Falschparkende Autod trotz Abschleppschild?

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Abschleppen lassen darfst Du. Aber mit einer Einschränkung: Du bist zur Schadensminderungspflicht verpflichtet. Das heißt: Bevor Du abschleppen lässt, musst Du selbst versuchen, den Falschparker ausfindig zu machen. Zum Beispiel einige Zeit am Parkplatz warten. Wie so oft, gibt es keine feste Regel, wie lange dies sein muss. Zehn Minuten sollten ausreichen. Blöder noch: Du musst, wenn zum Beispiel ein Imbiss in der Nähe ist, auch dort nachfragen. Erst wenn Du dann nicht erfolgreich bist, dann darfst Du den Abschlepper rufen.

Wenn der Blödel dann in der Zwischenzeit kommt, hast Du eine längere Diskussion vor Dir. Mach unbedingt vorher Bilder von der Besitzstandsstörung und schau, dass Du einen Zeugen hat.

Ansonsten kannst Du Dich mal beraten lassen, ob Du allen einen kostenbewehrte Unterlassungserklärung zukommen lässt.

VirageXO  23.08.2022, 17:34
Du bist zur Schadensminderungspflicht verpflichtet.

Wonach denn? Wir sind doch hier im aufwendungsersatz, oder nicht?

tinalisatina  23.08.2022, 17:59
@VirageXO

Nein, Du hast ja keinen Auftrag vom Falschparker.

VirageXO  23.08.2022, 18:39
@tinalisatina

Richtig; weshalb wir auch in der GoA sind. Und die gibt einen Aufwendungsersatzanspruch.

tinalisatina  23.08.2022, 19:28
@VirageXO

Hm ...

Die Selbsthilfe (§ 859 Abs. 3 BGB) wird stets als letztes Mittel angesehen, um eine Besitzstörung (§ 858 BGB) bzw. Eigentumsstörung (§ 1004 BGB) zu beseitigen. Dieser Selbsthilfe setzen die Richter eigentlich immer eine Schadensminderungspflicht voraus.

Ich weiß, dass es ein Urteil vom OLG KA gibt, das die Anwendung der Grundsätze der Schadensminderungspflicht gem. § 254 BGB einschränkt - aber das ist von 1978. Seither hat sich da wohl einiges geändert. Das geht soweit, dass manche Juristen es als angemessen erachten, vorher eine Halteranfrage durchzuführen.

VirageXO  23.08.2022, 20:23
@tinalisatina
Wird ein Fahrzeug, das unbefugt auf einem Privatgrundstück in verbotener Eigenmacht abgestellt wird, im Auftrag des Grundstücksbesitzers im Weg der berechtigten Selbsthilfe entfernt, entspricht dies dem objektiven Interesse und dem mutmaßlichen Willen des Fahrzeughalters. Er ist deshalb nach den Grundsätzen einer berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag zum Ersatz der für die Entfernung erforderlichen Aufwendungen verpflichtet.
BGH, Urteil vom 11.3.2016 – V ZR 102/15 = NJW 2016, 2407

Lief bei uns in den großen Scheinen und in der der Examensvorbereitung in Dauerschleife.

tinalisatina  23.08.2022, 21:33
@VirageXO

Ja, glaube ich Dir ja. Oder anders - da bin ich ja bei Dir.

Ich bin auch nicht sicher, ob die GoA der Schadensminderungspflicht grundsätzlich widerspricht.

Und: Es ist wohl so, dass das nicht alle Richter so sehen und eben die Schadensminderungspflicht voraussetzen.

Unter welchen Voraussetzungen darf ich den Abschleppdienst rufen?

Jederzeit.
Ist es dein gemieteter Parkplatz? Hinweisschild?
Dann darfst du den Abschlepper rufen und erstmal in Vorkasse gehen.

Das Geld musst du dann Zivilrechtlich einklagen, da kein Abgeschleppter freiwillig dir deine Kosten zurückzahlen will.

Du kannst den Falschparker gerne abschleppen lassen, nur das Problem ist, dass du die Abschleppkosten erst mal bezahlen musst.
Wenn der Falschparker sich weigern sollte, dir den Betrag zu erstatten, dann gehen die Laufereien los - Anwalt, Gericht usw.