Ab wann ist eine verschmutzung von frendem Eigentums erheblich?
Hallo ihr Süßen! Sagt mal laut gesetz ist eine nicht unerhebliche verschmutzung strafbar. Wie stark muss fremdes Eigentum unabhänig von der dauer des schutzes beschmutzt sein damit es erheblich und damit strafbar ist?
3 Antworten
Das ist eine Ermessensfrage. Sobald der Dreck nicht in kurzer zeit (auch eine Ermessensfrage) beseitigt ist kann man wohl von erheblicher Verschmutzung ausgehen.
Da hat wohl jemand was ausgefressen.
Die einzige Strafbarkeit wäre nach § 303 Abs. 2 StGB:
"Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert."
Wenn du also irgendwas nicht dir Gehörendes so einsaust, dass es stark verändert ist und ewig dauert bis es wieder sauber ist, dann könnte es als Sachbeschädigung strafbar sein.
Ansonsten ist es nur ein zivilrechtliches Problem.
Was meinst du mit strafbar? Wenn du etwas beschmutzt, muß du immer zivilrechtlich dafür haften.