😉

Nee, das zahlt die Versicherung nicht - habt ihr ja selbst verursacht.

Versichfachwirt  21.08.2014, 08:28

das ist ein Mietsachschaden, ggf. greift aber der Ausschluß der Allmählichkeitsschäden

kleinerDickkopf 
Beitragsersteller
 20.08.2014, 20:22

Naja, aber wenn ich das Handy von jemandem runter schmeisse , hab ich den Schaden ja auch selbst verursacht und da zahlt die versicherung (normalerweise)

Die Versicherung zählt mit Vergnügen eure eingegangenen Beiträge. Zahlen wird sie nicht.