Geld gestohlen. Kasse offen?
Moin hier frage ich euch einmal ob sich jemand auskennt im bereich Diebstahl.
Gestern hatte meine Mitarbeiterin leider beim beraten die Kasse offen gelassen wir wissen das der Kunde das Geld geklaut hat aber wer übernimmt den schaden von 50Euro?
Meine Mitarbeiterin wegen nicht schließens der Kasse oder ich als Arbeitgeber?
8 Antworten
Bei einmaligen Vorfall sollte man eig als AG so nett sein und das übernehmen. Schon allein fürs Betriebsklima.
Ja klar das sehe ich ganz genau so nur sie habe ich zum nächsten Tag gekündigt gehabt auf Grund von merkwürdigen fällen und glaube daher Ihre Story nicht.
Niemand.
Es sei denn du hast mit der Mitarbeiterin vertraglich vereinbart, dass sie für Kassendifferenz haftet.Dann wird für dieses Risiko aber auch ein zusätzliches "Mankogeld" gezahlt.
Vielen dank für die schnelle Antwort!:)
Absolut richtig. Leider wird Mankogeld in der Regel nicht bezahlt und trotzdem wird oft versucht Arbeitnehmer zur Kasse zu bitten. Hatte ich selber auch schonmal
Das gehört grundsätzlich zu deinem unternehmerischen Risiko. Die Arbeitnehmerin haftet bei grober Fahrlässigkeit, die du ihr erstmal nachweisen müsstest. Kann je nach genauem Hergang natürlich der Fall sein.
Der Dieb ist zivilrechtlich verantwortlich. Ein Mitarbeiter kann ja wohl kaum für das Fehlverhalten einer Drittperson haftbar gemacht werden.
Ja das denke ich mir auch da man die Kasse immer zuschließen hat.
Vor allem hat man nicht zu stehlen. Der AN hat höchstens durch Fahrlässigkeit die Tat erleichtert. Wenn ihr wisst wer es war, dann erstattet doch Anzeige gegen diese Person
Haben wir ist leider gegen unbekannt.
Kommt drauf an.Wenn das Wechselgeld in der Kasse der Kassiererin gehört,trägt glaube ich auch sie den Schaden.Nur sind 50€ nicht viel und man sollte sich darüber nicht streiten.
Ja das sehe ich auch so wollte mir nur einmal die Rechtslage anhören :)
Nicht für das Fehlverhalten eines Dritten, aber für sein eigenes Fehlverhalten durchaus.