Zugang zur Wohnung durch Eigentümer versperrt - Hausfriedensbruch?

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A = Eigentümer und Vermieter, B = Mieter im Haus von A, C = Betreuer von B >> es gibt einen mündlichen und gültigen Mietvertrag zwischen A und B. Damit ist die Rechtslage geklärt. Der Vermieter hat ohne den Mieter nicht das Recht die Wohnung des Mieters zu betreten. Nun wäre hier die Wohnungs- und Schlüsselfrage zu klären. Das Haus ist durch eine Haustür zu verschließen. Der Mieter B muss im Besitz deines Schlüssels für diese Haustür sein. Hat die Wohnung des Mieters B eine separate Wohnungseingangstür, zu der nur der Mieter B im Besitz des Schlüssels ist? Der Mieter B bestimmt, dass Enkel C sein Betreuer wird. Gibt es darüber einen Gerichtsbeschluss? Mieter B muss Enkel C mit einer Vollmacht ausstatten, die den Handlungsspielraum für den Enkel C festlegt. Diese Vollmacht ist eine Urkunde, die dem Vermieter A u.U. vorzulegen ist. Der Heimaufenthalt von Mieter B ist vermutlich nur von begrenzter Dauer, sodass die Mietwohnung nicht gekündigt werden muss. (Legales Vorgehen) Der Vermieter hat keinerlei Rechte im Umgang mit den persönlichen Inventar des Mieters und hat mit dem Schlosstausch ein Unrecht begangen. Dem Vermieter kann mit einer Unterlassungsklage gedroht werden .

anitari  22.10.2013, 19:08

Super erklärt fettes DH

B wohnt dort, zahlt auch Miete, hat aber keinen Mietvertrag,d a er direkt mit A verwandt ist.

Dann ist es ein mmündlicher Mietvertrag, der für den Mieter von Vorteil ist.

Person B und C.

Darf A einfach den Zugang zu Bs Wohnung versperren?

Nein, verbotene Eigenmacht.

Wie kann C trotzdem legal Zugang zur Wohnung erhalten und ist es A überhaupt erlaubt einfach über Bs private Sachen zu bestimmen, obwohl B das ausdrücklich nicht wünscht?

Wenn Mieter B von Mieter Beine Vollmacht hat, dann Schlüsseldienst rufen, Schloss tauschen lassen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen.

A gehört ein Haus, B wohnt dort, zahlt auch Miete, hat aber keinen Mietvertrag,

Aber sicher hat B einen Mietvertrag. Und zwar einen wirksamen mündlichen.

Alles Gelaber hin und her, A (also Vermieter) hat nichts in der Wohnung zu suchen noch das Recht das Schloß auszutauschen.

Es geht A (Vermieter) auch nichts an wen B (Mieter) Schlüssel zur Wohnung gibt oder als Betreuer bestellt.

Das ganze gilt auch wenn A, B und C miteinander verwandt sind.

Ich hoffe ich habe die Buchstaben nicht durcheinander geschmissen;-)

Mal ehrlich..hier ist jemand krank und braucht seine Sachen. Warum spielt er dann das Kleinkind und meckert, dass aber nur der eine und auf keinen Fall ein anderer seine geliebten Sachen anfassen darf? Das ist absoluter Unsinn. Und dann wird hier Zeit vergeudet und um "Rechtslagen" gestritten. A kann Bs ganze Sachen auch einfach auf die STrasse stellen. Gibt ja schließlich keinen Mietvertrag. Oder droht innerhalb von zwei Wochen mit einer Räumungsklage, und der kranke soll alles rausholen.

Also reißt euch zusammen, nehmt As Hilfe an, die Sachen zu bringen und dann ist gut. Familienstreitereien müssen irgendwann mal beendet werden.

Cat135 
Beitragsersteller
 22.10.2013, 18:11

Die Streiterein haben leider gerade erneut richtig angefangen. Das will ich hier auch nicht diskutieren. Fakt ist, dass der Mieter und der Vermieter seit Jahren kein gutes Verhältnis haben und der Mieter sich bereits zweimal im Krankenhaus so aufgeregt hat, als der Vermieter in besuchte, dass er mit Medikamenten ruhig gestellt werden musste. Er wünscht absolut keinen Kontakt mehr. Es muss doch auch einen anderen Weg geben. Ich kann A/B/C auch auflösen - war mir nicht sicher, ob das hier gewünscht ist. Mutter, Oma, Enkel. Sind also alle eine "Sippe"

anitari  22.10.2013, 18:31
@Cat135

Ich kann A/B/C auch auflösen - war mir nicht sicher, ob das hier gewünscht ist. Mutter, Oma, Enkel. Sind also alle eine "Sippe"

Ist hier gewünscht, erlaubt und dient mit Sicherheit dem besseren Verständnis.

ariminio  22.10.2013, 18:10

Es wird Miete gezahlt, also gibt es irgendeinen Mietvertrag, wenn auch nur muendlich.

DAs ist kompliziert. Auch ein mündlicher Mietvertrag ist ein Vertrag. Wenn er Miete zahlt, hat er die üblichen Rechte eines Mieters, er kann bestimmen, wer wann und warum in seine Wohnung darf. Da der Vermieter das aber anders sieht, müsst Ihr zu einem Anwalt.

Cat135 
Beitragsersteller
 22.10.2013, 18:08

Ok, das hätten wir gerne umgangen, da es dem benannten Mieter jetzt schon sehr schlecht geht aber er muss ja irgendwie an seine Sachen kommen. ..