Fremdes Auto parkt auf Privatparkplatz - einparken?
Hallo! Ich habe einen Privatparkplatz gemietet, der in einem kleinen, schwer zu erreichenden Innenhof ist. Der Parkplatz wurde mir vom Vermieter zugewiesen, ist nicht extra beschildert (also mit meinem Kennzeichen), aber an einer gut sehbaren Stelle wurde ein Schild befestigt, dass es sich hier "ausschließlich um Privatparkplätze handelt und widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt werden". Als ich heute um 09:00 Uhr parken wollte, war mein Parkplatz von einem fremden Auto zugestellt. Das hat sich bis jetzt nicht geändert (20:00 Uhr). Ich scheue mich das fremde Auto abschleppen zu lassen, da ich Angst habe auf den Kosten sitzen zu bleiben. Jetzt zu meiner Frage (ja, das war eine lange Einleitung ^^): Notgedrungen musste ich das fremde Auto einparken. Ich habe in meinem Auto einen Zettel hinterlassen, mit meiner Handynummer (sonst wäre es ja Nötigung, wie mir der freundliche Polizist am Telefon mitteilte). Jetzt bin ich aber morgen den ganzen Tag unterwegs und auch schwer per Handy zu erreichen. Hat der Inhaber des fremden Autos irgendein Recht, dass ich ihn innerhalb einer bestimmten Zeit rauslassen muss?
6 Antworten
Hi, da du dich schon mit der Polizei verständigt hast, wäre dir sicher auch diese Frage beantwortet worden. Wenn du mich fragst, hätte ich ihn nicht zugeparkt, sondern einen Zettel an diesem Auto angebracht! Du solltest dir künftig von deinem Vermieter ein Schild anbringen lassen, mit deinem Kennzeichen, denn wenn Parkplatznot herrscht, wird sich das wiederholen.
Ein Zettel mit meiner Handynummer liegt gut sichtbar in meinem Auto. An seinem Auto wäre das Problem gewesen, dass er es dann einfach wegwerfen kann... Wenn ein großes Hinweisschild nicht hilft, dass es sich hier ausschließlich um Privatparkplätze handelt, denke ich, hilft auch mein Kennzeichen an der Wand nicht viel weiter.
Notgedrungen musste ich das fremde Auto einparken.
Wieso? Richtigerweise kann der Zugeparkte nun Strafanzeige wg. Nötigung stellen und zivilrechtlich Schadensersatz geltend machen (Taxifahrt).
da ich Angst habe auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Wieso? Der Stellplatz war, mit deutlich sichtbarem Schild als Privatparkplatz und mit einem zusätzlichen Hinweis auf konsequentes Abschleppen bei Parkverstößen eindeutig gekennzeichnet. Parkt dann trotzdem jemand unberechtigt, ist dies rechtlich eine sog. Besitzstörung, also ein verbotener Eingriff in die Rechte des Parkplatzinhabers. Hiergegen gibt das Bürgerliche Gesetzbuch dem Berechtigten ein Selbsthilferecht, die sog. Besitzkehr. Dieses erlaubt prinzipiell auch das Abschleppen, sofern es nach dem Gesetzeswortlaut „sofort”, also innmerhalb weniger Stunden nach Besitzstörung erfolgte.
Zutreffenderwesie hat das beauftrgte Abschleppuntenehmen Anspruch auf die Kosten, die man auslegen muss, aber vom Schädiger herausklagen kann - so er den nicht mittellos wäre.
Du hättest ihn am Vormittag also gleich abschleppen lassen können und solltest mit dem VM reden, ob er eine Sperrkette oder Pfosten duldet, um Fremdparken dort zu künftig zu unterbinden.
G imager761
Vielleicht findest du ja ein Abschleppunternehmen, welches sich die Ansprüche abtreten lässt; dann hast du kein Risiko mehr.
Da es auf einem Privatgrundstück ist, hat die Polizei kaum eine Handhabe. Wende dich an den Vermieter des Platzes und schildere ihm das Problem. Vielleicht kann dir die Polizei den Halter finden , anhand des Nummernschildes. Abschleppen kann auch nach hinten los gehen (du bleibst eventl. auf den Kosten sitzen.) Wenn du wo anders parkst und dafür bezahlen musst, kannst du es dem Falschparker allerdings in Rechnung stellen.
Ich habe bereits Name und Anschrift des Inhabers. Eine Telefonnummer liess sich nicht ermitteln. Wenn ich woanders parke und ihn dafür bezahlen lassen will, läuft es wieder auf einen Rechtsstreit raus und ich bleibe evtl. auf den Kosten sitzen.
Das sehe ich nicht so! Du hast sicherlich Zeugen dafür, dass dein gemieteter Parkplatz von einem anderen Fahrzeug blockiert wurde. Wenn du nun woanders parken musst, und es entstehen dadurch Kosten, kannst du diese dem Falschparker in Rechnung stellen. Schau mal mit einer Suchmaschine deiner Wahl nach dies bezüglichen Gerichtsurteilen.
Hat der Inhaber des fremden Autos irgendein Recht, dass ich ihn innerhalb einer bestimmten Zeit rauslassen muss?
Klar der hat das Recht wann imer zu fahren wenn er möchte, kann er dies nicht kann er die Polizei verständigen welche Dein Fahrzeug abschleppen lassen, denn zuparken darfst Du denjenigen nicht.
wenn ich meine Handynummer hinterlasse, darf ich ihn zuparken (nur dann, sonst ist es Nötigung, lt. Aussage der Polizei), da es sich um meinen Parkplatz handelt. Meine Frage ist vielmehr: Wie schnell muss ich reagieren, wenn er mich am Handy anruft. Ich habe morgen einen Arzttermin, muss arbeiten,... da kann man von mir doch nicht verlangen alles stehen und liegen zu lassen und ihn dann ausparken zu lassen.
wenn ich meine Handynummer hinterlasse, darf ich ihn zuparken (nur dann, sonst ist es Nötigung, lt. Aussage der Polizei),
Tja, was machst Du wenn jemand anderer oder der Fahrer selbst den Zettel wegschmeißt, und sei es nur um Dir dann noch zusätzlich einen auszuwischen ?
Nochmal: Zuparken darfst Du ihn nicht ! Dazu solltest Du schon in der Nähe sein um dein Fahrzeug zu entfernen wenn der andere kommt.
Die Aussage lautet, Nötigung wäre, wenn er nicht unverzüglich wieder abfahren kann - und genau das stellst du ja her, wenn du weit weg nicht erreichbar wärst.
Der Zettel liegt hinter meiner Windschutzscheibe, also ist nichts mit wegschmeißen :)
Morgen wäre ich in der Nähe um ihn rauszulassen, doch was bedeutet "in der Nähe"? Wenn ich von meinem Arbeitplatz 10 Minuten bis zu meinem Parkplatz brauche? Oder wenn ich einen Kunden am Telefon habe und nicht ans Handy gehen kann? Was ist dann?
ah okay, dankeschön für den Kommtar! :)
Der Zettel liegt hinter meiner Windschutzscheibe, also ist nichts mit wegschmeißen
Wenn jemand zugeparkt ist schaut der gewiss in Dein Fahrzeug und sucht eine Telefonnummer ;-)
Morgen wäre ich in der Nähe um ihn rauszulassen, doch was bedeutet "in der Nähe"?
Das Du unverzüglich wegfahren kannst wenn der andere wegfahren will.
Mache es dir doch nicht so schwer, zuparken ist das schlechteste was Du machen kannst, wenn Du dies tust sei in Sichtweite.
ich hätte es abschleppen lassen! mein gott,wieso solltest du auf dne kosten sitzen bleiben... ruf an sag du bist anwohner und da würd jemand parken auf deinem parkplatz der nur für privat is und dannw ird der abgeschleppt,du hast dmait nix mehr zu tun!
Klar hat er damit zu tun, das von ihm beauftragte Abschleppunternehmen muss er erstmal bezahlen, kann die Kosten aber vom "Falschparker" einfordern, dies im Zweifel zivilrechtlich, was aber wieder lange dauern kann.
also ich hab das auch shcon gemacht, wohnte zur miete dort gabs vorm haus einen parkplatz für die anwohner des hauses,ausgeshcildert wie bei ihm.... man wusste wer wo parkt auch ohne shcilder... und nebenan war ne kneipe...da parktend ie dann mal einfach... ich hab da einfach angerufen, anonym das mitgeteilt wo und welches auto und die haben den abegeschleppt, ihm die rechnung geschickt , haben ja kennzeichen... und gut is, hab ich nie wieder von gehört. so gings shcon öfter auch andern im haus....
ansonsten hätte ich ihn zugeparkt!dies mit nr an shceibe und hinweis
und nebenan war ne kneipe...da parktend ie dann mal einfach... ich hab da einfach angerufen, anonym das mitgeteilt wo und welches auto und die haben den abegeschleppt, ihm die rechnung geschickt
Das geht nur wenn entgegen der StVO geparkt wird, z.B. offiziell ausgeschilderte Anwohnerparkplätze
ansonsten hätte ich ihn zugeparkt!dies mit nr an shceibe und hinweis
Schlechter Ratschlag, der schmeißt den Zettel weg, ruft die Polizei und wischt Dir einen aus wegen Nötigung, dazu wird Dein Fahrzeug abgeschleppt, und dann trifft das zu was Du ursprünglich geschrieben hast mit den Kosten^^
war ja privatparkplatz.....
nunja... die polizei rufen wäre ja shclecht,w eil die ja nicht da parken dürfen, steht ja da! nur für anwohner der hausnummer .... ICH darf ja auch da stehn! er nicht!
war ja privatparkplatz.....
Dann juckt das die Polizei nicht, da dies eine rein zivilrechtliche Sache ist, die haben dann gar keine Handlungsbefugnis.
na wie auch imme rjedenfalls hab ichd en abschlepper gerufen wie viele andere auch mal...sollte er auch tun...
Ist keine Nötigung, da ich einen Zettel mit meiner Handynummer hinter meiner Windschutzscheibe hinterlassen habe.
Genau, wenn er mittellos wäre, bliebe ich auf den Kosten sitzen. Das Risiko ist mir zu groß.