aufgequollener türrahmen - zählt die versicherung?
Hallo. In unserem Badezimmer ist die Wanne direkt neben der Tür. Im laufe der Zeit ist wohl, trotz duschvorhang, Wasser am Rand herunter gelaufen und hat den türrahmen etwas verfärbt und aufgequollen. Jetzt wollen wir ausziehen und wissen nicht, ob und wie wir das reparieren sollen. Wäre das eventuell ein Fall für die hausratversicherung? Oder Haftpflichtversicherung?
6 Antworten
Na ja, wenn es bisher gar nicht bemerkt wurde, wodurch auch immer, und der Vermieter bisher überhaupt nicht über den Schaden informiert wurde, warum auch immer, wird eine PH auch zopfig und dies wohl mit Recht. Verzockt, oder? Zudem ist es ein Fall für die VGV, bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser/Abwasser.
Antwort, und die auch nur für Dich: Unsere haben einen Abfluß und wenn es daneben kleckert, tritt es bestimmungswidrig wie hier an die Zarge.
Auch wenn die Antwort nur für Versfachwirt war, sie ist trotzdem falsch.
Sog. "Plansch- und Reinigungswasser" zählt nicht als bestimmungswidrig ausgetreten (s. z.B. Abschnitt "A" § 4 Nr. 3a) VHB 2008). Hiermit werden Schäden ausgeschlossen, die beim Gebrauch/Verbrauch von Wasser entstehen.
Da kann aber etwas nicht stimmen bzw. das nicht für alle gelten. Wenn denn das Duschwasser unter die Tasse kommt, weil eben die Fugen auf/undicht sind, wird ja auch geordnet, so jedenfalls meine Erlebnisse.
Hallo,
die Hausratversicherung scheidet in diesem Zusammenhang aus, weil es sich weder um einen Inventargegenstand handelt noch um bestimmungswidrig auftretendes Leitungswasser.
Bleibt die Haftpflichtversicherung: Da hier ein Mietsachschaden vorliegt, könnte (!!) die PHV greifen.
Es gilt jedoch zu klären, welches Bedingungswerk zugrunde liegt, da bis einschließlich zur Version AHB 2002 Allmählichkeitsschäden i.a.R. nicht mitversichert waren.
Viele Grüße
Loroth
So und nicht anders
Leider kann ich mir nicht recht vorstellen, dass die Hausratversicherung diesen Schaden am Türrahmen im Bad übernimmt. Sie würden wahrscheinlich argumentieren, dass ihr nach dem Duschen die Umgebung hättet abtrocknen können - damit wäre der Schaden vermieden worden. Da hier schon jemand sich so nett anbietet (waschbecken), schau doch in deiner Umgebung oder per ebay Kleinanzeigen, ob jemand den Schaden günstig richtet. Kann demnach ja gar nicht so sehr drastisch sein.
Haben wir ja gemacht. Haben sogar ein Handtuch hingelegt. Aber scheinbar is doch was "durch gesickert". Ist auch kein großer schaden. Würde es aber einfach gerne reparieren damit ich meine Kaution wieder bekomme
Ich sagte dir ja auch nur, womit die Versicherung argumentieren wird....Wenn es kein großer Schaden ist, dann informiere dich doch mal über die Instandsetzung von so einem Türrahmen. Ist ja vermutlich aus Holz, da aufgequollen. Das kann der ambitionierte Heimwerker m/w auch selbst richten, wenn er sich kundig macht. Wenn du unter "Holz aufgequollen" oder "Wasserschaden Holz" suchst, findest du garantiert praktische Tipps.
Ja muss ich mal googlen. Gute idee. Wollt halt erstmal hier nach Tips suchen bevor ich mir von der Versicherung ne abfuhr einhole. 😉
Nee, das zahlt die Versicherung nicht - habt ihr ja selbst verursacht.
das ist ein Mietsachschaden, ggf. greift aber der Ausschluß der Allmählichkeitsschäden
Naja, aber wenn ich das Handy von jemandem runter schmeisse , hab ich den Schaden ja auch selbst verursacht und da zahlt die versicherung (normalerweise)
Die Versicherung zählt mit Vergnügen eure eingegangenen Beiträge. Zahlen wird sie nicht.
frage mich, warum aus der Dusche austretendes Wasser bestimmungswidrig ist - falls es sich nicht gerade um eine Luftdusche handelt