Darf ich selbst einen Strafzettel bzw. Verwarngeld auf eigenem Privarparkplatz ausstellen?

9 Antworten

Bußgeld nicht, denn das muss durch eine Ordnungsbehörde festgesetzt werden. Aber du kannst AGB und eine Preistafel sichtbar aufhängen, dass du Parkentgelt forderst und dieses bei Nichtzahlung ggf auch einklagst. Die Kosten (Anwalt, Halterfeststellung, Gericht) musst du zunächst aber vorstrecken.

Nun, ich denke da zB an Park & control, die bundesweit für Unternehmen wie Lidl und Co Strafzettel auf deren Privatparkplätzen verteilen..

Das ist ebenfalls keine Polizei und die Strafzettel erwecken einen "offiziellen" Eindruck.. Natürlich muss ich Anwaltskosten etc auch wieder selbst vorstrecken.

Und übrigens vielen Dank für die vielen Kommentare!

gwf79  05.05.2019, 12:22

Soweit ich weiß, arbeiten einige solcher Unternehmen durchaus kostenneutral für den Auftraggeber und finanzieren sich allein durch die von den Falschparkern (und "Falschparkern") eingenommenen Gelder.

Das Problem ist halt, daß es sich da nicht unbedingt um die seriösesten Vertreter ihrer Zunft handelt (falls es die überhaupt gibt...) und Du vermutlich eher vermeiden möchtest, daß Deine eigenen Kunden Nerverei mit der beauftragten Firma bekommen, nur weil sie vergessen haben, einen Parkausweis/Parkscheibe auszulegen.

Ich bin da sehr hin- und hergerissen. Einerseits verstehe ich absolut, daß Besitzer von Parkplätzen in begehrter Lage keine Falschparker möchten, andererseits sind die Kosten, die da für den Betroffenen zusammenkommen, oft reichlich unverhältnismäßig.

ejaybass 
Beitragsersteller
 05.05.2019, 16:52
@gwf79

Da haben Sie Recht und ich stimme zu. Es geht mir auch nicht um Umsatzgenerierung sondern um rein um das Platzangebot für berechtigte Kunden.

Naja... ich werde wohl letztlich "noch mehr" Schilder als Abschreckung aufstellen. Ggf. parke ich den nächsten dreisten Parkplatzgenießer einfach zu, dass dieser die nächsten 2 Tage nicht mehr wegfahren kann.

gwf79  05.05.2019, 19:09
@ejaybass

Ich hoffe, wenn man beim Einparken direkt ein Abschleppschild vor der Nase hat, bringt das die meisten doch nochmal zum Nachdenken.

Das Zuparken würde ich aber lassen, das dürfte den Straftatbestand der Nötigung erfüllen. Vielleicht hilft ja auch ein DIN A3-großer Zettel an der Windschutzscheibe: "Wir wären berechtigt gewesen, Ihr Auto auf Ihre Kosten abschleppen zu lassen. Das hätte Sie X € gekostet!"

ejaybass 
Beitragsersteller
 07.05.2019, 13:49
@gwf79

Das mit dem Zettel machen wir ohnehin wöchentlich... Interessiert nur niemanden. Solange man nicht zahlen muss, sind Androhungen nichts mehr wert... Leider..

... nö, aber eine Rechnung für die Nutzung in Höhe von 20 EUR oder mehr.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Unterfranke61  05.05.2019, 11:14

Aber nur dann, wenn er ein Gewerbe "Vermietung von Parkflächen" anmeldet.

schleudermaxe  05.05.2019, 11:17
@Unterfranke61

... nee, wer behauptet das denn?

Seit wann mieten denn fremde Autofahrer wie hier, sie nutzen, und bekommen dafür die "Quittung".

Unterfranke61  05.05.2019, 11:19
@schleudermaxe

Als Privatmann bist du nicht berechtigt eine Rechnung aus zu stellen!

Also musst du schon ein Gewerbe dafür anmelden.

Erkundige dich bei deinem zuständigen Gewerbeamt (Gemeindeverwaltung).

schleudermaxe  05.05.2019, 13:33
@Unterfranke61

... aber natürlich darf ich eine Rechnung ausstellen, wer sollte mir das verbieten können?

Kein Vermieter hat "sein Gewerbe" im Ordnungsamt angemeldet.

Und wir schicken den Mietern jedes Jahr eine Rechnung, auch ohne vorherige Anmeldung, also bitte!

Unterfranke61  05.05.2019, 13:42
@schleudermaxe
Und wir schicken den Mietern jedes Jahr eine Rechnung

Wer ist wir?

Kein Vermieter hat "sein Gewerbe" im Ordnungsamt angemeldet.

Seit wann muss man ein Gewerbe beim Ordnungsamt anmelden?

Und seit wann verschickt der Vermieter an seinen Mieter eine Rechnung?

schleudermaxe  05.05.2019, 13:46
@Unterfranke61

Nun wird es langsam lustig.

... frage ich ja, warum sollte ich ein Gewerbe anmelden im Rathaus, hinter dem Schild "Ordnungsamt" an der Tür.

Dann frage einfach mal einen Mieter bzw. einen Vermieter, bei mir gehen jedes Jahr so rd. 1.000 BK-Abrechnungen raus mit durchlaufender Nummerierung, so wie das Finanzamt es verlangt.

Unterfranke61  05.05.2019, 13:54
@schleudermaxe

Es ist traurig, dass es Menschen gibt, die nur Unsinn schreiben und Fragen noch nicht mal beantworten können. Denn dafür fehlt dir wohl das Hirn.

schleudermaxe  05.05.2019, 16:13
@Unterfranke61

... was passt denn Deinem nicht?

Nein das geht natürlich nicht, allerdings kannst du ein Schild aufstellen.

privatparkplatz, unbefugte Autos werden kostenpflichtig abgeschleppt

ronnyarmin  05.05.2019, 11:12

Es steht doch in der Frage, dass er das bereits getan hat.

"Strafzettel" im engeren Sinne zwar nicht, aber Du kannst natürlich Schadenersatz wegen der Besitzstandsstörung verlangen (schließlich kannst Du/Deine Kunden den Platz nicht benutzen, während jemand unrechtmäßig dort steht). Eventuell könnte auch ein Abschleppen verhältnismäßig sein.

Das Problem ist, daß die meisten Dienstleister auf diesem Gebiet eher zur unseriösen Seite tendieren.

Deutliche Beschilderung (mit Abschleppandrohung) nicht nur an der Einfahrt, sondern an jedem einzelnen Platz könnte im ersten Schritt vielleicht schon helfen.

ejaybass 
Beitragsersteller
 05.05.2019, 13:47

Das haben wir uns auch gedacht... Schilder an jeder Ecke. Interessiert dennoch viele Leute einfach nicht, die bei uns parken und in den benachbarten Gebäuden, Geschäften zu tun haben... Daher war mein Gedanke wie bei Park & Control (Lidl und Co.) auch Parkverwarngeld zu verlangen. Z.B. https://img.waz.de/img/archiv-daten/crop216596429/7864582702-w1200-cv3_2-q70/doc74a151qhg8h16ucau1xpv-MASTER.jpg

Man hängt dann noch die AGBs aus und fertig... Ich darf das wahrscheinlich, aber das Geld einzutreiben ist dann wieder eine andere Sache..