Abgrabung an Grundstück, wer muss Absturtzsicherung errichten?
An einem hanggrundstück verändert ein Nachbar das natürliche Geländeniveau durch eine Abgrabung und baut dort eine Stützmauer. Nun besteht die Gefahr vom Gärten des Nachbarn ca 2,50m in die Tiefe zu stürtzen.
Wer muss die Absturtzsicherung anbringen?
Der, der abgegraben hat, oder der von dessem Grundstück man jetzt fallen kann?
5 Antworten
Ein normaler Zaun ist keine Absturzsicherung, da er nicht ausreichend die horizontalen Kräfte ableiten kann. Der Zustandsstörer muss also auf seiner Mauer eine Umwehrung anbringen, die den Vorschriften der Landesbauordnung genügt. Ob Du dann einen "normalen" Zaun zusätzlich errichtest ist Deine Sache.
ist das Bauvorhaben überhaupt genehmigt? Alle Folgemassnahmen und nötigen Absperrungen, Absicherungen....muss der bezahlen, der sie verursacht, also er
Das muss der Verursacher machen. Ist doch klar. Wenn er da rumgräbt, muss er für die Absicherung sorgen. Melde das mal dem Landratsamt.
Die Abgrenzung der Grundstücke ist ja in der Bauordnung geordnet und wenn ich diese richtig lese, ist bei uns immer der links vom Grundstück liegende für den Zaun, etc. zuständig. Alles eigentlich ganz einfach, oder? Prüfe, falls Du zuständig bist, ob der Nachbar überhaupt auf/an die Grenze eine so hohe Mauer setzen lassen darf.
immer der der die Veränderung macht