Falschparkende Autod trotz Abschleppschild?
Hallo zusammen,
ich habe zu meiner Wohnung ein "Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt "Schild auf meinem Parkplatz angebracht.
Trotzdem kommt es gehäuft vor, dass fremde Autos darauf parken und ich deshalb keine Möglichkeit habe mein Auto in der Nähe meiner Wohnung abstellen zu können.
Unter welchen Voraussetzungen darf ich den Abschleppdienst rufen?
Ich bedanke mich schonmal für Hilfreiche Antworten.
3 Antworten
Abschleppen lassen darfst Du. Aber mit einer Einschränkung: Du bist zur Schadensminderungspflicht verpflichtet. Das heißt: Bevor Du abschleppen lässt, musst Du selbst versuchen, den Falschparker ausfindig zu machen. Zum Beispiel einige Zeit am Parkplatz warten. Wie so oft, gibt es keine feste Regel, wie lange dies sein muss. Zehn Minuten sollten ausreichen. Blöder noch: Du musst, wenn zum Beispiel ein Imbiss in der Nähe ist, auch dort nachfragen. Erst wenn Du dann nicht erfolgreich bist, dann darfst Du den Abschlepper rufen.
Wenn der Blödel dann in der Zwischenzeit kommt, hast Du eine längere Diskussion vor Dir. Mach unbedingt vorher Bilder von der Besitzstandsstörung und schau, dass Du einen Zeugen hat.
Ansonsten kannst Du Dich mal beraten lassen, ob Du allen einen kostenbewehrte Unterlassungserklärung zukommen lässt.
Unter welchen Voraussetzungen darf ich den Abschleppdienst rufen?
Jederzeit.
Ist es dein gemieteter Parkplatz? Hinweisschild?
Dann darfst du den Abschlepper rufen und erstmal in Vorkasse gehen.
Das Geld musst du dann Zivilrechtlich einklagen, da kein Abgeschleppter freiwillig dir deine Kosten zurückzahlen will.
Du kannst den Falschparker gerne abschleppen lassen, nur das Problem ist, dass du die Abschleppkosten erst mal bezahlen musst.
Wenn der Falschparker sich weigern sollte, dir den Betrag zu erstatten, dann gehen die Laufereien los - Anwalt, Gericht usw.