Freiwillige Handyortung?
Hallo. Ich stehe im Verdacht eine Straftat begangen zu haben. Diese habe ich NICHT begangen! Nun möchte ich der Polizei freiwillig eine nachträgliche Handyortung von mir geben, damit diese sehen, dass ich zu dem besagtem Zeitpunkt nicht in der Nähe war. Nun bat mich der nette Polizist mein Handy abzugeben und dieses "spiegeln" zu lassen. Aber wozu ALLE Daten auf dem Handy? Eine Ortung findet doch auch nachträglich über den Netzanbieter statt, oder? Viele private Dinge sind auf dem Handy, welche ich nun nicht der Polizei übermitteln will. Lediglich relevante Informationen zur vorgeworfenen Tat.
7 Antworten
Nette Idee, aber das könnte hindernisreich sein.
1.) Um zu beweisen, können die Bewegungsdaten eines Handys zwar hilfreich sein, aber sie sind nur die Hälfte dessen, was man benötigt.
Die andere Hälfte ist der Beweis, dass Du auch immer dort warst, wo Dein Handy war.
Wie genau willst Du das beweisen?
Also wenn ich jetzt, sagen wir mal, jemandem was übles tun würde, könnte ich zudem dafür sorgen, dass irgendwer gegen eine gewisse Bezahlung mein eingeschaltetes und eingebuchgtes Handy in dieser Zeit wo ganz anderes herumschleppt.
Also, um Deine Frage nach den zusätzlichen Daten zu beantworten in diesem Zuge, wenn Du unterwegs warst und z.B. in dieser Zeit ein Selfie gemacht hast und irgendwem geschickt oder bei Insta hochgeladen hast als Beispiel, könnte das mitunter ein Indiz sein, dass Du tatsächlich warst, wo Dein Handy war. Und ist das Bild auch dort zu diesem Zeitpunkt aufgenommen worden? Es könnnte ja auch wann anders aufgenommen worden sein. Welche Kontakte fanden in dieser Zeit statt, welche Daten auf dem Handy belegen, welche widerlegen Deine Absicht, zu beweisen, dass Du wo anders warst als der Tatort?
Wurden absprachen getroffen zuvor? Welche Kontakte bestanden im Hinblick auf die Tat, den Ort, die Personen und mögliche Beteiligte.... dazu benötigt man alle Daten, nicht nur die, aus denen die Bewegung Deines Handys hervorgehen, weil die sind eigentlich irrelevant, solange nicht nachzuweisen ist, dass Du das Ding immer am Mann hattest.
2.) Ich habe in der Bekanntschaft einen Menschen, dem hat man sein Auto vor einigen Jahren stiebitzt. Einen Jaguar E-Type.
In das Armaturenbrett dieses Fahrzeuges hat der in weiser Voraussicht ein Handy eingebaut (nicht sichtbar, weit im Inneren und lautlos), welches sich bei einschalten der Zündung mit Strom versorgt, einbucht und damit die Bewegungsdaten abrufbar sind, sodass eine bloße Handyortung im Fall eines Diebstahls den Fahrzeugstandort ermitteln kann.
Als die Karre dann tatsächlich weg war, isser zur Pozelei gerannt und hat genau das bekannt gegeben.
Die Pozelei muss für die Beauftragung einer Handyortung jedoch in jedem Fall zunächst die Staatsanwaltschaft fragen und die hat das verneint - wohl gemerkt - trotz Einverständniserklärung des Handyinhabers - mit der Begründung, egal ob mit oder ohne, sie darf dies erst beschließen bei einer begründbaren Gefahr für Leib oder Leben einer Person.
Es ist also nicht sicher, ob man Deine Bewegungsdaten trotz Deiner ausdrücklichen Zustimmung feststellen wird. Dazu muss die StA erst mitmachen.
Es könnte also fraglich sein, ob man überhaupt sowas macht.
Das ist das erste Mal, dass ich wirklich unschuldig bin
Du bist also "polizeibekannt". Wieso sollte man Dir glauben? Sag mir einen faktischen Grund,w arum man Dir glauben sollte?
Zumal beis Pozeleis immer alle unschuldig sind, denen sie begegnet. Wirklich jeder Piesepampel selbst noch blutverschmiert und Messer in der Hand sagt: "Herr Wachtmeister, ich bin unschuldig....."
und trotzdem geht es mir nicht sonderlich gut dabei. Jegliche Kooperation mit der Polizei in der Nacht von vor zwei Tagen war wohl sinnlos... Die haben sich so auf einen eingeschossen. Mich behandelt, als wäre ich der Täter gewesen. Mit ED-Behandlung etc..
Das nennt sich strafprozessuale Maßnahmen und ist total normal.
Viele private Dinge sind auf dem Handy, welche ich nun nicht der Polizei übermitteln will.
Mit "private Dinge" meinst Du dann doch eher Ding, die dabei auch noch rauskommen.....?
Das ist natürlich möglich, nennt sich Zufallsfund und ja, das wird dann auch verwertet. Es fragt sich also, ob es so klug sei, in einigen anderen Sachen zu rufen "sehr her ich wars", wenn man bei einer Sache rauskommen will.
Also mein Rat ist, nix ohne Anwalt.
Dann lass es doch einfach.
Der Anbieter speichert Standortdaten normalerweise nicht.
Alles klar, danke!
Deswegen wollen die auch dein Handy spiegeln.
Weil sie wissen dass ihnen der Provider nicht helfen kann.
Wenn überhaupt, dann können Sie Beweise nur in den Dateien auf deinem Handy finden.
Lass dich von einem Anwalt beraten. Ja, das kostet Geld. Aber du weißt nie was passiert wenn du deine Daten einfach so preis gibst. Über "ich habe ja nichts zu verbergen " sind schon manche gestolpert.
Mit einem Anwalt nehme ich morgen Kontakt auf. Das Ding ist aber, dass ich definitiv NUR eine Ortungsfreigabe für die besagte Zeit freistellen möchte. Keine Daten o.ä. den netten Herren zur Verfügung stellen.
Rede mit dem Anwalt, der weiß das besser als die meisten hier (inclusive mir).
Auch wenn man dein Handy nachträglich orten könnte, beweist das nur das dein Handy nicht an dem Ort war und nicht du.
Das wird keinem Richter in Deutschland als Beweis reichen, besser ist es wenn du plausible Zeugen benennen kannst, die gesehen haben das du zur. Strafzeit an einem anderen Ort warst.
Das Problem ist, ich war tatsächlich alleine. Keinerlei Zeugen oder eventuelle Videoaufnahmen. Klar habe ich vor zig Jahren mal des öfteren mit der Polizei zu tun gehabt. Auf Grund dessen, diese Vermutung. Absolut nicht gerechtfertigt.
In Deutschland muss dir eine Straftat nachgewiesen werden, im Zweifel gilt die Unschuldsvermutung, sollten sie dich dennoch anklagen dann nimm dir einen Strafverteidiger deines Vertrauens.
War nicht mal von 90 Tage die Rede?