Widerrechtliches Parken (Wohnung)?

7 Antworten

Du hast das Anrecht mitgemietet, exakt ein Kfz auf dem Parkplatz (generell) parken zu dürfen. Aus meiner Sicht bist du durchaus berechtigt, dieses Recht an eine 3. Person abzutreten, es sei denn, im Mietvertrag steht ausdrücklich etwas anderes. 

Es steht dann nur dem Vermieter zu, ein unberechtigt parkendes Kfz abzuschleppen. Das darf doch nicht einfach jeder Mieter - der hat sich erst einmal an den Vermieter zu wenden, zumal es eben keine explizit einer Wohnung zuzuordnenden Parkplätze sind. Außerdem wäre es für den verärgerten Mieter sinnvoll, sich erst einmal zu erkundigen, zu wem das Kfz gehören könnte. Denn das wäre ein gewaltiger Eingriff in fremdes Eigentum, der Schuss würde für den Auftraggeber voll nach hinten losgehen.

Du hast ihn gemietet und kannst somit bestimmen, wer darauf parkt. Wer ein Fahrzeug abschleppen lässt, trägt auch die Kosten dafür. Selbst wenn es widerrechtlich geparkt ist.

LilSkizzel 
Beitragsersteller
 24.10.2018, 21:37

Ja, aber wenn ein anderer Mieter meint, dass das Auto da widerrechtlich steht, weil er nicht weiß, dass das Auto zu mir gehört?

Esskah  24.10.2018, 21:44
@LilSkizzel

dann geht ihn das einen Dreck an. Wenn er das Auto abschleppen lässt, muss er dafür aufkommen. Zusätzlich kommen die Kosten für die Wiederbeschaffung als Schadensersatz auf ihn zu.

ja also, es ist dein Parkplatz. Wenn jetzt ein Fremder dort Parkt, du aber den Platz benötigst, steht dir zu auf kosten des Fahrers den Abschleppdienst zu rufen. Der Jene der also dort ohne deine Zustimmung Parkt wird also mit dem Schild gewarnt das eben dieser Fall eintreffen könnte. Deiner Freundin bzw. ihrem Auto Passiert also nichts.

So wurde es mir zumindest Erklärt als ich vor Jahren einen Parkplatz zu meiner Damaligen Mietwohnung gestellt bekommen habe.

Esskah  24.10.2018, 21:46
auf kosten des Fahrers

das stimmt so nicht. Die Kosten trägt derjenige, der den Abschleppdienst beauftragt. Du kannst dann versuchen die Kosten vom Verursacher einzufordern, aber erstmal zahlst Du

LilSkizzel 
Beitragsersteller
 24.10.2018, 21:39

Naja, gibt keine direkte Verteilung der Parkplätze. Gilt wer zuerst kommt malt zuerst, doch laut Mietvertrag, hat jeder ein Anrecht auf einen Parkplatz. Wenn jetzt also ein Nachbarn meint, dass das widerrechtlich geparkt ist, da er nicht weiß, dass es zu mir gehört, wird ihr Auto ja abgeschleppt!

Das sollen Sei mit dem Vermeiter oder Verwalter unter Angabe des KFZ-Kennzeichens PKW klären.

Wird Ihnen die Untervermietung oder -Überlassung an Dritte genehmigt, dürfte da kein Problem bestehen.

Naja, gibt keine direkte Verteilung der Parkplätze. Gilt wer zuerst kommt malt zuerst, doch laut Mietvertrag, hat jeder ein Anrecht auf einen Parkplatz

Bitte mal die genaue Klausel hier reinsetzen.

Meiner Ansicht nach ist es ein Unterschied ob ich einen bestimmten Parkpklatz ( gemietet) habe oder ob mir lediglich die Nutzung gestattet ist ( sofern ein Platz frei ist)