Nachbar stellt Fahrrad als Platzhalter für seinen Wagen... rechtens?
wir wohnen in einer kleineren gasse, sind letztes jahr hinzugezogen... umgeben von menschen die seit längerer zeit da wohnen. es gibt keine parkplätze sondern darf vor den häusern der anderen auf der strasse parken...wie gesagt auf der strasse und auf keinem fremden grundstück. mit dem nachbarn habe ich öfters mal geredet nachdem er immer sturm klingelte und sagte seine frau könne nicht gut einparken ich soll mein auto wegfahren. ich stelle mich oft abseits hin aber sehe nicht ein wenn ich einen großeinkauf gemacht hab dass ich mich abseits stelle und alles runtertragen muss. die neueste macke ist dass ein fahrrad auf der strasse stand als platzhalter. JETZT meine frage: darf ich das fahrrad den beiseite stellen und meinen wagen dort parken oder wie muss ich da vorgehen. wenn ich es nicht anfassen darf, was passiert denn wenn ich mein fahrrad einfach dabeistelle, dann ist der doch der dumme ^^
danke
14 Antworten
Generell gilt, dass man hier keine "Platzhalter", egal welcher Art verwenden darf um einen Parkplatz im öffentlichen Raum zu reservieren. Ggf. könntest Du also das Fahrrad entfernen - oder die Polizei rufen, denn die sehen so etwas auch nicht gerne.
Natürlich wäre ein endgültig klärendes Gespräch das beste - damit ließe sich vielleicht Ärger vermeiden. Denn ich vermute, wenn Du das Fahrrad einfach auf den Gehsteig stellst, dass sich Dein Nachbar darüber aufregen wird.
ja das denke ich auch dass ihn das nicht freuen wird. denn dann hatte es ja seinen zeck nicht erfüllt
Soweit ich weiß, darf er weder duch ein Fahrrad noch durch einen Stuhl (wie man das ja auch hin und wieder sieht) sich einen Parkplatz frei halten, es sei denn es handelt sich um einen Parkplatz, für den er monatlich Miete bezahlt. Dann darf er da hin stellen was er will. Wenn es freie Parkplätze sind, die niemandem gehören (Mietvertrag oder tatsächlicher Besitz) darf jeder dort Parken. Das Fahrrad hat dort nichts zu suchen.
Eine Müllhalde nicht. Aber wenn man einen Parkplatz anmietet darf man selber entscheiden, ob man dort sein PKW, sein Motorad oder sein Fahrrad hinstellt. Es sei denn es steht was anderes im Mietvertrag.
Am Besten schließt Du das Fahrrad am nächsten Laternenpfahl an - natürlich nur aus Fürsorge, mit dem Hinweis, wo der Besitzer nach dem Schlüssel fragen kann. Für solche Aktionen hab ich beim LIDL/ALDI schon mal billige Schlösser gekauft - bei den 2,50 EUR lohnt es sich schon, falls nicht geklingelt, sondern mit dem Bolzenschneider "geöffnet" wird. In jedem Fall wäre ein klärendes Gespräch im Vorfeld besser, in diesem Gespräch kannst Du ja durchblicken lassen wie Du herrenlose Fahrräder gegen Diebstahl sichern würdest. ;-)
Es gibt ein Problem, wenn Du das Fahrrad weg stellst. Er wird wissen, wer es war, denn Dein Auto steht dann ja dort!^^ Das gibt sicherlich Streit. Musst Du wissen, ob Du so weit gehen willst. Ich würde es mir allerdings auch nicht gefallen lassen.
ich würde das Fahrrad wegstellen. Mein Auto parken und ausräumen und wenn du ausgeräumt hast auf den anderen Parkplatz stellen und das Fahrrad wieder hinstellen.
auch ne lösung , aber ich nehme da schon viel rücksicht und sehe nicht ein dass ich zb. die sprudelkästen hochschleppe...wieder aus dem 2. og runterlauf, die karre anschmeiss um dann 80 meter weit wegzufahren und womöglich im winter durch den schnee tappel bzw. durch den regen??!!
Würde ich auch nicht machen. Wenn das eine öffentliche Straße ist kannst du da parken, wo ein Parkplatz frei ist. Gewohnheitsrecht gilt hier nicht.
Selbst wenn es ein Parkplatz ist welchen er monatlich bezahlt dürfen nur Fahrzeuge dort abgestellt werden. Eine Müllhalde darf auch da nicht stehen.